In diese Richtung darf dieser gemeinsame Rad- und Fußweg nicht befahren werden

In diese Richtung darf dieser gemeinsame Rad- und Fußweg nicht befahren werden © Luc Hamers

Verkehrsregeln für Radfahrende: Geisterradeln

 

Der ADFC Aachen bekommt ab und zu erboste Zuschriften von zu Fuß Gehenden oder Autofahrenden, wir mögen doch bitteschön dafür sorgen, dass sich auch Radfahrende an die Verkehrsregeln halten.

 

Als Vertretung der Radfahrenden sind wir selbstverständlich dafür, dass sich alle an die Verkehrsregeln halten, da so die Sicherheit für jede*n im Straßenverkehr steigt. Auch wenn wir als Verband natürlich nicht für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich sind – dafür sind schließlich Polizei und Ordnungsamt zuständig –, so sind wir sehr wohl in der Lage, die Verkehrsregeln besser zu erklären. In diesem Artikel und in Weiteren in diesem Heft zur Radwegebenutzungspflicht erklären wir daher verschiedene Verkehrsregeln für Radfahrende.

 

In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Thema Geisterfahrer*innen. Man könnte auf die Idee kommen, dass man mit dem Fahrrad auch auf dem Radweg oder sogar Fußweg links von der Fahrbahn fahren darf, da viele Radfahrende das so machen. Dies ist aus gutem Grund verboten: Andere Verkehrsteilnehmer*innen rechnen bei einer Kreuzung nicht damit, dass auch Verkehr von rechts kommen kann. Es gibt viele Unfälle zwischen Radfahrenden und Pkws, aber auch zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden, die auf das Links-Fahren zurückzuführen sind. Im Interesse der eigenen Sicherheit sollte man das also nicht machen. Außerdem kann es mit einem Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro bestraft werden – mal abgesehen davon, dass man bei einem Unfall selbst für die Kosten aufkommen muss.

Es gibt nur genau zwei Ausnahmen: Wenn links von der Straße der Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen ist, also durch ein blaues Schild mit Fahrradpiktogramm gekennzeichnet ist, dann muss dieser benutzt werden. Die zweite Ausnahme gilt dann, wenn linksseitig »Radfahrer frei« steht, entweder allein oder in Kombination mit einem Fußwegschild.(Quelle)

alle Themen anzeigen

Verwandte Themen

RVP-Stellungnahme

Stellungnahme Jülicher Straße

Stellungnahme von ADFC Aachen/Düren e. V., VCD Aachen-Düren e. V. und Uni.Urban.Mobil. e. V. zur Vorlage – FB…

Sicht von einem Radweg auf eine Straße in Aachen, der bald neu markiert werden soll und zugunsten des Radverkehrs besser aufgeteilt werden soll.

Stellungnahme 1. BA Ludwigsallee von ADFC und VCD

Mehr Sicherheit und Platz fürs Rad auf dem Abschnitt zwischen Lousbergstraße und Ponttor. Forderung besserer baulicher…

Fahrrad Seitenansicht Illustration

Kaiserstraße in Würselen

Bürgeranregung zur Verkehrssicherheit in der Würselener Kaiserstraße

https://aachen.adfc.de/artikel/verkehrsregeln-fuer-radfahrende-geisterradeln

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt