Portrait von Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW © Daniela Schönewald

Landtag NRW diskutiert über Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

Nr. 17 / 2021, Düsseldorf, 18.06.2021

Gemeinsame Pressemitteilung der Verbände ADFC NRW, BUND, NABU, RADKOMM und VCD:

Landtag NRW diskutiert über Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz 

Bündnis fordert Nachbesserungen im Gesetzentwurf 

Köln/Düsseldorf, 18.06.2021 | Die Initiator*innen und Unterstützer*innen der erfolgreichen Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘ fordern nach der 1. Lesung zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz im nordrhein-westfälischen Landtag deutliche Nachbesserungen.

Stellvertretend für das breite Bündnis bemängeln ADFC, BUND, NABU, RADKOMM und VCD die unzureichende Verbindlichkeit vieler Regelungen und eine fehlende klare zeitliche Perspektive. Auch nach der Verbändeanhörung mit vielen Verbesserungsvorschlägen sei der Entwurf kaum verändert worden. Das zentrale Ziel der Volksinitiative, den Anteil des Radverkehrs von heute rund zehn auf 25 Prozent mehr als zu verdoppeln, sei zwar aufgegriffen worden, allerdings ohne das Zieljahr 2025.

Auch die Forderungen nach 1.000 Kilometern Radschnellwege für den Pendelverkehr bis 2025, die Schaffung von 300 Kilometer überregionaler Radwege pro Jahr, blieben innerhalb des Gesetzestextes unberücksichtigt. Das Bündnis wünscht sich auch eine bessere Verankerung der Bürger*innenbeteiligung an den vorgesehenen Aktions- und Bedarfsplänen und an der Radverkehrsförderung insgesamt. 

Unterm Strich bliebe der Gesetzentwurf damit hinter den, im bisherigen Verfahren geweckten, Erwartungen zurück. Der fortschreitende Klimawandel und die landesweit prekäre Verkehrssituation erforderten eine beherzte Mobilitätswende und ein klares Bekenntnis zur Umverteilung des Straßenraums zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Insofern müsse der Gesetzentwurf an vielen Stellen optimiert und ergänzt werden.

Nachfolgend finden Sie die Zitate und Kontaktdaten der beteiligten Organisationen für Ihre Berichterstattung:

ADFC
„Die Debatte im Landtag zeigt, dass der Gesetzentwurf so nicht bleiben kann. Es fehlt an  Konsequenz, Verbindlichkeit, Ambition und Mut, um die bisher landesweit rund  zehn Prozent Radverkehrsanteil an der Gesamtmobilität in den nächsten Jahren auf 25 Prozent zu steigern. Die Landesregierung scheut sich offenbar davor, den vorhanden Platz, der bislang für das Auto reserviert ist, neu aufzuteilen. Das ist aber die Grundvoraussetzung für eine Mobilitätswende.“  

Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

Kontakt:

Ludger Vortmann, Pressesprecher ADFC NRW

0 151 67534402

presse [at] adfc-nrw.de

www.adfc-nrw.de

BUND NRW

„Ein Fahrradgesetz allein macht noch keine Mobilitätswende. Gerade auch vor dem Hintergrund des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die autofreundliche Politik ein Ende haben. Die Finanzen und das Planungspersonal müssen konsequent zugunsten des Rad- und Fußverkehrs umgeschichtet und der Straßenraum neu verteilt werden. Solange die öffentliche Mittel vorrangig noch immer in den Neubau von Straßen-  und Autobahnen gesteckt werden, droht das Fahrradgesetz zum Alibi zu werden.“

Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW

Kontakt:

Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW

0172 29 29 733 dirk.jansen [at] bund-nrw.de
www.bund-nrw.de/mobilitaet

NABU

„Ein konsequentes Fahrradgesetz mit klaren Zielzahlen – 25% bis 2025 – ist und bleibt in NRW überfällig! Jetzt gibt es die Chance, dass die gewählten Vertreter*innen des Landesparlaments diesen notwendigen Schritt zur überfälligen Wende in der Gesamtmobilität umsetzen.“ 

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des Naturschutzbund (NABU) Nordrhein-Westfalen 

Kontakt: 

Dr. Heide Naderer, Landesvorsitzende NABU NRW

0211 1592 51-21

Vorsitz [at] NABU-NRW.de

https://nrw.nabu.de


RADKOMM
„Auf die Verankerung der Jahreszahl 2025 im Gesetz zu verzichten, ist eine vertane Chance! Denn nur mit dieser Zielgröße geht von dem Gesetz die Signalwirkung aus, die es braucht, damit die Verkehrsplanung wirklich verändert wird. 25% Radverkehrsanteil bis 2025 in NRW sind machbar! Die Straßen dafür sind schon da.“
Dr. Ute Symanski, Vorsitzende von RADKOMM und Vertrauensperson von Aufbruch Fahrrad
Kontakt:
Dr. Ute Symanski, Vorsitzende von RADKOMM und Vertrauensperson von Aufbruch Fahrrad
0170 3428453

ute.symanski [at] radkomm.de
www.radkomm.de


VCD NRW
„Das grundsätzlich richtige Ziel, den Verkehrsanteil des Fahrrads auf 25% zu erhöhen, braucht einen konkreten Zeithorizont“, sagt Albrecht Buscher vom VCD-Landesvorstand NRW. „Aufbruch Fahrrad“ hatte hier 25 % bis 2025 gefordert, hier müsse der Gesetzesentwurf dringend nachgebessert werden und ein klares Zeitziel benennen, idealerweise eben genau 2025.“
Albrecht Buscher, VCD-Landesvorstand 

Kontakt:
Albrecht Buscher
0176- 650 77 027
albrecht.buscher [at] vcd-nrw.de
https://nrw.vcd.org

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Diese Pressemitteilung und Fotos zur honorarfreien Verwendung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402

Mail: presse [at] adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de

https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/landtag-nrw-diskutiert-ueber-fahrrad-und-nahmobilitaetsgesetz

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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