RijnWaalpad bei Nijmegen

RijnWaalpad bei Nijmegen © ADFC / Krone

„Mehr Tempo und Experimentierfreude beim Radwegebau!“

Heute veröffentlicht der ADAC seine jährliche Staubilanz. Bei dieser Erhebung werden von Jahr zu Jahr neue Rekorde vermeldet, besonders in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg kommt der Verkehr immer häufiger zum Erliegen.

Anders als der Automobilclub ADAC sieht der ADFC die Lösung für die Stauprobleme nicht im Ausbau von Autobahnen. Der Fahrradclub fordert den zügigen Bau von Radschnellwegen zur Verkehrsentlastung.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Wir wissen, dass etwa ein Drittel der Fahrten auf Autobahnen lokaler Verkehr sind. Also kurze Strecken, die nicht zwingend im Auto zurückgelegt werden müssen. Um die Autobahnen von solchen Fahrten zu entlasten, brauchen wir leistungsfähige Radschnellwege, wie in den Niederlanden. Das alles ist der Verkehrspolitik bekannt, aber Deutschland plant sich halb zu Tode, anstatt mit dieser neuen Infrastrukturform mal mutig zu experimentieren. Das Vorzeigeprojekt Radschnellweg Ruhr sollte 2020 schon komplett fertig sein. Realisiert ist ein Mini-Abschnitt, die restlichen 90 Kilometer kommen nicht voran. Wir brauchen mehr Tempo und Experimentierfreude beim Radwegebau!“

Radschnellwege kommen kaum voran

Zurzeit werden in fast allen Ballungsräumen Radschnellwege konzipiert und geplant, aber die Realisierung kommt nur im Schneckentempo voran. Ein erstes, 10 Kilometer langes Teilstück des Radschnellweg Ruhr (RS1) zwischen Mülheim und Essen ist bereits eröffnet. Geplant ist die Trasse aber über 101 Kilometer. Sie soll im vollen Ausbaustadium 55.000 Autofahrten täglich ersetzen. Bereits in Betrieb ist außerdem ein innerstädtischer Radschnellweg in Göttingen von etwa vier Kilometern Länge. Weitere Radschnellwege sind bisher nicht realisiert, obwohl seit Ende 2018 endlich auch Bundesmittel zum Radschnellwegebau zur Verfügung stehen.

Premiumrouten besonders für Pendler

Radschnellwege sind vom Autoverkehr getrennt geführte Premium-Radwege, die das zügige und komfortable Radfahren auch über längere Distanzen ermöglichen. Durch eine gute Asphaltierung, komfortable Breite, Beleuchtung, eine kreuzungs- und steigungsarme Führung und die Vorfahrt für den Radverkehr sind Radschnellwege besonders geeignet, Menschen bei Alltagswegen – wie der Fahrt zur Arbeit, zur Schule, zum Einkauf oder zum Sport - aus dem Auto auf das Rad zu locken.

Radschnellwege rechnen sich 5-fach

In der Machbarkeitsstudie für den RS1 wurde ein Return on Invest von 4,8 errechnet. Das bedeutet, dass der rechnerische Nutzen – durch verbesserte Gesundheit und verringerte Unfallzahlen – fast fünfmal so hoch ist, wie die Kosten. Premiumradwege gibt es nicht zum Nulltarif, aber sie sind im Verhältnis zum konventionellen Straßenbau immer noch günstig. Ein Kilometer Autobahn ohne Tunnel und Brücken kostet überschlägig 10 Millionen Euro – ein Kilometer RS1 weniger als ein Fünftel – nämlich etwa 1,8 Millionen Euro. Durchschnittlich kostet ein Kilometer Radschnellweg zwischen einer halben und zwei Millionen Euro.

In den Niederlanden erprobtes Modell

Radschnellwege haben enormes Potenzial, Staus, Lärm und Schadstoffemissionen zu reduzieren und Berufspendler zum Umsteigen zu bewegen. In den Niederlanden hat sich das Konzept bereits seit langem erfolgreich bewährt. Dort werden 25 Prozent der Wege zur Arbeit mit dem Rad zurückgelegt – in Deutschland sind es nur 11 Prozent.

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RijnWaalpad bei Nijmegen

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Radschnellweg Ruhr (RS1)

Radschnellweg Ruhr (RS1)

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https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/mehr-tempo-und-experimentierfreude-beim-radwegebau

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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