PARK(ing)Day – Parkplätze werden zu grünen Oasen

Nr. 16/2019, Düsseldorf, 18.09.2019

Der internationale PARK(ing)Day kommt am 20. September nach NRW. Zu diesem Aktionstag, der weltweit am dritten Freitag im September stattfindet, werden Flächen, die sonst von parkenden Autos besetzt sind, in öffentliche Parks verwandelt. An dem Aktionstag beteiligen sich Künstlerinnen und Künstler, Aktivisten und alle, die sich lebenswertere Städte wünschen. Auch der Allgemeine Deutsche Fahrradclub in Nordrhein-Westfalen ist in zahlreichen Städten aktiv.

Der PARK(ing)Day ist eine gute Gelegenheit, um städtischen Raum neu zu denken. Es geht darum, den wertvollen Platz, den Parkplätze im öffentlichen Straßenraum einnehmen, modellhaft kurzfristig umzuwidmen. So entstehen Orte der Begegnung und der Kommunikation zwischen Menschen, z.B. durch eine Nutzung als Parkplatz-Café, grüne Oase, Pflanzinsel, Spielfläche für Kinder oder ähnliches. Die kreativen Aktionen sollen verdeutlichen, dass mehr Lebensqualität für alle entsteht, wenn in der Stadt- und Verkehrsplanung wieder der Mensch das Maß der Dinge ist und nicht länger das Automobil.

Der PARK(ing)Day ist Teil der Europäischen Mobilitätswoche vom 16. bis zum 22. September 2019. Zu diesem Anlass werden in vielen Kommunen innovative Verkehrslösungen ausprobiert und mit kreativen Ideen für eine nachhaltige Mobilität geworben. So werden beispielsweise neue Fuß- und Radwege eingeweiht, Elektro-Fahrzeuge getestet, Schulwettbewerbe ins Leben gerufen und Aktionen für mehr Klimaschutz im Verkehr durchgeführt.

Übersicht der ADFC-Aktionen zum PARK(ing)Day in NRW

Aachen, Theaterplatz, tagsüber
An einer Straßenseite des Aachener Theaters wird der Autoverkehr ausgesperrt. So entsteht viel Platz, der vom ADFC und anderen Verbänden genutzt und bespielt werden kann. Der ADFC bietet u.a. Fahrrad-Codier-Aktionen an. Das Stadttheater wird ein einstündiges Programm anbieten. Außerdem sind Beiträge von den urbanen Gemeinschaftsgärten „Hirschgrün“, dem ADFC, dem VCD und Greenpeace geplant.

Bergisch Gladbach, 10 bis 15 Uhr vor dem Rathaus
Gemeinsam mit dem VCD und den Grünen belegt der ADFC vier Parkplätze vor dem Rathaus. Um 10 Uhr startet dort auch der FridaysforFuture-Klimastreik.


Bonn, 11:00 am Akademischen Kunstmuseum im Hofgarten, Abschlusskundgebung gegen 14 Uhr.
Der ADFC unterstützt das Klimabündnis, das anlässlich des Starts der UN-Klimakonferenz in New York auch in der UN-Stadt Bonn für das Klima und eine Verkehrswende demonstrieren wird.

Dortmund, 12 Uhr Klimaschutz-Demo Friedensplatz, 15-18 Uhr Robert-Koch-Platz (gegenüber Franziskaner Kloster), 19 Uhr Friedensplatz Critical Mass
Nach der Klimaschutz-Demo von FridaysforFuture, die um 12 Uhr auf dem Dortmunder Friedensplatz stattfindet, geht es ab 15 Uhr auf dem Robert-Koch-Platz weiter. Wo sonst 25 Autos stehen, werden Menschen den Platz zurückerobern. Treffpunkt mit Kaffee und Kuchen, ADFC-Lastenrad-Beratung, außerdem werden Geschichten erzählt und alte Spiele für draußen vorgestellt. Ab 18 Uhr gemeinschaftliches Zusammensein. Ab 19 Uhr treffen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Critical Mass am Friedensplatz um gemeinsam durch die Stadt zu fahren.

Hamm, 14.30 bis 18.30 Uhr, Parklücke, Widumstraße in der Hammer Innenstadt
Von 14.30 bis 18.30 Uhr wird auf der Widumstraße ein Parkplatz in eine Wohlfühl-Oase verwandelt.

Köln, 11 Uhr FridaysforFuture-Demo am Hans-Böckler-Platz/Bahnhof – ParkingDay auf der Ehrenstraße ab 14 Uhr
Umfrage zum Thema Parkplätz ja oder nein. Fotomontage der Ehrenstraße ohne Autos. Dieses Jahr besetzen wir zusammen mit VCD, Agora u.a. Stellplätze auf der Ehrenstraße. Wir wollen uns zusammen einen schönen Tag machen. Also bringt Kaffee, Kuchen, Campingstühle, Bierchen, Musikinstrumente, Freunde mit.

Leverkusen (zum 1. Mal beim PARK(ing)Day dabei), ab 10 Uhr auf den Parkplätzen auf der Kölner Straße
Der ADFC Leverkusen wird im Stadtteil Opladen von 10 bis 18 Uhr einige Parkplätze in einen Begegnungsraum umwandeln und mit Bürgern und Politiker*innen über kostbaren Parkraum diskutieren. Alle, die ein Platz unter Palmen auf dem grünen Kunstrasenteppich ergattern wollen, sind herzlich eingeladen.

Mönchengladbach, 17 bis 18 Uhr auf der Bismarckstraße
Mit einer Fahrrad-Demo von 17 bis 18 Uhr soll auf die Bedürfnisse der Radfahrenden hingewiesen werden. Hierzu wird auf der stark befahrenen Bismarckstraße ein provisorischer Radweg in Form einer „Protected Bike Lane“ installiert, der eine Stunde lang mit hunderten von Radfahrerinnen und Radfahrer befahren wird. So soll aufgezeigt werden, wie eine geschützte Radweglösung aussehen könnte. Zwei Tage später lädt Mönchengladbach zur Fahrradsternfahrt ein.

Münster, 10 bis 18 Uhr, Hansaviertel
Am 20.09.2019 wird es eine große FridaysforFuture-Demo in Münster geben. Gleichzeitig ist es der Vorabend des B-Side-Festivals, das im Hansa- und Hafenviertel stattfindet. Nirgendwo anders sind in der Fahrradstadt Münster die verknüpften Themen Wohnen und Mobilität, Flächengerechtigkeit und Aufenthaltsqualität derzeit präsenter. Der ADFC Münsterland unterstützt die jungen Klimaschützer, hat sein Sommerfest in das B-Side-Festival integriert - und begleitet aktiv eine besondere Variante des Park(ing)Day, der in diesem Jahr mit vielen Initiativen und Aktivitäten konzentriert am Hansaring stattfinden wird. Motto „Viertel for Future“.

Oberhausen, 16 bis 19 Uhr, Saporoshje Platz, nördlicher Teil
Das Aktionsbündnis für Radverkehr macht einen Mitmachstand. Infos unter www.anna28.de
Siegen, am Samstag von 9 bis 13 Uhr auf der Marburger Straße
In der Siegener Oberstadt wird es auf der Marburger Straße einen Tanzauftritt der studentischen Akrobatik-Gruppe geben. Außerdem werden mehrere Parkplätze in Fahrrad-Reparaturstand umgewandelt und es gibt Kaffee und Kuchen.

Unna, Teilnahme an FridaysforFuture-Demo in Dortmund, ab 12 Uhr auf dem Friedensplatz. Zubringertour aus Unna startet um 10:30 Uhr am Rathausplatz in Unna.


https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/parkingday-parkplaetze-werden-zu-gruenen-oasen

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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