LKW-Abbiegeassistenten können tödliche Abbiegeunfälle verhindern. © ADFC/Lehmkühler

Trauriger Rekord für NRW: Neun getötete Radfahrer bei Abbiege-Unfällen mit LKW

Düsseldorf, 15.08.2018

In 2018 verzeichnet NRW bereits neun Radverkehrstote (Dortmund, Emsdetten, Köln, Lünen, Köln, Wesel, Köln, Datteln, Dortmund) durch rechtsabbiegende LKW. Zum Vergleich: 2017 kamen im gesamten Jahr acht Menschen bei solchen Unfällen ums Leben.

Das neunte Todesopfer bei LKW-Abbiegeunfällen in NRW ist ein 85-jähriger Mann aus Dortmund, der am 12.08.2018 an den Folgen eines Tote-Winkel-Unfalls mit einem Lastwagen gestorben ist. Der Fahrradfahrer fuhr von einem Radfahrstreifen in eine Kreuzung ein und wurde von einem rechts abbiegenden LKW-Fahrer erfasst.

Bis zu 60 Prozent der LKW-Abbiege-Unfälle könnten verhindert werden
Die Zahl der durch abbiegende LKW getöteten Radfahrer steigt seit einigen Jahren stetig an. In 2018 wurden bundesweit 26 Radfahrende durch abbiegende LKW getötet - im Vorjahr waren es insgesamt 33 Tote. Sowohl der Radverkehr als auch der Straßengüterverkehr in den Städten nehmen stetig zu. Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) könnten durch Warnsysteme bis zu 60 Prozent der schweren Unfälle durch abbiegende LKW verhindert werden. Die Technologie kommt nicht nur den Radfahrern zugute. Sie hilft den Lastwagenfahrern, die Gefahrenlage einzuschätzen.

Das System überwacht mittels Sensoren die Bereiche vor und neben dem Lkw und warnt den LKW-Fahrer, wenn beim Anfahren oder während des Abbiegevorgangs sich ein Fußgänger oder ein Radfahrer dem LKW nähert und die Gefahr einer Kollision besteht. „EU-Kommission und Bundesrat wollen Abbiegeassistenten bei LKW künftig verpflichtend machen. Doch Entscheidungen auf EU-Ebene sind langwierig. Bis zum Jahr 2022 können die Menschen in unseren Städten nicht warten.“ sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des ADFC Nordrhein-Westfalen.

ADFC NRW fordert Landesmittel zur Nachrüstung der kommunalen LKW
Während einige NRW-Spediteure und Logistikunternehmen bereits freiwillig auf die neue Technik umsatteln, sieht die Situation in den Kommunen anders aus. „Wir fordern, die freiwillige Ausstattung und Nachrüstung der kommunalen Flotten – insbesondere für städtische Entsorgungs- und Baustellenfahrzeuge“ so Thomas Semmelmann, Vorsitzender des ADFC Nordrhein-Westfalen. „LKW-Warnsysteme kosten je nach Ausstattung zweieinhalb Tausend Euro. Viele Kommunen stehen unter Spar-Zwang und brauchen dringend Unterstützung von der Landesregierung. Jeder Tote-Winkel-Unfall ist einer zu viel“, sagt Semmelmann weiter.

Sichere Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur notwendig 
„Wir begrüßen die Initiativen auf Bundesebene, die Ausrüstung von LKWs mit Abbiege-Assistenten zu befördern. Doch das Problem ist komplexer! Um die Vision Zero, also das Ziel von Null Verkehrstoten zu erreichen, muss die Radverkehrs-Infrastruktur dringend grundlegend verbessert werden. Der Radverkehr braucht in erster Linie mehr Platz. An Hauptverkehrsachsen müssen breite Radspuren mit physischen Barrieren vom Auto- und Schwerlastverkehr abgetrennt werden. Verbesserte Sichtbeziehungen, Verkehrsberuhigung sowie getrennte Ampelphasen für Abbieger und Geradeausfahrer erhöhen die Sicherheit ebenfalls.

Weitere Informationen:
Die Empfehlungen der Unfallforschung der Versicherer zum LKW-Abbiegeassistenten gibt es bei der UDV.


https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/trauriger-rekord-fuer-nrw-neun-getoetete-radfahrer-bei-abbiege-unfaellen-mit-lkw

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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