Volksinitiative feierte mit „Mobilen Weihnachtsmärkten“

Düsseldorf, 13.12.2018

Genau 6 Monate nach dem Start der Volksinitiative – fanden in verschiedenen Städten Weihnachtsaktionen statt

Innerhalb der vergangenen sechs Monate ist es dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) und der Kölner Organisation RADKOMM gelungen, im ganzen Bundesland zahlreiche Unterstützer und Partner für "Aufbruch Fahrrad" zu mobilisieren. Mehr als 150 Vereine und Initiativen aus den Bereichen Umwelt, Verkehr und Nachhaltigkeit haben sich in einem schlagkräftigen „Aktionsbündnis“ zusammengeschlossen und unterstützen das Ziel, den landesweiten Radverkehrsanteil bis 2025 auf 25% anzuheben.

„Mobile Weihnachtsmärkte“ zur Halbzeit der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad
Zur Halbzeit am 16. Dezember hatte sich „Aufbruch Fahrrad“ eine besondere Idee einfallen lassen, um weitere Unterschriften für die Volksinitiative zu sammeln. Mit geschmückten Weihnachtsbäumen auf ihren Lastenrädern und als Weihnachtsmänner und -frauen verkleidet, waren die Fahrradaktivistinnen und Fahrradaktivisten in Aachen, Bad Honnef, Dortmund, Düsseldorf, Gütersloh, Herford, Köln, Mönchengladbach und Münster unterwegs. 

Durchweg positive Resonanz
Nicht nur die Zahl der bisher gesammelten Unterschriften ist enorm, auch die Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer, die hinter der Volksinitiative stehen, ist sehr groß. „Die breite Allianz an Unterstützung für das Thema Fahrrad ist in der Geschichte unseres Bundeslandes einmalig. Dieses Echo zeigt, dass eine solche Volksinitiative längst überfällig war“, sagt Dr. Ute Symanski, Vorsitzende des RADKOMM e.V. und eine der Initiatorinnen der Volksinitiative, die am 16. Juni 2018 gemeinsam mit dem ADFC NRW ins Leben gerufen wurde.

Klimawandel: "Aufbruch Fahrrad" trifft Nerv der Zeit
„In Zeiten des Klimawandels treffen wir mit "Aufbruch Fahrrad" den Nerv der Zeit. Auch wenn die Zahl der gesammelten Unterschriften bis zum großen Finale am ersten Juni-Wochenende geheim bleiben wird, können wir zur Halbzeit eine sehr gute und zufriedene Bilanz ziehen. Die Resonanz ist riesig.“ Das sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs NRW und Mit-Initiator von "Aufbruch Fahrrad". Die Bekanntgabe der Unterschriftenzahlen ist zum großen „Aufbruch Fahrrad“-Finale am ersten Juniwochenende 2019 geplant.

Verkehrswende: Mehr Platz für Radfahrende in unseren Innenstädten
„Nur das Fahrrad kann unsere Städte retten. Wir brauchen eine Verkehrsplanung, die den Rad- und Fußverkehr zu den wichtigsten Verkehrsträgern der Stadt macht. Wir müssen sofort damit beginnen, den Straßenraum neu aufzuteilen und den Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, den Großteil der Fläche zu geben“, fordert die RADKOMM-Vorsitzende Dr. Ute Symanski. Die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien blicken mit großem Interesse auf die Fahrrad-Volksinitiative. Das Ergebnis wird Signalwirkung haben und zeigt jetzt schon, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich eine neue Ausrichtung in der Verkehrspolitik wünschen.

Über die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“
Mindestens 66.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres sind erforderlich, damit sich der Landtag NRW mit der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ und den Forderungen nach mehr Radwegen und Sicherheit im Straßenverkehr, mehr Fahrrad-Expertise in Ministerien und Behörden, finanzieller Förderung von Lastenrädern und kostenloser Mitnahme von Rädern im Nahverkehr beschäftigt. Die Projektsteuerung für die Volksinitiative liegen bei der Organisation RADKOMM e.V. aus Köln und dem beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) NRW. Auch der BUND NRW, NABU NRW, der VCD NRW, Robin Wood, Greenpeace oder das Institut für Kirche und Gesellschaft sind neben vielen anderen Mitglied im Aktionsbündnis, ebenso viele Orts- und Kreisverbände von ADFC und VCD oder lokale Initiativen. Eine komplette Übersicht ist unter www.aufbruch-fahrrad.de zu finden. Das Instrument der Volksinitiative versteht sich als „Verkehrswende von unten“ und hat seinen Ursprung in Berlin. Dort wurde am 28. Juni 2018 nach erfolgreichem Volksentscheid das erste deutsche Fahrradgesetz in Form eines „Mobilitätsgesetzes“ beschlossen.


https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/volksinitiative-feierte-mit-mobilen-weihnachtsmaerkten

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt