Eine Frau fährt mit einem Lastenrad.

Mit dem Rad zur Arbeit - eine Aktion von ADFC und AOK. © ADFC/AOK

ADFC und AOK starten Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ am 1. Mai

Gesundheit, Spaß, Klima, Geldbeutel – es gibt viele gute Gründe, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Die Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ vom ADFC und AOK sorgt für Extra-Motivation.

Wer sich morgens in den Sattel schwingt und in die Pedale tritt, spart Geld, bleibt fit und gesund – und umgeht die Staus und vollen Straßen zur täglichen Rush Hour. Trotzdem nehmen viele Pendler:innen lieber das Auto, um zur Arbeit zu kommen. Die gemeinsame Aktion von ADFC und AOK „Mit dem Rad zur Arbeit“ will die Menschen zum Umdenken bewegen und möglichst viele Berufstätige dazu bringen, ihr Auto stehen zu lassen.

ADFC-Vorsitzende Rebecca Peters: „Manchmal braucht man einen Schubs von außen, um gute Vorsätze wirklich in die Tat umzusetzen. Viele Autopendlerinnen und Autopendler würden eigentlich lieber mit dem Rad zur Arbeit fahren, das ist bekannt. Für das Klima wäre das ein Riesengewinn, für die eigene Gesundheit sowieso. Die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ bietet allen Fahrrad-Motivierten den perfekten Einstieg in den Umstieg. Wenn nicht jetzt aufs Rad, wann dann?“

20 Tage Kilometer sammeln

Berufstätige können sich ab sofort auf www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de für die Aktion registrieren. Wer mag, kann einem Team beim Arbeitgeber oder einer privaten Gruppe beitreten, um sich gegenseitig zu motivieren. Ziel ist, im Aktionszeitraum vom 1. Mai bis zum 31. August an mindestens 20 Tagen mit dem Rad zur Arbeit zu fahren oder das Rad mit Bus und Bahn zu kombinieren – und dabei Kilometer zu sammeln. Wer sich für das Gewinnspiel anmeldet, kann außerdem tolle Preise gewinnen: Fahrräder, Zubehör und vieles mehr. Eines ist sicher: Leer geht am Ende niemand aus. Denn schon kurze Wege auf dem Fahrrad steigern das eigene Wohlbefinden und die Konzentrationsfähigkeit und entlasten den Geldbeutel und die Umwelt.

Angebote für Fahrradfreundliche Arbeitgeber

Ein besonderer Schwerpunkt der Aktion ist die Zusammenarbeit mit dem ADFC-Projekt „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“. 260 Unternehmen und Behörden haben schon auf den Fahrradtrend reagiert und sich vom ADFC als fahrradfreundliche Arbeitgeber zertifizieren lassen. Unternehmen können „Mit dem Rad zur Arbeit“ für ihr Gesundheitsmanagement und als Teambuilding-Maßnahme nutzen, indem sie zum Beispiel einen Wettbewerb ausrufen, wer unternehmens- oder teamintern die meisten Kilometer sammelt. Unternehmen, in denen viele aus der Belegschaft regelmäßig „Mit dem Rad zur Arbeit“ fahren, haben zudem einen niedrigen Krankenstand, können sich teure Autostellplätze sparen und erreichen besser ihre Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele. Für Unternehmen, die fahrradfreundlich werden wollen, gibt es auf der Aktionswebsite www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de praktische Tipps und am 4. Mai und am 15. Juni kostenlose Online-Seminare.

Hintergrund zu „Mit dem Rad zur Arbeit“

Mit der gemeinsamen Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ haben ADFC und AOK seit 2004 Millionen Menschen auf das Rad gebracht. Jedes Jahr beteiligen sich rund eine Viertelmillion Menschen an der Aktion – und legen dabei rund 50 Millionen Kilometer zurück. Die Idee, Arbeitnehmer:innen in Form eines organisierten Wettbewerbs zum Umstieg aufs Fahrrad zu motivieren, stammt aus Skandinavien. Die Aktion will den Spaß am Radfahren wecken, die umweltfreundliche Mobilität fördern und dem zunehmenden Bewegungsmangel vieler Menschen entgegenwirken, der zu vielen Krankheiten und damit zu hohen Kosten im Gesundheitswesen führt. Vor allem aber will die Aktion zeigen, wie leicht sich Bewegung in den Alltag einbauen lässt – auf dem Weg ins Büro, an die Werkbank oder die Ladentheke.

Hinweis an Redaktionen: Alle Informationen zur Aktion gibt es auf www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de. Einen kostenlosen Selbstcheck für Arbeitgeber bietet der ADFC auf www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de.

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Mit dem Rad zur Arbeit 2023

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https://aachen.adfc.de/artikel/adfc-und-aok-starten-aktion-mit-dem-rad-zur-arbeit-am-1-mai-5

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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