Eine aktuelle Liste mit Kontaktadressen und Telefonnummern finden Sie auch in jeder Ausgabe der Luftpumpe.
Interessierte Mitglieder sind herzlich eingeladen sich zu beteiligen.
Wir haben mehrere Arbeitskreise:
Zugangsdaten für die Onlinetermine kann man bei der Geschäftsstelle anfragen.
Vorsitzender
Ben Jansen
ben.jansen [at] adfc-ac.de
Vorsitzende
Angelika Weber
024 03 / 55 95 64
angelika.weber [at] adfc-ac.de
Kassenwart
Michael Haßler
02 41 / 859 19
01 72 / 208 80 85
michael.hassler [at] adfc-ac.de
Peter Geilhof
peter.geilhof [at] adfc-ac.de
Luc Hamers
luc.hamers [at] adfc-ac.de
Philipp Hachenberg
philipp.hachenberg [at] adfc-ac.de
Karin Offermann
0241 / 6 29 05
karin.offermann [at] adfc-ac.de
des ADFC Aachen/Düren e.V. zur Landesversammlung
in Köln am 13. April 2024
Ben Jansen
Luc Hamers
Angelika Weber
Monika Volkmer
Marvin Krings
zur Landesversammlung am 5. April 2025 (Ort noch nicht bekannt)
Ben Jansen
Angelika Weber
Katharina Nippgen
Luc Hamers
Radverkehrsplanung
Ben Jansen
ben.jansen [at] adfc-ac.de
Medien
Luc Hamers
luc.hamers [at] adfc-ac.de
Codierung
Peter Geilhof
peter.geilhof [at] adfc-ac.de
Karl-Peter Ströbele
karl-peter.stroebele [at] adfc-ac.de
Aktionen
Katharina Nippgen
katharina.nippgen [at] adfc-ac.de
Radtouren
Karin Offermann
0241 / 6 29 05
karin.offermann [at] adfc-ac.de
Uwe Klehn
uwe.klehn [at] adfc-ac.de
Düren
Jens Veith
024 22 / 959 96 50
jens.veith [at] adfc-dueren.de
Rob Maris
024 21 / 388 96 62
rob.maris [at] adfc-dueren.de
Nordkreis
Luc Hamers
luc.hamers [at] adfc-ac.de
Stadtteilgruppe Eilendorf
Edmund Heidenthal
edi.heidenthal [at] adfc-ac.de
Anne Stockmeyer
anne.stockmeyer [at] adfc-ac.de
Eschweiler
Angelika Weber
angelika.weber [at] adfc-ac.de
Stolberg
Daniela Priester
daniela.priester [at] adfc-ac.de
Website
Ben Jansen
ben.jansen [at] adfc-ac.de
Social Media
Philipp Hanussek
philipp.hanussek [at] adfc-ac.de
Verschiedene Arbeitskreise des Aachener ADFC führen Mailinglisten und können darüber direkt erreicht werden. Bitte wenden Sie sich an folgende Listen:
• Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit mit Themenvorschlägen und konstruktiver Kritik bezüglich unseren Publikationen,
• RVP (Radverkehrsplanung) mit Lob und Kritik über Infrastruktur,
• Aktionen mit Vorschlägen für Aktionen
… und mit allen weiteren Themen an unsere Geschäftsstelle.
Drei unserer Ortsgruppen können Sie ebenfalls über eine Mailingliste erreichen; dieses sind:
Falls Sie selber in unseren Mailinglisten aktiv werden möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf.
Per E-Mail beziehen können Sie unseren Newsletter. Der erscheint momentan monatlich zu allen Themen rund ums Fahrradfahren, die uns umtreiben.
Den Newsletter vom ADFC Aachen abonnieren Sie auf der Seite https://lists.adfc-ac.de/postorius/lists/newsletter.lists.adfc-ac.de/ oder fragen Sei bei uns nach.
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Aachen/Düren e. V.
An der Schanz 1
52064 Aachen
Öffnungszeiten:
Mo: 17–19 Uhr
Do: 10–12 Uhr
Urlaubsbedingt ist die Geschäftsstelle vom 25.07.-19.08 und 02.-05.09.2024 geschlossen.
Kontakt:
Telefon: 02 41 / 889 14 63
(AB außerhalb der Öffnungszeiten, wird derzeit nur 2× pro Woche abgehört)
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Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.