Ein Pkw wurde auf einem Radfahrstreifen geparkt

Kfz auf Radverkehrsanlage geparkt © ADFC Aachen

Auswertung der Ordnungswidrigkeiten in Aachen 2020

 

Das Ordnungsamt Aachen hat über zwei Internetportale die im Jahr 2020 erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr zugänglich gemacht. Der ADFC Aachen hat die Daten analysiert und richtet den Fokus auf einige Punkte.

 

Ordnung vor Sicherheit

Über 160.000 Park- und Halteverstöße hat das Ordnungsamt der Stadt Aachen im Jahr 2020 erfasst. Der „Fachbereich Sicherheit und Ordnung“ legte dabei den Schwerpunkt auf Ordnung (66 %), während die Sicherheit mit 34 % nur zweitrangig war – wie auch im Vorjahr. Sicherheitsrelevante Verstöße allerdings begegnen uns in Aachen dauernd und überall: Das Verhältnis von etwa 1 zu 2 lässt sich also kaum auf darauf zurückführen, dass diese so viel seltener wären.

 

Über 60 % aller Verstöße fielen auf die Parkraumbewirtschaftung; im Schnitt erfassten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Tag 274 fehlende Parkzettel im Stadtgebiet. Bei den Verstößen auf Radverkehrsanlagen (Radwege, Geh-/Radwege und Schutzstreifen) waren es hingegen unter 5 pro Tag, weniger als 1 % aller Verstöße. Bemerkenswert ist bei diesen Verstößen, dass die meisten aus Drittanzeigen stammen. Nur 35 % der Anzeigen wurden vom Ordnungsamt erfasst, etwa 1,6 pro Tag, während 3 pro Tag von Dritten kamen.

Auch die im September 2020 eingeführte Fahrradstreife führte zu keiner spürbaren Veränderung der erfassten Verstöße auf Radverkehrsanlagen im Vergleich zu den Vormonaten. Im Oktober kam das Ordnungsamt zwar auf seine sportliche Höchstleistung von täglich 3 Verstößen auf Radverkehrsanlagen (Drittanzeigen: 4), danach ließ die Leistung aber rapide nach und so man fand im Dezember nur noch 1,4 Verstöße (Drittanzeigen: 1,4) pro Tag.

 

Hilfe aus der Bevölkerung

Über 5.000 Verstöße wurden dem Ordnungsamt von Dritten gemeldet. Der ADFC begrüßt, dass immer mehr Menschen sicherheitsgefährdendes Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum nicht mehr dulden und mittels der einfach zu benutzenden Webseiten wie www.weg.li oder www.stadtpate.de diese dem Ordnungsamt melden. Alle Drittanzeigen mit vollständigen Angaben und gutem Foto, welches den Regelverstoß dokumentiert, werden nach den Erfahrungen des ADFC vom Ordnungsamt verfolgt.

Keine Sheriffs sondern Paten

Anders als bereits in der Lokalpresse kolportiert, schert sich niemand um die Parktickets der Nachbarn, sondern um sichere Geh- und Radwege oder Feuerwehrzufahrten für alle. Bei den Drittanzeigen fallen 99,65 % bzw. 5.072 von 5.090 auf sicherheitsrelevante Verstöße.

Qualität der Daten unterirdisch

Obwohl Aachen „Digitale Modellregion“ des Landes NRW ist, werden die Daten nicht vollständig als Open Data zur Verfügung gestellt und unterliegen intransparenten Differenzen. Die schließlich notwendigen Daten konnten der Aachener Verwaltung nur mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz regelrecht abgerungen werden, welche dann noch – absichtlich und anders als üblich – nicht maschinenlesbar waren.

https://aachen.adfc.de/artikel/auswertung-der-ordnungswidrigkeiten-in-aachen-2020

Häufige Fragen und Antworten

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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