Die ADFC-Fördermitgliedschaft

 

Radfahrende sind bessere Kund*innen …

… als früher angenommen.

 

Die ADFC-Fördermitgliedschaft für gewerbliche und institutionelle Unterstützerinnen und Unterstützer des ADFC vor Ort.

 

Ein Fahrrad steht vor einem Ladengeschäft
Fahrrad vor einem Ladengeschäft © Unsplash-Lizenz Artem Gavrysh

Es stimmt durchaus, dass Radfahrende im Durchschnitt bei einem Einkauf weniger Geld ausgeben als jemand, der oder die mit dem Auto gekommen ist. Aber Radfahrende kaufen deutlich häufiger ein. »Durch diese in Summe längere Verweilzeit kann eine bessere Stammkundenbeziehung aufgebaut werden.« [Quelle] »Studien belegen, dass die Ausgaben von Radfahrern bei Einkäufen höher sind als die von PKW-Fahrern.« [Quelle] Dass Fahrräder deutlich weniger Platz fürs Parken brauchen und die niedrigeren Unterhaltskosten mehr Spielraum für Konsum lassen, liegt auf der Hand. Ebenso, dass mit dem Fahrrad eher vor Ort eingekauft wird. Alles gute Gründe, den Radverkehr vor der eigenen Ladentüre zu stärken.

Der ADFC möchte den Radverkehr stärken

Der ADFC will die Verkehrswende – mit dem Fahrrad im Mittelpunkt. Es geht jedoch nicht nur ums Fahrrad. Es geht vor allem um die Lebensqualität von Menschen. Der ADFC will von der autogerechten Stadt hin zur menschenfreundlichen Stadt. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir viele Menschen, die uns unterstützen. Das können nicht nur engagierte Einzelpersonen, sondern auch Unternehmen, Kommunen oder Gemeinden sein. Setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen für einen starken Radverkehr sowie sichere und attraktive Innenstädte. Von lebenswerteren Städten, mit mehr Platz für Menschen, profitieren Handel und Gewerbe besonders. Sie werten Städte auf, stärken die lokale Wirtschaft und sorgen für ein ansprechendes Stadtbild.

Wer kann Fördermitglied werden und was kostet es?

Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften und Körperschaften werden, die bereit sind, den Zweck des ADFC ideell und materiell uneigennützig zu fördern. Dazu zählen Fahrrad- und sonstige Einzelhändler*innen, gastronomische Betriebe, Stadtgemeinden, Planungsbüros, Druckereien, Agenturen und andere regionale Unternehmen.

Politische Parteien oder zugehörige Organisationen (z. B. Gemeindefraktionen) können nicht Mitglied werden, den ADFC aber mit einer regelmäßigen Spende unterstützen.

Im Gegensatz zur Mitgliedschaft von Privatpersonen besteht bei Fördermitgliedschaften kein Versicherungsschutz bei der Mitgliederhaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des ADFC.

Die Beitragseinstufung im Überblick: (Stand Mai 2021):

Beitragsklassen
Bemessungsgröße
Einzelhandel
Verkaufsfläche qm
Sonstige lokale Gewerbe
Mitarbeiterzahl
Kommunen
Haushaltsvolumen
Mindestbeitrag
1unter 500 m²unter 5unter 50 Mio. €200,00 €
2ab 500 m²5–20ab 50 Mio. €500,00 €
3ab 1000 m²20–50ab 500 Mio. €1000,00 €
4ab 2000 m²über 50ab 1000 Mio. €2000,00 €

Als Bonus Ihrer Fördermitgliedschaft erhalten Sie:

  • Regelmäßige Info über die Arbeit des ADFC u. a. über das Magazin Radwelt und Newsletter.
  • Materialien, mit denen Sie auf Ihre Fördermitgliedschaft hinweisen können – im Laden, im Internet und auf Printprodukten.
  • Die Chance sich mit dem ADFC vor Ort zu vernetzen – z. B. für gemeinsame politisch-gesellschaftliche Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Bei Veranstaltungen Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten in der Gemeinschaft der Mitglieder.

Jetzt Fördermitglied werden

Gehen Sie einfach auf https://www.adfc.de/sei-dabei/foerdermitglied-werden und füllen das Online-Formular zur Anmeldung aus.

Bei weiteren Fragen zur ADFC-Fördermitgliedschaft helfen wir Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei uns. Kontaktmöglichkeiten finden Sie bei https://aachen.adfc.de/adfc-aachen#c35526

 

https://aachen.adfc.de/artikel/die-adfc-foerdermitgliedschaft-4

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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