
Netzwerkexkursion Verkehr & Kommunikation_Bochum © ADFC NRW
Exkursion des Netzwerks Verkehr & Kommunikation
Das Netzwerk Verkehr & Kommunikation hat sich am 12.09.2026 in Bochum für eine gemeinsame Exkursion getroffen. Der ADFC Bochum hatte eine Fahrradtour zu interessanten Orten des Radverkehrs und spannenden Bochumer Sehenswürdigkeiten organisiert.
So war‘s
Exkursion des Netzwerks Verkehr & Kommunikation
Frühstück in der Bochumer Geschäftsstelle
Für den gemeinsamen Start hatte der ADFC Bochum in die Räume seiner Geschäftsstelle nahe des Bochumer Hauptbahnhofs eingeladen. Bei einem Kaffee und belegten Brötchen konnten die Teilnehmer:innen ins Gespräch kommen. In lockerem Beisammensein trafen Altbekannte und neue Gesichter aufeinander.
Radtour zu spannenden High- und Lowlights der Bochumer Radverkehrspolitik
Nach dem Frühstück ging es dann aufs Rad. Die gemeinsame Radtour startete direkt von der Geschäftsstelle aus und steuerte als Erstes die Bochumer Innenstadt an. Hier gab es direkt Einiges zu besichtigen. Unter anderem erklärten die Bochumer, dass das Bochumer Radkreuz – 2023 beschlossen - bisher nicht immer konsequent umgesetzt wird. Das konnten die Teilnehmer:innen direkt am eigenen Leib erfahren. Aufgrund einer Baustelle und eines Stadtfestes war am Husemannplatz erst einmal Absteigen und Schieben angesagt.
Aber es konnten auch positive Entwicklungen in der Innenstadt begutachtet werden. Dazu gehörte die Umgestaltung der Kortumstraße (nördlich der Brückstraße) mit neuen Fahrradbügeln, wo zuvor Auto-Parkplätze gewesen waren. Dadurch konnte Platz gewonnen werden, der nun für den Rad- und Fußverkehr zur Verfügung steht. Nur wenige hundert Meter entfernt davon konnten die Teilnehmer:innen eine innovative Radverkehrsführung über Straßenbahngleise selbst austesten. Aufgrund vieler Unfälle hatte der lokale ADFC Bochum angeregt, den Radverkehr in einem stumpfen Winkel über die Gleise zu führen ist, sodass es weniger wahrscheinlich war, mit dem Rad ins Gleis zu geraten.
Nach der Überquerung des kopfsteingepflasterten Vorplatzes des Bergbaumuseums, der aber offiziell Teil der Veloroute ist, fuhren die Teilnehmer:innen über diese bis an den Fuß des Bochumer Tippelsberges (ein durch Aufschüttung erhöhter Berg von 150m). Zu Fuß wurde das letzte Stückchen erklommen. Oben angekommen hatten die Exkursions-Teilnehmer:innen einen Rundum-Ausblick auf die umliegenden Städte des Ruhrgebietes: Bochum, Essen, Herten und Herne.
Im Norden von Bochum durchfuhren die Aktiven einen Straßenzug mit denkmalgeschützten Arbeiterhäusern in der Siedlung Dahlhauser Heide. Nicht weit entfernt liegt ein neu gebauter Teilabschnitt des Radschnellweg 1 (RS1). Auf dem glatten Asphalt rollten die Laufräder der Teilnehmenden fast wie von selbst.
Auch weitere sehenswerte Bauwerke wie die Erzbahnschwinge oder die Jahrhunderthalle wurden abgefahren und zeigten, wie vielseitig und beeindruckend das Ruhrgebiet sein kann.
Ausklang in traditionellem Bochumer Brauhaus
Nachdem einige Kilometer erradelt und die Bochumer Radinfrastruktur ausgiebig besichtigt wurde, lenkte der ADFC Bochum die Teilnehmer:innen zu einem traditionellen Gasthaus in der Bochumer Innenstadt. Dort konnten die Aktiven bei einem kühlen Getränk und leckerem Essen die gesehenen Eindrücke gemeinsam besprechen und Ideen für ihr Engagement austauschen.
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Über das Netzwerk Verkehr & Kommunikation NRW
Das Netzwerk Verkehr & Kommunikation besteht aus Aktiven des ADFC NRW, die sich in der Regel einmal im Monat digital zu verkehrspolitischen Themen und Fragen der Kommunikation austauschen. Einmal im Jahr treffen sich die Aktiven zu einer gemeinsame Exkursion in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen und besichtigen gemeinsam die Radverkehrsinfrastruktur und weitere Sehenswürdigkeiten vor Ort.
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weiterlesenWie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.
weiterlesenDie Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.
weiterlesenWir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
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