Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Aachen/Düren e. V.

Radschnellweg 1 (RS1) bei Essen.

Radschnellweg 1 (RS1) bei Essen. © Dennis Stratmann

Vier Forderungen zur Fertigstellung von Radschnellverbindungen in NRW

Der ADFC NRW fordert die Landesregierung dazu auf, vier Maßnahmen zu ergreifen und damit einen Neustart beim Ausbau anzugehen.

Der Ausbau der Radschnellverbindungen in NRW erfolgte bisher sehr langsam. In den vergangenen zehn Jahren sind von den fünf prämierten Radschnellverbindungen mit einer Gesamtlänge von über 150 Kilometern lediglich 1,5 Kilometer umgesetzt worden. Das bedeutet im Schnitt der vergangenen Jahre sind nur 150 Meter Radschnellweg pro Jahr neu entstanden. Wird in diesem Tempo weiter gebaut, dann würden bis 2100 ganze 13,5 der 151,7 Kilometer Radschnellverbindung fertiggestellt sein. 

Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Radschnellweg RS1. 2014 wurde für die Verbindung Duisburg - Hamm die Machbarkeitsstudie veröffentlicht. Von der insgesamt 114 Kilometer langen Verbindung sind 2023 lediglich 19 Kilometer fertiggestellt. Wird in dem bisherigen Tempo weitergebaut, dann ist beim RS1 mit einer Fertigstellung 2062 zu rechnen. 

Die Zahlen machen deutlich, dass der Bau von Radschnellverbindungen bisher viel zu langsam ist.

Das bisherige Schneckentempo beim Ausbau der Radschnellverbindungen kann nicht im Interesse der Landesregierung und der angrenzenden Kommunen sein. Ganz sicher ist der verschleppte Ausbau nicht im Interesse der Menschen NRWs und des Klimaschutzes. 

Der ADFC Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung dazu auf, die Erfolgsfaktoren für einen zeitnahen Ausbau der Radschnellverbindungen zu berücksichtigen und vier Maßnahmen zu ergreifen, damit die Umsetzung der Radschnellverbindungen gelingt:

1. Ausbauziele definieren und zur „Chefsache“ machen
2. Voraussetzungen bei Straßen.NRW für einen schnellen Ausbau schaffen
3. Planungs-, und Umsetzungs-Prozesse beschleunigen
4. Kommunen finanziell und personell unterstützen, landesweites Wissensnetzwerk etablieren

 

1. Ausbauziele definieren und zur „Chefsache“ machen

Das Land darf sich nicht länger hinter Wettbewerben, Ankündigungen und losen Versprechen verstecken. Für die Radschnellwege definiert die Landesregierung verbindliche Ausbauziel bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2027 und jedes Folgejahr. Dabei erwarten wir, dass von den im Koalitionsvertrag zugesagten 1.000 Kilometern Radwegen bis 2027 mindestens 100 Kilometer als Radschnellwege realisiert werden. Für alle im Bedarfsplan identifizierten Routen legt die Landesregierung bis zum Ende ihrer Legislaturperiode einen konkreten und verbindlichen Umsetzungsplan vor und kommuniziert ihn jederzeit transparent.

2. Voraussetzungen bei Straßen.NRW für einen schnellen Ausbau schaffen

Die Strukturen und Aufgaben bei Straßen.NRW werden so angepasst, dass der Radverkehr dieselbe Aufmerksamkeit erfährt wie sonstige Straßenbauprojekte. Entsprechend den definierten RSV-Ausbauzielen wird vorhandenes oder neues Personal bei Straßen.NRW eingesetzt. Für jeden fünften Kilometer Radschnellweg im Bedarfsplan wird eine volle Personalstelle bei Straßen.NRW besetzt.

3. Planungs- und Umsetzungs-Prozesse beschleunigen

Der Landesverwaltung, allen voran das MUNV, Straßen.NRW und die Bezirksregierungen, müssen behördeninterne und behördenübergreifende Prozesse so gestalten, dass die formulierten Ausbauziele bei den (RSV erreicht werden. Planungs- und Genehmigungsverfahren für den RSV Ausbau müssen nach Ansicht des ADFC NRW innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein. Das Land wird seiner Vorreiterrolle beim Bau von RSV in der eigenen Baulast gerecht, indem es übergeordnete Planungshemmnisse abbaut und Koordinierungsstellen einrichtet.

4. Kommunen finanziell und personell unterstützen, landesweites Wissensnetzwerk etablieren

Kommunen im Land können sich auf einer zentralen Wissensplattform zum Bau und der Förderung von RSV informieren. Die Koordinierungsstellen können von den Kommunen bei Planungs- und Abstimmungsfragen kontaktiert werden. Es werden Wege aufgezeigt, mit denen eine frühe, klare und verbindliche Abstimmung zwischen beteiligten Akteuren gelingt. Antragsfristen, Formalitäten, Grunderwerb und Prozesse sind im Sinne einer schnellen Umsetzung von RSV zu gestalten.

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