Jülicher Straße muss für Radfahrende sicher werden

Verkehrsverbände fordern mehr Platz für den Radverkehr nach der anstehenden Deckensanierung.

Attraktive Radverkehrsanlagen, auf denen Radfahrende genügend Platz haben und nicht mehr zu eng überholt werden. Das fordern der Radentscheid Aachen, die Verkehrsverbände ADFC Aachen/Düren, VCD Aachen-Düren, „Fahrradfreundliches Haaren“ und Uni.Urban.Mobil. (U.U.M.).

Am 20. April berät der Mobilitätsausschuss über die anstehende Fahrbahnsanierung der Jülicher Straße zwischen Blücherplatz und Hansemannplatz. Die Verwaltung hat eine Planung vorgelegt, bei der die Gehwege und die Bordsteine nicht verändert werden, da es sich um eine reine Sanierung handeln soll. Die Radfahrstreifen sollen marginal breiter werden als bisher, die Kfz-Fahrstreifen dagegen schmaler.

Damit geben sich die Verkehrsgruppen nicht zufrieden. „Heute erleben viele Radfahrende, dass sie auf der Jülicher Straße viel zu eng überholt werden. Die Planung wird an dieser Gefährdung nicht wesentlich etwas ändern,“ zeigt sich Ben Jansen vom ADFC und Team Radentscheid überzeugt. Er verweist zum einen darauf, dass die beiden Kfz-Fahrstreifen stadtauswärts jeweils nur 2,75 m breit sein sollen. Stadteinwärts soll ein überbreiter Fahrstreifen mit 5,25 m Breite angelegt werden. „Die Erfahrung zeigt, dass bei einer derart engen Verkehrsführung fast niemand mit dem Kfz beim Überholen von Radfahrenden den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 m einhält“, erklärt Ralf Oswald vom VCD. „Wenn beispielsweise rechts auf dem Parkstreifen ein breiter Transporter steht und man gleichzeitig links von einem Lkw überholt wird, kann dies auf dem Fahrrad ein mulmiges Gefühl verursachen“, berichtet Günter Mänz von den Haarener Fahrradfreunden von einschlägigen Erfahrungen.

Die Forderung der Verbände lautet: Radfahrstreifen auf 2,30 m verbreitern, eine Schutzzone zum Kfz-Verkehr markieren und überall, wo es möglich ist, bauliche Trennelemente zu benutzen. Zu den Parkplätzen soll es einen Sicherheitstrennstreifen von mindestens 0,75 m geben. Zur Gewinnung des erforderlichen Platzes sehen sie zwei Möglichkeiten: entweder stadteinwärts nur einen Kfz-Fahrstreifen anlegen oder die Parkplätze auf der Nordseite zur Radverkehrsanlage umbauen. Diese Lösungsvorschläge wurden in der vergangenen Woche der Verwaltung und den Politiker:innen im Mobilitätsausschuss zugesandt.

Die vollständige Stellungnahme können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://aachen.adfc.de/artikel/stellungnahme-zur-juelicher-strasse

Mit einem grundlegenden Umbau der Jülicher Straße ist aktuell erst mit der Einführung der Regiotram in 10 bis 15 Jahren zu rechnen. So lange wollen die Verkehrsverbände allerdings nicht warten, weil die Mobilitätswende schnelle und spürbare Fortschritte braucht. Die geplante Rad-Vorrang-Route von Haaren, die parallel zur Jülicher Straße entlang der Wurm verlaufen soll, begrüßen sie.

Keinesfalls könne sie jedoch ein gleichwertiger Ersatz für gute Radverkehrsanlagen an der Jülicher Straße sein. Dort wurden schon 2017 ca. 3.200 Radfahrende/Tag gezählt, was den höchsten Zählwert aller Querungsmöglichkeiten des Alleenrings darstellte. „An der Jülicher Straße wohnen viele Menschen und es gibt viele Geschäfte. Sie gehört zu vielen wichtigen Verbindungen dazu, beispielsweise von Haaren in die nördliche Innenstadt.“, erläutert Joshua Noeske von U.U.M.

In dieser Lösung sehen die Verkehrsgruppen gleichzeitig einen wichtigen Beitrag, bei der Umsetzung des Radentscheids an Tempo zu gewinnen. Gerade auch in Hinblick auf die zukünftige Sperrung der Autobahn 544 braucht es sichere Radverkehrsanlagen, die den Radverkehrsanteil steigern, denn gute Radverkehrsanlagen haben eine höhere Kapazität. Jeder Mensch, der jetzt bereits Fahrrad fährt, wird bei der gesperrten Brücke nicht im Stau stehen und nimmt Last von den Straßen.
 


https://aachen.adfc.de/artikel/juelicher-strasse-muss-fuer-radfahrende-sicher-werden

Häufige Fragen und Antworten

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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