Kidical Mass: Kinder fordern sichere Straßen für alle

Kidical Mass: Kinder fordern sichere Straßen für alle © Jennifer Fey

Kidical Mass: 400 Demos für kinderfreundliche Straßen vom 5. bis 7. Mai

Vom 5. bis 7. Mai 2023 bringt das Kidical-Mass-Aktionsbündnis zehntausende Menschen in über 400 Orten auf die Räder und fordert von der Metropolregion bis in den ländlichen Raum: Straßen sind für alle da!

An den Aktionstagen machen sich Kinder, Eltern, Freund:innen und Schulen für kinder- und fahrradfreundliche Orte, sichere Schulwege und selbstständige Mobilität stark. Mit großen bunten Kidical Mass Fahrraddemos, Schulstraßen und Fahrradbussen „Bicibús“ zeigen alle Generationen, wie Städte und Gemeinden zu gestalten sind. Mittendrin: tausende Kinder und Jugendliche, die für einen kurzen Moment nicht mutig sein müssen, um auf der Straße Rad zu fahren. Warum sie mitradeln? So formuliert es Paul, 10 Jahre aus Köln: „Ich wünsche mir Radwege, auf denen ich vor den Autos geschützt bin!“

Kinder müssen zur Schule. Dass sie dort sicher ankommen, liegt in der Verantwortung der Erwachsenen – und des Gesetzgebers. Letzteren fordert die Kidical Mass auf, mit einem reformierten Straßenverkehrsrecht schnell adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Schutzbedürftigkeit von Kindern muss dieser in den Mittelpunkt stellen sowie Städten und Gemeinden die Freiheit geben, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst unter anderem geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege, Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts sowie Schulstraßen ohne Autoverkehr.

Simone Kraus, Co-Initiatorin der Kidical Mass, bringt es auf den Punkt: „Kinder haben ein Recht darauf, sich sicher, selbstständig und geschützt zu bewegen. Erst wenn wir Kinder und vulnerable Menschen bei der Verkehrspolitik in den Fokus setzen, schaffen wir eine zukunftsgerechte Gestaltung des öffentlichen Raumes für alle. Städte wie Paris, Gent und Utrecht machen es jetzt vor und krempeln dafür das Verkehrssystem schnell und effizient um. Genauso wollen wir das auch!“

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters ergänzt: „Ob in Großstädten oder auf dem Land: Immer mehr Menschen fahren im Alltag mit dem Fahrrad, das zeigen Umfragen wie der ADFC-Fahrradklima-Test. Aber: Die Radfahrbedingungen in deutschen Städten und Kommunen sind oft noch unbefriedigend. Damit alle Menschen, auch Kinder, Jugendliche und Senior:innen, sicher und selbstständig Rad fahren können, brauchen wir ein modernes Straßenverkehrsrecht und durchgängige Radwegenetze. Wir fordern Verkehrsminister Wissing daher auf, das Straßenverkehrsgesetz zu modernisieren und Verkehrssicherheit, Klimaschutz und Lebensqualität ganz oben auf die Agenda zu setzen - damit sich Radfahren jeden Tag anfühlt wie auf einer Kidical Mass.“

Verkehrsminister:innenkonferenz – Kidical Mass wirkt für Veränderungen

Um die große Mobilitätswende der kleinen Beine zu verwirklichen, braucht es einen gesetzlichen Rahmen und eine klare politische Prioritätensetzung. Den Grundstein dafür hat die Petition für ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht der Kidical Mass gelegt, die 2022 rund 90.000 Menschen unterzeichnet haben. Im März 2023 war „Kinderfreundliche Mobilität“ erstmalig Tagesordnungspunkt auf der Verkehrsminister:innenkonferenz.

Die Verkehrsminister:innen der Länder fordern in einem gemeinsamen Beschluss von Bundesverkehrsminister Volker Wissing die im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbarte Reform von Straßenverkehrsgesetz (StVG) und -ordnung (StVO). Sie gehen sogar einen Schritt weiter. In der Begründung ihrer Forderung an den Minister folgen sie der Argumentation der Kidical-Mass-Petition. Ein kinderfreundliches Verkehrssystem sei wesentliche Voraussetzung für die selbstständige, aktive Mobilität der Kinder auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule sowie in der Freizeit. Dies gelte auch für weitere vulnerable Gruppen. Ein zeitgemäßes Straßenverkehrsrecht und eine Verkehrsinfrastruktur, die diese Mobilität fördert, erhöht die Sicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum für alle Bevölkerungsgruppen.

Es geht also nicht nur um sichere Mobilität, sondern um eine bessere Lebensqualität für alle Generationen. An diesen Auftrag werden die Teilnehmer:innen der Kidical Mass die Entscheidungsträger:innen aus Politik und Verwaltung im ganzen Land bunt und lautstark erinnern.

Über das Kidical Mass Aktionsbündnis: Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung. Seit 2017 gibt es sie auch in Deutschland. Bei bunten Fahrraddemos erobern Radfahrende von 0 bis 99 Jahren die Straße. Die Kidical Mass setzt sich für kinder- und fahrradfreundliche Städte und Gemeinden ein. Herzstück des Aktionsbündnisses sind mehr als 400 lokale Organisationen und Initiativen. Ein einzigartiges Netzwerk – dezentral, selbstorganisiert und gemeinsam stark. Unterstützt wird es von den überregionalen Partner:innen: ADFC, Campact, Changing Cities, Clean Cities Campaign, Deutsches Kinderhilfswerk, Greenpeace, Parents For Future, Pro Velo Schweiz, VCD und Zukunft Fahrrad.

Hinweis an Redaktionen: Alle Aktionsorte und Infos zur Kidical Mass finden Sie auf der Aktionswebsite: https://kinderaufsrad.org/. Für weitere Informationen, Interviewanfragen und Bildmaterial wenden Sie sich an die Pressesprecherin des Aktionsbündnisses, Karen Rike Greiderer, unter presse@kinderaufsrad.org. Themenfotos und den Link zur Petition finden Sie im blauen Medienkasten.

Hashtags: #KidicalMass #UnsGehörtDieStraße #StreetsForKids

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Kidical Mass: Kinder fordern sichere Straßen für alle

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Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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