Die »Luftpumpe« Ausgabe 1 / 2021 ist erschienen

Am 1. September ist die »Luftpumpe«, die Aachener Zeitschrift für ADFC-Mitglieder erschienen. Die Online-Version kann hier heruntergeladen werden.

Stark verkleinerte Fassung des Titelseite der Luftpumpe 2021/01
Luftpumpe 2021/01 © ADFC Aachen

Das Vorwort zum Appetit anregen:

Liebe Leser*innen, Radfahrer*innen, ADFC-Mitglieder,

im Juli 2021 wütete ein schweres Hochwasser, das nach bisherigem Stand fast 200 Menschen das Leben genommen und noch vielen mehr das Leben erheblich erschwert hat.

Auch bei uns in der Städteregion Aachen und im Kreis Düren sind die Folgen mancherorts verheerend. Im Tagebau Inden ist ein Arbeiter gestorben, als die Inde in den Tagebau floss. Diverse Orte, wie die Innenstädte von Eschweiler und Stolberg, sind schwer verwüstet und die entstandenen Schäden kaum zu beziffern. Wir wünschen den Betroffenen viel Kraft.

Es hilft aber nur bedingt weiter, nur an das verloren Gegangene zu denken. Wir sollten nun versuchen, die wenigen Chancen, die sich uns bieten, zu nutzen, und beim Wiederaufbau die Planungsfehler der Vergangenheit zu vermeiden. Dazu ist es nötig, den Planenden genau auf die Finger zu schauen, damit nicht für die nächsten Jahrzehnte wieder eine fahrradfeindliche Infrastruktur hergestellt wird.

Es gibt aber zum Glück auch gute Entwicklungen. Wir sind im Aachener Nordkreis, also Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen, deutlich aktiver geworden: In der letzten Ausgabe schrieben wir an dieser Stelle von einem engagierten Einzelkämpfer in Alsdorf. Um diesen hat sich nun eine neue Ortsgruppe gesellt, die sich in allen vier Gemeinden für besserer Radinfrastruktur einsetzt. Von diesen Aktivitäten handelt ein großer Teil dieser Ausgabe.

Auch in Aachen gibt es Fortschritte. So befindet sich zurzeit die Rad-Vorrang-Route Brand in der Umsetzung. Dabei wird auch die von uns seit einiger Zeit geforderte Roteinfärbung von Fahrradstraßen umgesetzt, so dass deren Status und Netzbedeutung sofort klar ersichtlich ist. Auch die seit den 1990er-Jahren angedachte Netzdurchtrennung für den Autoverkehr am Templergraben wurde umgesetzt – bisher befristet, aber wir hoffen, dass dies dauerhaft so bleiben wird. Die Aufenthaltsqualität ist jedenfalls trotz einiger rücksichtsloser Autofahrer*innen, die dort illegal durchfahren, bereits erheblich gestiegen. So findet beispielsweise freitags der studentische Biergarten am Templergraben statt, der regelmäßig hunderte Studierende anlockt, die ihren Campus Mitte vom Autoverkehr zurückerobern. Als kleine Verschönerungsmaßnahme steht dort zurzeit die Wanderbaumallee, zu der auch ein Baum des ADFC Aachen gehört.

In dieser Ausgabe finden sich auch einige Artikel über Verkehrsregeln, die bekanntlich für den Radverkehr leider in Deutschland besonders kompliziert sind. Mancherorts müsste man an jeder zweiten Kreuzung einen Rechtsbeistand anrufen, aber das ist natürlich eher unpraktisch. Mit dieser Luftpumpe gibt es wenigstens ein paar Tipps zum Nachschlagen in den Pausen – bitte nicht mitten auf der Kreuzung auspacken.

Schließlich gibt es noch einige organisatorische Dinge zu berichten. Durch die COVID-19-Pandemie haben wir gelernt, unsere Besprechungen online abzuhalten. Nun, da die Lage sich hoffentlich verbessert und immer mehr Menschen gegen diese Krankheit geimpft sind, finden unsere Sitzung hybrid, also gleichzeitig online und in der Geschäftsstelle statt. Dabei kann in der Geschäftsstelle der 2020 verlegte neue Laminatboden bewundert werden, der außerdem weniger Stolperfallen aufweist als der alte Teppich.

Viel Spaß beim Lesen!

Marvin Krings

https://aachen.adfc.de/artikel/luftpumpe-2021-01

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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