Fahrradmonteur prüft Fahrrad

Fahrradwerkstatt © ADFC NRW / Ludger Vortmann

Mach dein Fahrrad frühlingsfit!

Pressemitteilung

 

Düsseldorf, 06.April 2023

 

Nr.12/2023


Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad ganzjährig und wissen, dass es ständig gewartet werden muss. Wer aber erst jetzt sein Fahrrad aus dem Keller holt, sollte es umgehend fit für den Frühling machen. Da manche Fahrradläden lange Wartelisten haben, rät der ADFC, sicherheitshalber bei mehreren Werkstätten nachzufragen. Wer sein Rad in Eigenregie fitmachen will, kann auch auf die Hilfe des Fahrrad-Clubs ADFC vertrauen. Denn viele der 37 Kreisverbände und rund 100 Ortsgruppen bieten Reparaturkurse, Repair- und Selbstlern-Cafe´s an. Termine in der Nähe sind über das Touren- und Veranstaltungsportal des ADFC zu finden. Darunter auch Kurse, die sich exklusiv an Jugendliche oder Frauen richten.  

Wer sich den Frühjahrs-Check selbst zutraut, kann nach der folgenden ADFC-Prüfliste vorgehen:

Schnell-Check: Frühlingsfittes Fahrrad

1.     Fahrrad putzen

2.     Fahrradkette reinigen und schmieren

3.     Fahrradreifen aufpumpen

4.     Kabel und Reifen auf Korrosion prüfen

5.     Fahrradbremsen checken

6.     Alle Verschraubungen auf guten Halt prüfen

7.     Reflektoren und Beleuchtung funktionstüchtig

8.     Probefahrt machen

Fahrradreinigung: Erst Rad, dann Kette

Unter dem Staub und Schmutz der vergangenen Fahrradsaison sind manchmal Schäden verborgen. Daher steht als erstes das Fahrradputzen an. Dabei kommen Wasser, Spülmittel und Lappen oder mit einem speziellen Fahrradreiniger aus der Sprühdose zum Einsatz. Hochdruckreiniger an der Tankstelle sind zwar praktisch, können aber die Radlager beschädigen. Eine alte Zahnbürste reinigt kniffligere Stellen. Insbesondere sollten auch die beweglichen Teile wie Federgabel, Laufräder, Seitenständer und Innenlager gesäubert werden. Nach der Reinigung wird das Fahrrad mit einem weichen Tuch gut abgetrocknet.

Wer sich die Finger nicht schmutzig machen möchte, zieht zur Reinigung der Fahrradkette Gummihandschuhe an. Dafür Kettenreinigungsmittel aufsprühen, einwirken lassen und die Kette mehrere Runden durch einen alten Putzlappen ziehen bis sie vom gröbsten Schmutz befreit ist. Danach Kettenfett an der Innenseite der Kette auf jede einzelne Lasche tröpfeln. Dabei ist es wichtig, dass kein Öl auf Felgen und Bremsbelege gelangt. Ausgeleierte Ketten können reißen und zu Schäden an der Zahnradkassette führen, die für das Schaltverhalten wichtig ist. Daher mit einem Kettenprüfer checken, ob die Kettenglieder verzogen sind.

Reifen: Luftdruck und Abstand zu Bremsen prüfen

Sobald das Rad sauber ist, sollten zunächst alle Schalt- und Bremskabel nach Rissen und Korrosion abgesucht werden, danach die Felgen. Meist ist auch zu wenig Luft in den Reifen. Wie viel Bar auf den Reifen gehört, lässt sich seitlich auf der Flanke des Radmantels ablesen. Bei Alltagsrädern sind es in der Regel zwischen 3,5 und 4,5 Bar. Laufen die Reifen rund oder eiern sie? Dies kann man gut an den Bremsen erkennen. Ist der Abstand zwischen Bremsen und Reifen immer gleich, ist alles in Ordnung. Wenn eine größere Acht den runden Lauf stört, muss in der Regel die Fachwerkstatt ran, denn die hat Spezialwerkzeug. Grundsätzlich gilt:

Bremszüge und Bremsklötze kontrollieren

Nun die wichtigste Frage: Funktionieren die Bremsen? Wenn sich der Griff der Bremse mühelos bis zum Lenker durchdrücken lässt, ist das Spiel zu groß. Optimieren lässt sich das mit Rändelschrauben am Bremsgriff und am Bremskörper. Eventuell muss auch der Bremszug angezogen werden. Die Bremsklötze zu überprüfen, ist überlebenswichtig. Sind beispielsweise die Querrillen auf der Innenseite der Bremsklötze nicht mehr zu erkennen, gehören sie gewechselt. Tipp: Mit einer Nagelfeile oder grobem Schmirgelpapier lassen sich Bremsklötze nach der Winterpause einfach von Bremsstaub befreien. Für die Reinigung und Wartung von Scheibenbremsen finden sich auch im Internet, z.B. auf YouTube, hilfreiche Videos mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen.

Beleuchtung muss intakt sein

Fahrräder müssen im Verkehr ihren Dienst zuverlässig verrichten und der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Erforderlich sind funktionstüchtiges Vorder- und Rücklicht. Reflektoren müssen vorn und hinten am Rad angebracht sein sowie an den Pedalen, damit sie durch die Beinbewegung sowohl von vorn als auch von hinten erkennbar sind. Vorgeschrieben sind auch durchgehende Reflexstreifen an jedem Laufrad oder alternativ zwei Speichenreflektoren.

Zum guten Schluss: Probefahrt

Vor der ersten Frühlingsfahrt müssen alle Schrauben fest angezogen sein. Dabei stellt man vor allem auch bei Kindern und Jugendlichen fest, ob die Höhe von Lenker und Sattel noch stimmen.

Lokale Händler durch Gutscheine unterstützen

Wer in diesen Tag ein Fahrrad kaufen möchte, sollte sich bei den Radhändlern am Ort erkundigen. Wegen der hohen Nachfrage sollte man sich auch Gedanken über ein alternatives Modell machen und auch ein gutes Gebrauchtes in Erwägung ziehen.

Termine zu Radtouren, Technik-Vorträgen oder Selbstlern-Werkstätten des ADFC unter https://touren-termine.adfc.de

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 56.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402
Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de


https://aachen.adfc.de/artikel/mach-dein-fahrrad-fruehlingsfit

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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