Zweite Luftpumpe in 2022

 

· Plus-Minus Spezial · Neues zu Schutzstreifen · Radfahren in Kopenhagen · Wer packt mit an? · Aus dem Verein · Aus den Ortsgruppen

 

Die Titelseite der Ausgabe 2022-02 der Zeitschrift »Luftpumpe« vom ADFC Aachen/Düren
Titel der Luftpumpe 2022/2 © ADFC Aachen/Düren

Liebe Leser*innen, Radfahrer*innen, ADFC-Mitglieder,

es gehört wohl zum Schicksal eines Verbands in einer Universitätsstadt, dass oft Aktive wegziehen, um andernorts Karriere zu machen.
Leider ergeht es auch uns so. Von unseren sieben Vorstandsmitgliedern ist eines schon weg und zwei weitere werden Aachen voraussichtlich 2023 verlassen.
Aber auch so mancher Arbeitskreis und so manche Ortsgruppe ist sehr dünn besetzt. Wir suchen also dringend neue Aktive!

Sehen wir die Dinge aber nun etwas positiver: Mit 56 Seiten ist diese Ausgabe besonders umfangreich. Die beliebte Rubrik PlusMinus ist über 21 Seiten lang, was vermutlich – ich habe nicht das ganze Archiv durchgelesen – ein Rekord ist. Dabei konzentrieren wir uns dieses Mal unter anderem auf die B57 von Aachen über Würselen und Alsdorf nach Baesweiler – einschließlich ihrer früheren Verläufe mitten durch Alsdorf und Baesweiler. Aber natürlich beleuchten wir auch andere Stellen in unserem Verbandsgebiet und darüber hinaus. So haben wir uns einige Orte im nahen (niederländischen) Limburg und im fernen Skandinavien angesehen.

In Aachen tut sich langsam etwas in Richtung Radentscheid. Die Ludwigsallee wurde zugunsten des Radverkehrs umgebaut und in der Bismarckstraße wurde der Auto-Durchgangsverkehr per Modalfilter stark reduziert. Probleme im Straßenraum können nun bequem online über den Mängelmelder gemeldet werden.
Leider geht uns das alles noch immer nicht schnell genug: Nach dem Beschluss des Stadtrates zum Radentscheid vom 2019 sollen jährlich 10 km des Radnetzes und 5 km Radwege an Hauptstraßen gebaut werden. Da liegen wir weit drunter, es gibt also noch viel zu tun!

Auf der anderen Seite gibt es (nicht nur in Aachen, sondern auch an vielen anderen Orten der Region) noch viel ältere Radinfrastruktur. Diese ist oft unkomfortabel und teilweise auch gefährlich. Beispielsweise besteht bei Schutzstreifen neben Parkstreifen die Gefahr von Türunfällen, wenn hier kein Sicherheitsraum eingeplant wurde. Diese sind inzwischen unzulässig. Dies gilt nicht nur für Neuanlagen, sondern auch bestehende Straßen mit dieser Führung müssen umgebaut werden.
Wir haben zur Veranschaulichung einige Fotos gemacht, die natürlich auch in diesem Heft abgedruckt sind.

Auf Straßen ohne getrennte Radinfrastruktur werden Radfahrer*innen oft mit Autos überholt. Bekanntlich wird dabei der vorgeschriebene Sicherheitsabstand nicht immer eingehalten. Zu diversen Gelegenheiten haben wir in letzter Zeit öffentlich auf die geltenden Regeln hingewiesen. Außerdem bauen wir jetzt Messgeräte, mit denen wir in Zukunft konkrete Daten zu Überholabständen ermitteln wollen.

Vielleicht ist einigen Leser*innen schon die Namensänderung aufgefallen: Auf der letzten Mitgliederversammlung haben wir beschlossen, den Verein umzubenennen. Fortan wollen wir „Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club in der Städteregion Aachen und im Kreis Düren e.V.“ , kurz ADFC Aachen/Düren, heißen. Das ist schon seit vielen Jahren unser Zuständigkeitsbereich, was man am alten Namen aber nicht so gut erkennen konnte. Gleichzeitig haben wir noch weitere Änderungen in der Satzung beschlossen. Insbesondere führen wir eine Doppelspitze ein und der Vorstand soll, zum Beispiel in Pandemielagen, zukünftig auch zu Online-Mitgliederversammlungen einladen dürfen.

 


https://aachen.adfc.de/artikel/zweite-luftpumpe-in-2022

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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