Nur noch bis 21. April: ADFC-Mitglied werden für nur 19 Euro im ersten Jahr!

Jetzt Mitmachen und Weitersagen! Nur noch bis 21. April 2024 können Sie, Familien und Lebensgemeinschaften im selben Haushalt zum Einstiegspreis von nur 19 Euro im ersten Jahr ADFC-Mitglied werden.

Titelbild der Aktion "Ach Du dickes Ei!" des ADFC NRW mit lachenden weißen Osterhasen auf einem Fahrrad mit Korb bunter Eier in Frühlingslandschaft mit blauem Himmel
Titelbild der Einstiegsmitgliedschaft des ADFC NRW anlässlich seines 40-jährigen Bestehens 2024 © Montage ADFC NRW / Adobe Firefly

Als ADFC-Mitglied sind Sie Teil einer starken Gemeinschaft – und profitieren von den vielen Mitgliedervorteilen.
Seien auch Sie dabei und setzen Sie sich mit uns zusammen für die Verkehrswende ein. Gerade jetzt! Jedes Mitglied macht uns stärker!

Setzen Sie ein starkes Zeichen für die Verkehrswende!
Für sich und für unsere Kinder und Enkelkinder! 
Werden Sie jetzt Mitglied im ADFC!

Mit Ihrer Mitgliedschaft leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrswende! Mit nur 19 Euro im ersten Jahr ermöglichen Sie unseren Einsatz für lebenswerte Städte und setzen sich aktiv für die Veränderung im Verkehrsbereich ein.

Warum ist Ihre Mitgliedschaft so wichtig?
Durch Ihre Unterstützung stärken Sie den ADFC in ganz Deutschland und tragen dazu bei, dass Fahrradfahren endlich im Mittelpunkt steht. Unsere Radwege müssen sicherer werden, und Ihre Mitgliedschaft ist der Schlüssel zu einer fahrradfreundlichen Zukunft.

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Werden Sie Mitglied im Fahrrad-Club! Zum Einstiegspreis von nur 19 € im ersten Jahr.

 

Ihre Vorteile im Überblick:

 

  • Mit der ADFC Pannenhilfe erhalten Sie rund um die Uhr schnell und unkompliziert Hilfe, wenn Sie mal nicht mehr weiter kommen – egal, ob im Alltag, in der Freizeit oder auf Reisen (gilt für Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Fahrradanhänger).
  • Wenn Sie rechtliche Fragen haben, stehen wir Ihnen zügig und fundiert zur Seite.
  • Als Mitglied erhalten Sie 4 x im Jahr das ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt - voller wertvoller Tipps und Infos rund ums Rad.
  • In den 37 Kreisverbänden in NRW bieten wir Ihnen u.a. Fahrradcodierungen und Sicherheitschecks an.
  • Touren und Radreisen: Der ADFC ist der größte Anbieter von geführten Radtouren in Deutschland. Als Mitglied nehmen Sie teilweise vergünstigt oder kostenfrei teil.
     

Für alle – Familien und Einzelpersonen!
Unsere vergünstigte Einstiegsmitgliedschaft gilt nicht nur für Einzelpersonen (regulär 66 €), sondern auch für Familien- und Haushaltsmitgliedschaften (regulär 78 €). Voraussetzung für Familien- und Haushaltsmitgliedschaften ist ein gemeinsamer Wohnsitz. Die Mitgliedschaft wird unbefristet abgeschlossen, ist aber jederzeit ohne Frist zum Ende des laufenden Beitragsjahres kündbar. Ihre Mitgliedschaft gilt als klares Bekenntnis zur Verkehrswende.

Jetzt handeln – für eine fahrradfreundliche Zukunft!
Nutzen Sie dieses exklusive Angebot und werden Sie Mitglied im ADFC! Der vergünstigte Einstiegspreis von 19 Euro im ersten Jahr ist nur vom 16. März bis 21. April 2024 möglich. Verpassen Sie nicht die Chance, aktiv die Verkehrswende mitzugestalten und die klimafreundliche Zukunft unserer Mobilität entscheidend zu beeinflussen.

Schließen Sie sich uns an – gemeinsam bewegen wir mehr!
Klicken Sie jetzt auf "Mitglied werden" und setzen Sie ein starkes Zeichen für die Verkehrswende. Ihre Mitgliedschaft im ADFC macht den Unterschied – für sicheres Radfahren und eine nachhaltige Mobilität. Handeln Sie jetzt!
 

Video: Ach Du dickes Ei! Jetzt ADFC-Mitglied werden für nur 19 Euro im ersten Jahr!


https://aachen.adfc.de/neuigkeit/ach-du-dickes-ei-jetzt-adfc-mitglied-werden-fuer-nur-19-euro-im-ersten-jahr-6

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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