ADFC und Städte Essen und Dortmund gewinnen beim Projekt "Klimaaktive Kommune"

Essen und der Fahrrad-Club ADFC sind beim Projekt Klima-Kommune mit dem 1. Preis in der Sparte Mobilität ausgezeichnet worden. Prämiert wurde das Engagement der Stadt, mehr Menschen zum Umstieg vom Auto aufs Rad zu motivieren.

ADFC und Stadt Essen - Preisträger 2021 © HM-Difu

Das Bundesumweltministerium und das Deutsche Institut für Urbanistik würdigen damit das Engagement der Stadt, die ortsansässige Unternehmen bei der Zertifizierung als fahrradfreundliche Arbeitgeber unterstützt.  

Sara Tsudome, ADFC-Projektleiterin Fahrradfreundlicher Arbeitgeber sagt: „Städte können richtig viel tun, um mehr Menschen auf das Rad zu locken. Das Wichtigste sind natürlich gute Radwege. Die Stadt Essen zeigt, dass noch viel mehr geht. Die Stadtverwaltung ist selbst als gutes Beispiel vorangegangen und hat sich als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ vom ADFC zertifizieren lassen. Darüber hinaus wirbt die Stadt aber auch bei den Unternehmen vor Ort aktiv für die Zertifizierung und fördert diese auch finanziell. Sechzehn Essener Arbeitgeber sind jetzt schon als fahrradfreundlich zertifiziert – das ist bundesweit einzigartig. Toll, dass das Engagement der Stadt Essen pro Rad jetzt mit dem Bundespreis gewürdigt wird. Ein Vorbild für alle Kommunen in Deutschland!“     

Gesamtstrategie zur Förderung des Radverkehrs

Der ADFC lobt auch, dass das Projekt „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ bei der Stadt Essen Teil einer umfassenden Gesamtstrategie ist. Sie hat zum Ziel, den Radverkehr auf 25 Prozent am Gesamtverkehrsaufkommen zu steigern und die Stadt vom Autoverkehr zu entlasten. Die fahrradfreundlichen Arbeitgeber in Essen haben sich auf Anregung der Stadt sogar zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen. Dabei geben sie ihre Erfahrungen weiter und erweitern das Angebot für radfahrende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig.

Immer mehr Kommunen werden „Fahrradfreundliche Arbeitgeber“

Mehr als 150 Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen hat der ADFC seit 2017 mit dem Zertifikat als „Fahrradfreundliche Arbeitgeber“ ausgezeichnet, darunter bekannte Namen wie E.ON, die R+V-Versicherung und die Aktion Mensch. Aber auch viele Kommunen und Landkreise sind schon zertifiziert, neben Essen auch die Städte Potsdam, Siegen und Erlangen sowie die Landkreise Kassel, Grafschaft Bentheim und Augsburg. Der ADFC hat sich vorgenommen, die Zahl der Zertifizierten weiter deutlich zu steigern.

ADFC-Zertifikat in Bronze, Silber und Gold

Bei der Zertifizierung wird die Fahrradfreundlichkeit in verschiedenen Aktionsfeldern bewertet. Die Kriterien sind des ADFC sind europaweit einheitlich. Die Benennung einer zentralen Ansprechperson für Mobilitätsfragen ist Grundvoraussetzung für die Zertifizierung in Gold, Silber oder Bronze. Punkte gibt es außerdem für ausreichend vorhandene und gut ausgestattete Fahrradstellplätze, Umkleidemöglichkeiten und Duschen, saisonale Fahrrad-Check oder die Anschaffung von Diensträdern.

Stadt Dortmund warb fürs Lastenrad

Auch die Stadt Dortmund zählt zu den Preisträgern. Sie motivierte Familien, den Wagen stehen zu lassen und gegen ein Lastenrad zu tauschen. Die Ergebnisse wurden täglich gebloggt und haben zum Mitmachen angeregt. 

Aus Sicht der Radfahrenden aber noch viel zu tun
Auch wenn Essen und Dortmund mit ihren Projekten zur Mobilität mit gutem Beispiel vorangehen, haben sie noch viel Nachholbedarf, um die Fahrradinfrastruktur zu verbessern. So schneiden beiden Reviermotropolen unter den 14 deutschen Großstädten über 500.000 Einwohner beim Fahrradklima-Test des ADFC seit Jahren zusammen mit Köln als bundesweite Schlusslichter ab: Die Teilnehmenden kritisieren fehlende Radwege, kaputte Oberflächen und zugeparkte Radwege mit zu wenig Falschparkerkontrolle.  .

https://aachen.adfc.de/neuigkeit/adfc-und-stadt-essen-gewinnen-beim-projekt-klimaaktive-kommune

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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