35 Jahre ADFC NRW - 35 Jahre Einsatz fürs Rad

Nr. 05/2019, Düsseldorf, 14.03.2019

Als sich im Frühjahr 1984 Radfahrerinnen und Radfahrer aus ganz Nordrhein-Westfalen zur Gründung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs NRW trafen, dominierte in den Köpfen von Planern und Politikern noch das Leitbild der „autogerechten Stadt“.

In den folgenden Jahrzehnten sollte sich hier viel zum Besseren bewegen und der ADFC NRW, mit inzwischen knapp 42.000 Mitgliedern größter ADFC Landesverband, ist stolz darauf, seinen Anteil dazu beigetragen zu haben. Der Landesvorsitzende des ADFC NRW, Thomas Semmelmann, betont die lange Tradition des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs mit dem Auftrag, die Bedingungen für Radfahrende in NRW zu verbessern: „Vor 35 Jahren hat sich in NRW ein Zusammenschluss mehrerer ADFC-Gruppierungen gebildet, um sich für das Thema Radfahren stark zu machen und einen Gegenpol zur immer stärker werden Automobil-Lobby zu bilden.“

Die Bilanz der vergangenen 35 Jahre kann sich sehen lassen
Mit der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ trifft der ADFC NRW den Nerv der Zeit und setzt sich gemeinsam mit dem Kölner Verein RADKOMM e.V. und 200 weiteren Partnern für ein Fahrradgesetz und eine bessere Fahrradinfrastruktur in NRW ein. Die Unterschriftensammlung endet am 1. Mai.

Auf Initiative des ADFC NRW fand 1995 der Aufbau eines landesweiten einheitlich beschilderten Radverkehrsnetzes Eingang in die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung. Heute sind die rot-weißen Schilder, die inzwischen den Weg über mehr als 14.000 km Radrouten weisen, nicht mehr aus den NRW-Städten wegzudenken.

Ebenfalls wurde - dank der Überzeugungskraft des ADFC NRW - zeitgleich das Programm „100 Fahrradstationen in NRW“ gestartet. Mit inzwischen 66 Stationen, die Pendlern dem Umstieg auf den ÖPNV erleichtern, befinden sich rund zwei Drittel aller deutschen Fahrradstationen in NRW, die meisten davon unter der ADFC NRW-Qualitätsmarke „Radstation“.

Auch die touristische Marke „Bett+Bike“ ist in NRW entstanden. Heute gibt es über 700 „Bett+Bike“-Betriebe, die sich speziell auf die Bedürfnisse der Radfahrenden spezialisiert haben und Unterkünfte anbieten.

Seine Stärke zieht der Radfahrerverband aus seiner starken Basis
In 39 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen engagieren sich an die 2.000 Mitglieder ehrenamtlich für den Radverkehr wie auch die Nutzung des Rades in der Freizeit. Sie setzen sich bei Politik und Verwaltung für bessere Radfahrbedingungen ein und beraten Radfahrende in allen Fragen rund um das Fahrrad, bis hin zum professionellen Auftritt auf Messen und Veranstaltungen. Und sie unternehmen gemeinsam mit anderen Radtouren: Über 4.000 geführte Radtouren des ADFC können in diesem Jahr über die Radtourendatenbank des ADFC NRW auf der Website abgerufen werden.

Für die Zukunft gibt sich der ADFC NRW optimistisch
„Mit der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ senden wir deutliche Signale für die Mobilitätswende an die Landespolitik und der Druck wird sich weiter erhöhen. Die Menschen wollen Fahrrad fahren und fordern dafür sichere Radwege und mehr Platz fürs Rad. Dabei liegt die Lösung auf der Hand: Wir brauchen ein Verkehrssystem in dessen Mittelpunkt das Fahrrad steht. Ein System das, intelligent kombiniert mit anderen Verkehrsmitteln, die Menschen schnell, kostengünstig und umweltschonend zum Ziel bringt,“ fordert der ADFC NRW-Vorsitzende Thomas Semmelmann. „Eine besondere Rolle werden zukünftig die Radschnellwege und ausgebauten Radwege auf ehemaligen Bahntrassen spielen, die vielerorts in Planung sind.“, ist sich Semmelmann sicher.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit fast 42.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 39 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/35-jahre-adfc-nrw-35-jahre-einsatz-fuers-rad

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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