Bundesverkehrsminister Scheuer (m.) eröffnete das Symposium #MehrPlatzFürsRad zum 40-jährigen Bestehen des ADFC. Mit im Bild: Rebecca Peters, stv. ADFC-Bundesvorsitzende (l.) und Ulrich Syberg, ADFC-Bundesvorsitzender.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (m.) eröffnete das Symposium #MehrPlatzFürsRad zum 40-jährigen Bestehen des ADFC. Mit im Bild: Rebecca Peters, stv. ADFC-Bundesvorsitzende (l.) und Ulrich Syberg, ADFC-Bundesvorsitzender. © ADFC / Deckbar

40 Jahre ADFC / (Wieder-)Geburt einer Fahrradnation

Der Fahrradclub ADFC startet optimistisch in seine Ü40-Phase.

Beim Symposium #MehrPlatzFürsRad zum 40-jährigen Bestehen des ADFC bekräftige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer am Freitag die Zusagen der Bundesregierung, im Rahmen des Klimapakets so viel Geld wie nie zuvor in Radwegenetze zu investieren. Die Delegierten der 40. ADFC-Bundeshauptversammlung verabschiedeten am Wochenende einen vehementen Appell an Bund, Länder und Kommunen, die einmalige Chance für den fahrradfreundlichen Umbau jetzt zu nutzen.  

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagte in seiner Eröffnungsrede zum ADFC-Symposium: „Unser Ziel muss sein, dass Deutschland ein Fahrradland wird. Deshalb habe ich eine Offensive für besseren Radverkehr gestartet – unter anderem mit Fördermitteln in Milliardenhöhe und klaren gesetzlichen Vorgaben. Mit zusätzlich 900 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren werden wir erstmals auch Infrastrukturprojekte der Länder und Kommunen fördern – für eine gerechtere Aufteilung des Straßenraums und eine möglichst lückenlose und sichere Radinfrastruktur. Jetzt müssen wir gemeinsam mit den Ländern und Kommunen dafür sorgen, dass das Geld auch so schnell wie möglich dort ankommt, wo es den größten Nutzen bringt. Also vor Ort - dort, wo die Menschen unmittelbar etwas davon haben und schnell Verbesserungen spüren."

ADFC-Bundesvorsitzender Ulrich Syberg sagte: „Wir wissen, dass es in vielen Kommunen Radverkehrsbeauftragte und Tiefbauamtsleiterinnen gibt, die bisher – ohne Budget und politischen Rückenwind – kaum etwas für den Radverkehr bewirken konnten. Das Ergebnis sehen wir überall: Das Radfahren ist oft mehr Kampf als Lust. Sie alle dürfen sich freuen: Es sind jetzt völlig neue Dimensionen möglich. Der Bund geht jetzt mit Wucht in bessere Regelwerke und in die Fahrradförderung rein. Er will im ganzen Land Radwegenetze und Fahrradparkhäuser finanzieren, damit alle das Radfahren als attraktiv empfinden. Im 40. Geburtsjahr des ADFC stehen wir an einem Wendepunkt. Jetzt ist erstmals wirklich Geld und politischer Willen für ein fahrradfreundliches Deutschland da!“

Der Vizepräsident des Automobilclubs ADAC, Gerhard Hillebrand, bestätigte: „Damit noch mehr Menschen das Fahrrad für sich entdecken, braucht der Radverkehr eine bessere Infrastruktur. Neben einem Radwegenetz ohne Lücken ist vor allem dort Handlungsbedarf, wo der Radverkehr Infrastrukturengpässe hat oder Unfallschwerpunkte bestehen. Da setzt der ADFC in seiner Kampagne #MehrPlatzFürsRad an. Dass vielerorts für den Radverkehr Sicherheitsdefizite an Knotenpunkten bestehen, hat gerade erst unser ADAC Test ‚Fahrradsicherheit an Kreuzungen‘ gezeigt. Immerhin jede zehnte städtische Route fiel dabei durch. Ob Radfahrer oder Autofahrer, alle haben ein Interesse an sicherem Radverkehr. Da müssen wir gemeinsam vorankommen.“

Deutschland kann Fahrradland
Ein Massenverkehrsmittel war das Fahrrad bis zum Zweiten Weltkrieg, danach wurde es durch die sprunghafte Verbreitung des Autos fast von den Straßen verdrängt. Seit den 1970er Jahren gibt es durch Ölkrisen, das Aufkommen der Umweltbewegung und die Arbeit des ADFC eine Renaissance des Fahrrads, die allerdings durch die politisch geförderte Dominanz des motorisierten Verkehrs bisher nicht wieder zu voller Blüte kommen konnte. Der Modal Split, also der Anteil des Rades an allen zurückgelegten Wegen, liegt derzeit bei 11 Prozent. In den Niederlanden, dem Land mit dem weltweit besten Radverkehrsnetz, liegt er fast dreimal so hoch bei 27 Prozent. Wegen der hervorragenden Radwege, die im Winter sogar prioritär geräumt werden, bleibt ein Großteil der niederländischen Alltagsradler dem ‚fiets‘ auch in der kälteren Jahreszeit treu. Syberg: „Fahrradfahren muss das neue Normal werden, nur so sind klimafreundlicher Verkehr und lebenswerte Städte in Zukunft möglich.“

Der Platz ist da – er muss nur neu verteilt werden
Alle Studien zum Fahrradfahren zeigen, dass die Menschen durch gute, breite Radwege, sichere Fahrradparkplätze und eine Trennung vom Autoverkehr zum Radfahren motiviert werden können. Die Frage, woher der Platz für großzügige Radwege kommen soll, beantwortet die Bundesregierung in den Papieren zum Klimapaket eindeutig: Es sollen schnell flächendeckende Radwegenetze geschaffen werden, indem ‚normale‘ Straßen zu Fahrradstraßen ausgebaut, Fahrstreifen in geschützte Radfahrstreifen umgewandelt, grüne Wellen für den Radverkehr eingerichtet und moderne Fahrradparkhäuser gebaut werden.

ADFC will Kommunen beim Wandel unterstützen
ADFC-Bundesvorsitzender Ulrich Syberg benannte bei der Bundeshauptversammlung auch die Herausforderungen: „Wir wissen, dass wegfallende Parkplätze und Fahrspuren immer ein großes Politikum sind. Die ADFC-Bundeshauptversammlung hat deshalb richtiger Weise beschlossen, dass ADFC-Gruppen überall im Land Bürgermeisterinnen und Verkehrsplaner darin unterstützen, solche Konflikte konstruktiv zu gestalten und zu lösen. Der ADFC steht bereit, Kommunen bei der Entwicklung von Netzplänen zu unterstützen, Konzepte für sichere Kreuzungen und Einmündungen mit zu entwickeln, Kontakte zu spezialisierten Planungsbüros auch im benachbarten Ausland herzustellen, Konflikte mit Anwohnern und Einzelhändlern zu moderieren und Schnittstellen zu Fördermöglichkeiten zu bilden. Auch das Bundesverkehrsministerium hat signalisiert, dass es die Notwendigkeit zur Unterstützung der Kommunen in diesem Bereich sieht. Alle Zeichen für den Fahrradaufbruch stehen auf Grün!“   

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen zum Fotodownload finden Sie im blauen Kasten.

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Bundesverkehrsminister Scheuer (m.) eröffnete das Symposium #MehrPlatzFürsRad zum 40-jährigen Bestehen des ADFC. Mit im Bild: Rebecca Peters, stv. ADFC-Bundesvorsitzende (l.) und Ulrich Syberg, ADFC-Bundesvorsitzender.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer beim ADFC-Symposium #MehrPlatzFürsRad

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Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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