Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Aachen/Düren e. V.

Es gibt immer noch zahlreiche Verstöße am Lenkungspunkt Karlsgraben © ADFC Aachen / Jansen

ADFC begrüßt gerichtliche Bestätigung der Verkehrsregelung am Karlsgraben

Polizei muss jetzt konsequent durchgreifen

Mit großer Zustimmung hat der ADFC Aachen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen (Az. 10 L 5/25) zur Kenntnis genommen, mit dem der Eilantrag eines Bürgers gegen die schon vor längerer Zeit geänderte Verkehrsregelung an der Kreuzung Karlsgraben/Löhergraben/Jakobstraße abgelehnt wurde. Das Gericht sieht keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die Umgestaltung, auch wenn es sich dabei um einen Eilbeschluss handelt, der zunächst nur eine vorläufige Rechtssicherheit schafft. Die abschließende rechtliche Bewertung erfolgt im Hauptsacheverfahren (Az. 10 K 17/25).

Im Rahmen des Mobilitätskonzepts “Innenstadtmobilität für morgen" wurde beschlossen, den bislang innerhalb des Grabenrings durchfahrenden motorisierten Individualverkehr auf den Alleenring zu lenken. In der Vergangenheit wurde dazu bereits 2019 der Grabenring als zentraler Radverteilerring der Radvorrangrouten, sternförmig in die Außenbezirke verteilend, mit großer Zustimmung noch unter der damaligen Koalition aus CDU und SPD beschlossen. Die Umgestaltung der Kreuzung zum sogenannten „Lenkungspunkt Karlsgraben“ ist ein zentraler Bestandteil des Konzepts der Innenstadtmobilität.

ADFC-Vorsitzender Ben Jansen sagt: „Aus Sicht des ADFC war die Einführung des Lenkungspunkt ein richtiger und notwendiger erster Schritt, um den Radverkehr auf dem Grabenring sicherer und attraktiver zu gestalten. Die Auswirkungen sind deshalb auch bereits spürbar, denn trotz vieler Verstöße hat der Kfz-Verkehr deutlich abgenommen, während der Radverkehr auf dem Karlsgraben stark zugenommen hat.“

Dies zeigt sich auch unter anderem an der Dauerzählstelle Lochnerstraße, direkt an der Einmündung zum Karlsgraben gelegen: Im ersten Halbjahr 2025 wurden dort insgesamt 235.373 Radfahrende erfasst - das sind 64.991 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (170.382). Das entspricht einem Anstieg von 38,1%.

Besonders stark fällt der Zuwachs im zweiten Quartal 2025 aus: Von April bis Juni wurden 154.788 Radfahrende gezählt - ein Plus von 57,9% gegenüber dem zweiten Quartal 2024 (98.006).

„Der Radverkehr wächst dort, wo auch die Infrastruktur ausgebaut wird - und das schafft gleichzeitig deutlich spürbare Auswirkungen auf die Radverkehrsmengen in umliegenden Straßen.“, erklärt Jansen.

Das Verwaltungsgericht hat in seinem vorläufigen Beschluss bestätigt, dass die Verkehrsmaßnahme auf einem tragfähigen Konzept basiert und sorgfältig geplant wurde. Auch der Einwand, die neue Regelung könne überraschend wirken, wurde mit dem Hinweis entkräftet, dass die Stadt zwischenzeitlich mit verbesserter Beschilderung und zusätzlichen Hinweistafeln nachgesteuert hat.

Besonders positiv vermerkt der ADFC, dass kurz vor den Sommerferien polizeiliche Kontrollen zur morgendlichen Hauptverkehrszeit stattgefunden haben. Diese Entwicklung begrüßen wir ausdrücklich - sie geht in die richtige Richtung. 

Patrick Hof vom Referat Radverkehrsplanung betont: „Der lange Zeitraum ohne jegliche Kontrolle - auch durch die Polizei - hat maßgeblich dazu beigetragen, dass viele Autofahrende das Befahren der Radfahrstreifen als normales Verhalten ansehen.“

Und weiter: „Dieses Verhalten ist ein deutliches Zeichen für ein Vollzugsdefizit. Wo Verstöße nicht geahndet werden, fehlt der Anreiz für ein Umdenken.“

Um die Akzeptanz der Verkehrsregelung (und -regeln) an dieser Stelle wiederherzustellen, braucht es nun eine deutlich intensivere und dauerhaft angelegte Überwachung - mindestens zwei Wochen durchgängig und ohne größere Unterbrechung. Nur durch konsequentes Einschreiten kann die notwendige Verhaltensänderung nachträglich erreicht und die Sicherheit für den Radverkehr tatsächlich gewährleistet werden. Aus Sicht des ADFC hätte man diese Notwendigkeit von solch intensiven Kontrollen, wie gefordert, von Beginn an verhindern können.

Die Stadt hat geliefert. Nun liegt es an der Polizei, den notwendigen Vollzug sicherzustellen. Der Fahrrad-Club stellt klar: Verkehrszeichen sind keine Empfehlungen. Wer sie ignoriert, gefährdet andere und untergräbt das Ziel eines sicheren und fairen Miteinanders.


https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-begruesst-gerichtliche-bestaetigung-der-verkehrsregelung-am-karlsgraben

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