Der ADFC fordert eine deutliche Formulierung in der StVO, dass z. B. auch modale Filter zum Schutz von Flächen für den Rad- und Fußverkehr zulässig sind.

Der ADFC fordert eine deutliche Formulierung in der StVO, dass z. B. auch modale Filter zum Schutz von Flächen für den Rad- und Fußverkehr zulässig sind. © ADFC NRW

ADFC NRW fordert Planungssicherheit für die Verkehrswende

Pressemitteilung

Düsseldorf, 10.10.2023

 

Nr. 22/2023

Unter dem Vorsitz von Oliver Krischer tagen die Verkehrsminister:innen der Länder vom 11. bis 12. Oktober in Köln. Der Landesvorstand des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalens fordert Minister Oliver Krischer anlässlich der Verkehrsministerkonferenz zu entschlossenem Handeln für die Verkehrswende auf. Wer die Mobilitätswende und den Klimaschutz ernsthaft angehen will, muss auch den Autoverkehr reduzieren. Im Gegensatz zum Bundesverkehrsminister haben viele Landesministerien diesen Zusammenhang klar benannt und suchen nach geeigneten Lösungen.

Der Landesvorsitzende des ADFC NRW Axel Fell begrüßt Krischers Einsatz zur Fortsetzung des Deutschlandtickets. “NRWs Verkehrsminister hat Planungs- und Finanzierungssicherheit vom Bund bei einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz Ende September gemeinsam mit seinen Länder-Kolleginnen und Kollegen eingefordert. Ein solch klares Bekenntnis wie für den öffentlichen Personenverkehr braucht es auch für den Ausbau des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen.”

Axel Fell blickt daher mit Sorge auf den Radverkehrsetat im Haushaltsentwurf der Bundesregierung: „Die Mittel für den Radverkehr sehen im Bundeshaushalt 2024 drastische Kürzungen vor. Das ist ein fatales Signal an alle Kommunen und beeinträchtigt ihre Planungssicherheit. Nordrhein-Westfalen und die anderen Länder wären gut beraten, Finanzierungssicherheit für den Ausbau des Radverkehrsinfrastruktur vom Bund zu fordern.“ Mittelkürzungen beim Radverkehr bremsen die Verkehrswende und den erst gestartete Hochlauf an Projekten wieder aus. Notfalls müsste sich das Land darauf vorbereiten, eine Finanzierungslücke zu schließen.

StVG-Reform, StVO-Änderungen und Verkehrssicherheit

Der ADFC NRW erwartet als Ergebnis der Änderungen am Straßenverkehrsrecht (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mehr Handlungsfreiheit der Nordrhein-westfälischen Kommunen. Viele Kommunen leiden unter den strikten bisherigen Regularien, weil NRW als Transit- und Industrieland in der Vergangenheit besonders autogerecht ausgebaut wurde. Daher begrüßt der ADFC NRW ausdrücklich die "Initiative lebenswerte Städte". In dieser haben sich mittlerweile über 950 Städte zusammengeschlossen, um die Gestaltung ihrer Städte, was der Verkehr anbelangt, in die eigene Hand zu nehmen.

Axel Fell betont: “Es ist an der Zeit, dass Kommunen mehr Entscheidungsspielräume in Verkehrsfragen erhalten. Die Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs darf nicht weiterhin die oberste Priorität haben und zulasten des Umweltverbunds gehen. Kommunen müssen in der Lage sein, Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr auf Grundlage von Verkehrssicherheit und Umweltschutz anzuordnen. Es kann nicht sein, dass jedes einzelne Tempolimit als „zwingend geboten“ begründet sein muss. Das widerspricht dem Präventionsprinzip und dem Ziel der Vision Zero.” Kommunen sollten vorbeugend Tempo 30 auf Hauptstraßen anordnen können, ohne den Nachweis einer erhöhten Unfallgefahr. Folglich ist es lobenswert, dass Oliver Krischer kritisch zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung Stellung bezogen hat und insbesondere die dringend notwendige Berücksichtigung der Vision Zero vermisst.

Die Verkehrsministerkonferenz hatte das Bundesverkehrsministerium in der Vergangenheit dazu aufgefordert, zeitnah einen Reformvorschlag für das StVG und die StVO vorzulegen, um es Kommunen zu erleichtern, u.a. Tempo 30 anzuordnen. Die Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz sieht einen Bericht der Bundesregierung für die Anordnung von Tempo 30 vor. Die dringend notwendige Reform des StVG soll Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume eröffnen, damit sie über die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ hinaus ihre Maßnahmen künftig auch gleichberechtigt an den Zielen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ausrichten und Belange der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können.


Kontakt

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-687080
Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de


Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 58.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-nrw-fordert-planungssicherheit-fuer-die-verkehrswende-1

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt