Portrait Annette Quaedvlieg und Axel Fell, Landesvorsitzende ADFC NRW

Annette Quaedvlieg und Axel Fell, Landesvorsitzende ADFC NRW © ADFC NRW

ADFC NRW zum Deutschlandticket: Keine Extragebühren für Fahrräder!

Pressemitteilung Nr. 2/2023

Düsseldorf, 20.01.2023

ADFC NRW zum Deutschlandticket: „Wer den Umweltverbund stärken will, darf keine Extragebühren für Fahrräder einführen.“

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass mit dem Deutschlandticket auf Radfahrende wohl zusätzliche Kosten und uneinheitliche Fahrrad-Mitnahmeregeln in den vier Verkehrsverbünden zukommen werden. 
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat bereits angekündigt, dass neben dem Deutschlandticket für 49 Euro zusätzlich ein Fahrrad-Abo für monatlich 29 Euro angeboten werden soll. Das würde aber lediglich im VRR-Gebiet gelten. Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg hat auf ADFC-Anfrage noch keine Entscheidung getroffen, auch von Westfalen-Tarif und dem Aachener Verkehrsverbund stehen die Antworten noch aus. Das Verkehrsministerium NRW bestätigte dem Fahrrad-Club, dass es sich aktuell mit den Tarifangelegenheiten der Verkehrsverbünde befasse und die Belange der Fahrradfahrenden dabei eine wichtige Rolle spielen. Dennoch sei aktuell noch keine belastbare Aussage möglich, inwieweit eine einheitliche Regelung in Nordrhein-Westfalen kommen wird.

Das 9 Euro-Ticket hat den Beweis geliefert, dass es einen riesigen Bedarf für ein einheitliches, regional unbegrenztes, preiswertes und einfach zu erwerbendes Ticket gibt, betont der Landesvorsitzende des ADFC NRW, Axel Fell: „Das 49 Euro-Ticket als Nachfolgelösung, das jetzt nach der mühsamen Einigung der Verkehrsminister endlich zum 1. April an den Start gehen soll, ist der richtige Weg, auch wenn das Ticket preiswerter sein dürfte. Da sollte jetzt der VRR nicht eine neue Hürde in den Weg stellen, in dem er die Fahrradmitnahme teuer und kompliziert macht.“

Der ADFC fordert, nach einem Beschluss der Bundeshauptversammlung im November 2022 in Bremen, die Fahrradmitnahme in Zügen des Nahverkehrs bundesweit grundsätzlich kostenlos anzubieten. Denn der Umweltverbund ist die Kombination von öffentlichem Personenverkehr, Fußverkehr und individueller Fahrradnutzung. Solange es nicht genügend Fahrradabstellplätze an den Bahnhöfen gibt, solange Leihradsysteme nicht flächendeckend verfügbar sind, ist die Fahrradmitnahme für viele Menschen die einzige Lösung, in akzeptabler Zeit von A nach B zu kommen.

Annette Quaedvlieg, die Co-Vorsitzende des ADFC NRW, beklagt darum die Uneinheitlichkeit und die bis heute für Radpendler:innen und Radreisende schlechte Planbarkeit: „Allein das Infoblatt der Bahn zur Fahrradmitnahme im Nahverkehr ist 16 Seiten lang. Für NRW sind elf unterschiedliche Tarife für die Fahrradmitnahme aufgeführt. Was wir endlich brauchen, ist klimafreundlicher Verkehr. Dazu gehören attraktive Angebote und Tarife.“

NRW-Verkehrsminister muss „Extratouren der Verkehrsverbünde“ unterbinden

Bislang hat jeder Verkehrsverbund seine eigenen Bestimmungen und Tarife für Fahrräder. Axel Fell und Annette Quaedvlieg, die als Doppelspitze den ADFC NRW führen, sagen: „Wer jetzt zum Deutschlandticket einen neuen Tarif einführt, schreckt die Menschen von klimafreundlicher Mobilität ab. Die Fahrradmitnahme muss in Regionalbahnen leicht und selbstverständlich ohne Extra-Ticket möglich sein. Hier ist der NRW-Verkehrsminister gefordert, Extratouren der Verkehrsverbünde zu unterbinden.“

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 55.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 38 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir für eine Verkehrspolitik, die mit einer sicheren und einladenden Radverkehrsinfrastruktur die Potentiale des Fahrrads für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen ausschöpft.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
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https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-nrw-zum-deutschlandticket-keine-extragebuehren-fuer-fahrraeder

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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