Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig, das Team der Radverkehrskoordinierenden im FM NRW und Dr. Andreas Bittner (ADFC) bei der Auszeichnung des Finanzministeriums als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" in Gold am 29. September 2023.

Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig, das Team der Radverkehrskoordinierenden im FM NRW und Dr. Andreas Bittner (ADFC) bei der Auszeichnung des Finanzministeriums als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" in Gold am 29. September 2023. © ADFC NRW

Das Land als Vorbild und moderner Arbeitgeber

Pressemitteilung

Düsseldorf, 04.10.2023

 

Nr. 21/2023

Nordrhein-Westfalen sieht sich gern als „Fahrradland Nr. 1“. Auch der „Arbeitgeber Land“ erkennt seine Vorbildfunktion. Nun wurde das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM NRW) als zweites Landesministerium vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" ausgezeichnet. Das soll auch auf die landesweite Verpflichtung zu einer klimaneutralen Verwaltung bis 2030 einzahlen.

Als zweites von elf Fachministerien in NRW ist das Finanzministerium im Rahmen der EU-ADFC-Initiative "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" ausgezeichnet worden. Neben dem früheren Verkehrsministerium, jetzt Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), nimmt das Haus von Minister Dr. Marcus Optendrenk damit eine Vorreiterrolle ein. Das Ministerium unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Fahrrad für den Arbeitsweg nutzen, mit zahlreichen Maßnahmen. Das bringt viele Vorteile: Das Ministerium kann so beim betrieblichen Gesundheits-, Umwelt- und Mobilitätsmanagement punkten.

Das Land als Vorbild und moderner Arbeitgeber

Dr. Andreas K. Bittner, Auditor der EU-ADFC-Initiative Fahrradfreundlicher Arbeitgeber und Mitglied im ADFC-Landesvorstand betont: „Die Auszeichnung in Gold zahlt einerseits auf das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 ein, wie im nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetzes vom Juli 2021 festgelegt. Andererseits gibt es mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz einen aktuelleren und konkreteren Anknüpfungspunkt.“ Im besagten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG, in Kraft seit Januar 2022) wird geregelt, dass bis Ende 2026 alle Landesbehörden und -betriebe, einschließlich der Gerichte und Finanzämter, u.a. wettergeschützte Radabstellplätze und Duschgelegenheiten in ausreichender Zahl vorweisen sollen. Aktuell sind die Förderbank NRW.Bank (in Münster und Düsseldorf) sowie drei Niederlassungen des Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW auditiert worden. Weitere Vorbereitungen und Workshops laufen mit drei weiteren Landesministerien, den übrigen BLB-Niederlassungen sowie dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW). Letzter ist u.a. für die Planung und den Bau von Radschnellwegen in NRW zuständig.

Das Zertifikat in Gold wurde in der letzten Woche an Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig und das Team der Radverkehrskoordinierenden im FM NRW übergeben. Unter der Leitung von Carmen Erkelenz und Günter Plewnia wurden in den letzten Monaten zahlreiche fahrradfreundliche Maßnahmen im Bereich Kommunikation, Infrastruktur und Parkraummanagement umgesetzt. Erörtert wurde auch das Thema Fahrradleasing für Landesbeamte und Tarifbeschäftigte, für das das Finanzministerium maßgeblich federführend ist. Anders als beispielsweise in Baden-Württemberg erlauben Gesetz bzw. Tarifvertrag in NRW diesen „Booster für die innerbehördliche Verkehrswende“ noch nicht, bedauert Bittner.

Notwendige Verbesserungen für den Alltagsradverkehr

Die Auszeichnung des Finanzministeriums zeigt, dass einzelne Aspekte des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz schon erfolgreich umgesetzt werden. Der ADFC stellt aber auch fest, dass maßgebliche Verbesserungen für den Alltagsradverkehr weiterhin nur unzureichend und zu langsam in Angriff genommen werden. Zur Fahrradfreundlichkeit gehört insbesondere ein sicheres, durchgehendes und komfortables Radwegenetz. Mobilitätsexperte Bittner: „Nur durch ein lokales und überörtlich durchgehendes Radwegenetz wird das Ziel eines Radverkehrsanteils von 25 % zu erreichen sein. Aus der repräsentativen Befragung „Fahrrad-Monitor“ wissen wir, dass die Potenziale beim Vorhandensein kreuzungsarmer Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten bei Arbeitnehmer*innen riesig sind und viele entsprechend den Umstieg vom PKW aufs Rad vollziehen würden.“

 

 

 


Fahrrad-Monitor 2021, repräsentative Online-Befragung des Bundes: „Bewertung der Radschnellweg-Initiative des Bundes“. Folien 131 - 133. 


„Fahrradfreundliche Arbeitgeber“ in Bronze, Silber und Gold

Das Zertifikat des ADFC gibt es in Bronze, Silber und Gold. Voraussetzung für alle ist ein:e Mobilitäts-Koordinator:in als zentrale Anlaufstelle. Zusatzpunkte gibt es für großzügig gestaltete Fahrradparkplätze nah am Eingang, Umkleidemöglichkeiten und Duschen. Positiv bewertet werden auch Angebote zur Fahrradreparatur, saisonale Fahrrad-Checks, Diensträder, Mitmachaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“, individuelle Streckenberatung oder Betriebsausflüge mit dem Rad.

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber werden - die Chancen und Vorteile im Schnellcheck:

  • Fahrradfreundlichkeit ist nachhaltig und klimaneutral: Mit geringem Aufwand kommen Unternehmen ihren Nachhaltigkeitszielen näher.
  • Mit dem Rad pendelt es sich besser: Mitarbeiter sind unabhängig unterwegs und starten ohne Stau und Warten in den Tag.
  • Entspannte Parksituation: Je mehr Mitarbeiter mit dem Rad kommen, desto weniger Parkraum wird benötigt und vorhandene Flächen können anders genutzt werden.
  • Gesunde Mitarbeitende: Aktive Mobilität hilft, Stress abzubauen. Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, beugt zudem Bewegungsmangel und damit einhergehenden Einschränkungen vor.
  • Gestärkter Teamgeist: Gemeinsame Fahrradaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“ fördern die Kommunikation und das Wir-Gefühl.
  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber: Fahrradfreundliche Arbeitgeber haben die Nase vorn beim Wettbewerb um Fachkräfte, die bei der Stellensuche nicht nur aufs Gehalt achten.

Diese Meldung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse
Hinweis an Redaktionen: Alle Infos zum Siegel gibt es auf www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de.


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Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 58.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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Häufige Fragen und Antworten

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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