Die glücklichen Preisträger des Deutschen Fahrradpreises 2020. © Andreas Endermann

Die Gewinner des Deutschen Fahrradpreises 2020

Nr. 04/2020, Düsseldorf, 02.03.2020

Eine Fahrradstation, Barrierefreiheit im Radtourismus und deutsch-niederländische Studierenden-Workshops: Das sind die Gewinnerprojekte des Deutschen Fahrradpreises 2020. Aufbruch Fahrrad wurde mit dem zweiten Platz geehrt.

Die Stadt Karlsruhe, die Ruhr Tourismus GmbH und die Universität Wuppertal wurden heute im Rahmen des AGFS-Kongresses in Essen für ihre innovativen Projekte der Radverkehrsförderung ausgezeichnet. 
Anlässlich der Verleihung sagte Bundesminister Andreas Scheuer: „Ich möchte mehr Menschen für das Fahrrad begeistern! Wir investieren so viel wie noch nie in unsere Radinfrastruktur, machen die Straßen mit der StVO-Novelle noch sicherer und bringen den Radverkehr in die Hörsäle. Wenn wir Deutschland zum Fahrradland Nr. 1 machen wollen, brauchen wir auch die Innovationstreiber in unseren Kommunen und Städten. Die Gewinner des Deutschen Fahrradpreises entwickeln Projekte, die bundesweit als Vorbild dienen können. So machen wir den Umstieg aufs Rad noch attraktiver.“
 
Einmal im Jahr zeichnet „Der Deutsche Fahrradpreis“ die besten Projekte der Radverkehrsförderung in den Kategorien „Infrastruktur“, „Service“ und „Kommunikation“ aus. Der erste Platz jeder Kategorie ist mit 3.000 Euro dotiert. Zudem werden die „Fahrradfreundlichste Persönlichkeit“ und die Gewinner des Foto- und Fahrradkulturwettbewerbs geehrt.
 
Die Auszeichnungen

„Fahrradfreundlichste Persönlichkeit“ 2020 ist Michael Kessler, bekannt unter anderem durch „Kessler ist…“ und „Switch“. In seinem Fernseh-Format „Kesslers Expedition“ fuhr der Schauspieler mit dem Klapprad von Kopenhagen nach Berlin sowie mit dem Postrad über die Alpen. Christine Fuchs, Vorständin der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS), überreichte dem Gewinner heute seine Auszeichnung: eine Fahrrad-Bronzeskulptur.
 
In der Kategorie Infrastruktur belegt die Stadt Karlsruhe mit der „Karlsruher Fahrradstation Süd“ den ersten Platz. Im ehemaligen Parkhaus verknüpfen 680 Stellplätze den Radverkehr nahtlos mit dem öffentlichen Personennahverkehr am Hauptbahnhof Süd. Laudatorin Karola Lambeck, Radverkehrsbeauftragte im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), hob den Modellcharakter des Projektes hervor und lobte die vielfältigen Serviceangebote der Fahrradstation, die den Umstieg aufs Rad noch attraktiver machen.

Den zweiten Platz belegt die Stadt Köln mit dem Projekt „Verkehrsfläche neu verteilt – Fahrradstraße setzt neue Maßstäbe für zu Fuß Gehende und Radfahrende“. Die Stadtverwaltung wandelte 50 Kfz-Stellplätze zu einem Multifunktionsstreifen mit Fahrradabstellplätzen, Sitzbänken und Parkscheinautomaten um. Dadurch entstand eine vier Meter breite Fahrradstraße.

Die GEWOBAG AG und BICICLI belegen mit ihrem Projekt „Nachhaltige Immobilienentwicklung denkt nachhaltige Mobilitätsentwicklung!“ den dritten Platz. Herzstück ist eine 320m2 große Fahrradgarage mit sicheren Abstellplätzen, Lademöglichkeiten für Pedelecs, Schließfächern und Duschen.
 
In der Kategorie Service wurde die Ruhr Tourismus GmbH für das Projekt „Barrierefreiheit im Radtourismus am Beispiel der Römer-Lippe-Route“ mit dem ersten Platz ausgezeichnet. Durch eine geeignete Fahrbahnoberfläche und einen barrierefreien Rastplatz erleichtert der Radfernweg entlang der Römer-Lippe-Route Menschen mit Einschränkungen das Fahrradfahren. Zudem entwickelte und erprobte der Projektträger einheitliche Vorgaben zur Zertifizierung von Radfernwegen im System „Reisen für Alle“. „Menschen wollen in allen Lebenslagen auch mit dem Rad mobil sein und Barrierefreiheit ist ein wichtiger Baustein hierfür“, so Laudator Rudolf Jelinek, Erster Bürgermeister der Stadt Essen.

Den zweiten Platz belegt das Projekt „Radfahren neu entdecken“. Das Land Hessen und die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen ermöglichten es Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern, über einen Zeitraum von vier Wochen kostenlos verschiedene Räder auszuprobieren. 190 Pedelecs, E-Lastenräder und E-Bikes standen dafür zur Verfügung.

Der dritte Platz, das Projekt „Schule im Velodrom“ sensibilisiert Kinder auf spielerische Art für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und will für das Erlebnis Bahnradsport begeistern. Eine Kooperation aus Bund Deutscher Radfahrer, Landessportbund, Berliner Polizei, Landesverkehrswacht Berlin, Velodrom und den Six Day Berlin weckte an neun Projekttagen die Radbegeisterung von mehr als 1.800 Schulkindern.
 
Kategorie Kommunikation
„Bessere Radverkehrsplanung in den Kommunen fängt in den Köpfen an – Die Erstplatzierten „Freshbrains“ aus Wuppertal nutzen frisches Wissen von Studierenden und jungen Fachkräften sowie gemeinsames Lernen mit Praktikern vor Ort, damit durch erfolgreiche Maßnahmen das Fahrradfahren attraktiver wird.

Platz zwei belegt die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, die einen riesigen Erfolg mit Forderungen für besseren und mehr Radverkehr in Nordrhein-Westfalen erzielt hat. Der Landtag hat die über 200.000 Unterschriften entgegen genommen und mit großer Mehrheit beschlossen, ein Fahrradgesetz auf den Weg zu bringen. Das bringt großen Schub für den Radverkehr in NRW“, so Laudator Dr. Dirk Günnewig, Abteilungsleiter beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
 
Die Drittplatzierten „Besser zur Schule“ überzeugten die Jury mit ihrem umfassenden Beratungs- und Unterstützungsangebot für Schulen, Schulträger und Kommunen. Mit einem umfassenden schulischen Mobilitätsmanagement soll die eigenständige und sichere Mobilität der Schülerinnen und Schüler gefördert werden.
 
Der Deutsche Fahrradpreis ist eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS). Als Sponsoren des Wettbewerbs für die Sachpreise in den Kategorien Foto- und Fahrradkulturwettbewerb engagieren sich der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) und der Verbund Service und Fahrrad e.V. (VSF).
 
Bilder von der Abendveranstaltung sowie alle ausgezeichneten Projekte stehen auf der Internetseite www.der-deutsche-fahrradpreis.de bereit.


https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/die-gewinner-des-deutschen-fahrradpreises-2020-1

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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