Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Aachen/Düren e. V.

Rot gefärbter Radweg mit einer rot gefärbten Fahrradstraße im Hintergrund

Blick vom roten Radweg am Brander Wall auf die Fahrradstraße Herderstraße © Ben Jansen I ADFC Aachen/Düren

Herderstraße auf der RVR Brand bleibt eine Fahrradstraße

ADFC Aachen/Düren begrüßt wegweisende Gerichtsentscheidung

Verwaltungsgericht Aachen bestätigt Sicherheit als Priorität – Anwohner-Parkplatzbeschwerden als unzulässig erachtet

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Ausweisung der Herderstraße in Aachen als Fahrradstraße im Verlauf der Radvorrangroute Brand für rechtmäßig erklärt. Dies folgt auf eine Klage, die von einer Anwohnerin gegen den Wegfall der bisher bestehenden Parkmöglichkeit eingereicht wurde. Die Entscheidung wurde am 23. Mai 2023 mit dem Urteil 10 K 1742/21 getroffen. Nochmal deutlich unterstrichen wurde hier die Sicherheit und Qualität von Fahrradstraßen, welche über der Anzahl der verfügbaren Parkplätze stehen sollte.

 

Der nachhaltige Weg zur Mobilität in Aachen

Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Anstrengungen der Stadt Aachen, eine nachhaltige, umweltfreundliche und sichere Verkehrsinfrastruktur durch die Einrichtung von Radvorrangrouten zu schaffen. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung des Fahrrads als zentrales Element der Mobilität in urbanen Räumen und auf der Umsetzung des städtischen Gestaltungskonzepts für Fahrradstraßen. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen nicht nur für Aachen, sondern dient auch als Präzedenzfall für andere Städte, die sich bemühen, ähnliche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs umzusetzen.

 

Positive Reaktionen und Zukunftspläne

Ben Jansen, Vorsitzender des ADFC Aachen/Düren und Referent für Radverkehrsplanung, begrüßt die Entscheidung und erläutert: "Das Verwaltungsgericht Aachen hat hiermit eine weitsichtige und zukunftsfähige Entscheidung getroffen. Dieses Urteil untermauert den Wandel hin zu einer stärkeren Nutzung des Fahrrads im städtischen Raum. Es ist ein starkes Signal an alle Städte in Deutschland, ihre Bemühungen zur Förderung des Radverkehrs fortzusetzen."

Diese Entscheidung ist ein weiterer Schritt zur Förderung des Radverkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer*innen. Sie bestärkt die Stadt Aachen in ihrem Bestreben, den städtischen Raum fahrradfreundlicher zu gestalten und auch den restlichen Umweltverbund (besteht aus Rad-, Fußverkehr und ÖPNV) zu stärken.

 

Urteilsbegründung

Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass das Interesse der Klägerin an der Beibehaltung der bisherigen Parkmöglichkeiten nachvollziehbar, aber rechtlich nicht geschützt ist.

Die vollständige Urteilsbegründung des Aachener Verwaltungsgerichts findet sich unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2023/10_K_1742_21_Urteil_20230523.html

 

Über den ADFC Aachen/Düren

Der ADFC Aachen/Düren ist mit über 1.800 Mitgliedern die Interessenvertretung für den Radverkehr in der Städteregion Aachen und dem Kreis Düren. Politisch engagiert sich der ADFC in Aachen intensiv für die konsequente Förderung der Interessen des Radverkehrs sowie anderer nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer*innen. Darüber hinaus setzt er sich für die Umsetzung des Radentscheids ein.

 

Weiterführendes

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Aachen zum Urteil: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/21_06_2023_/index.php

Downloads

Rot gefärbter Radweg mit einer rot gefärbten Fahrradstraße im Hintergrund

Herderstraße

Copyright: Ben Jansen I ADFC Aachen/Düren

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Großes weißes Fahrradpiktogramm mit zwei Richtungspfeilen auf roter Fahrradstraße

Herderstraße in Richtung Brand

Copyright: Norbert Rath

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Rote Fahrradstraße mit Piktogrammsinnbild VZ244.1 "Fahrradstraße" in Markierung

Herderstraße neue Einfärbung

Copyright: Norbert Rath

4032x3024 px, (JPG, 2 MB)


https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/herderstrasse-auf-der-rvr-brand-bleibt-eine-fahrradstrasse

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