Herderstraße auf der RVR Brand bleibt eine Fahrradstraße
ADFC Aachen/Düren begrüßt wegweisende Gerichtsentscheidung
Verwaltungsgericht Aachen bestätigt Sicherheit als Priorität – Anwohner-Parkplatzbeschwerden als unzulässig erachtet
Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Ausweisung der Herderstraße in Aachen als Fahrradstraße im Verlauf der Radvorrangroute Brand für rechtmäßig erklärt. Dies folgt auf eine Klage, die von einer Anwohnerin gegen den Wegfall der bisher bestehenden Parkmöglichkeit eingereicht wurde. Die Entscheidung wurde am 23. Mai 2023 mit dem Urteil 10 K 1742/21 getroffen. Nochmal deutlich unterstrichen wurde hier die Sicherheit und Qualität von Fahrradstraßen, welche über der Anzahl der verfügbaren Parkplätze stehen sollte.
Der nachhaltige Weg zur Mobilität in Aachen
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Anstrengungen der Stadt Aachen, eine nachhaltige, umweltfreundliche und sichere Verkehrsinfrastruktur durch die Einrichtung von Radvorrangrouten zu schaffen. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung des Fahrrads als zentrales Element der Mobilität in urbanen Räumen und auf der Umsetzung des städtischen Gestaltungskonzepts für Fahrradstraßen. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen nicht nur für Aachen, sondern dient auch als Präzedenzfall für andere Städte, die sich bemühen, ähnliche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs umzusetzen.
Positive Reaktionen und Zukunftspläne
Ben Jansen, Vorsitzender des ADFC Aachen/Düren und Referent für Radverkehrsplanung, begrüßt die Entscheidung und erläutert: "Das Verwaltungsgericht Aachen hat hiermit eine weitsichtige und zukunftsfähige Entscheidung getroffen. Dieses Urteil untermauert den Wandel hin zu einer stärkeren Nutzung des Fahrrads im städtischen Raum. Es ist ein starkes Signal an alle Städte in Deutschland, ihre Bemühungen zur Förderung des Radverkehrs fortzusetzen."
Diese Entscheidung ist ein weiterer Schritt zur Förderung des Radverkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer*innen. Sie bestärkt die Stadt Aachen in ihrem Bestreben, den städtischen Raum fahrradfreundlicher zu gestalten und auch den restlichen Umweltverbund (besteht aus Rad-, Fußverkehr und ÖPNV) zu stärken.
Urteilsbegründung
Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass das Interesse der Klägerin an der Beibehaltung der bisherigen Parkmöglichkeiten nachvollziehbar, aber rechtlich nicht geschützt ist.
Die vollständige Urteilsbegründung des Aachener Verwaltungsgerichts findet sich unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2023/10_K_1742_21_Urteil_20230523.html
Über den ADFC Aachen/Düren
Der ADFC Aachen/Düren ist mit über 1.800 Mitgliedern die Interessenvertretung für den Radverkehr in der Städteregion Aachen und dem Kreis Düren. Politisch engagiert sich der ADFC in Aachen intensiv für die konsequente Förderung der Interessen des Radverkehrs sowie anderer nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer*innen. Darüber hinaus setzt er sich für die Umsetzung des Radentscheids ein.
Weiterführendes
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Aachen zum Urteil: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/21_06_2023_/index.php