Radfahrtipps bei Schnee - Was Radfahrende beachten sollten

Nr. 01/2019, Düsseldorf, 31.01.2019

Fahrradfahren geht auch bei Schnee und Kälte, dabei ist vor allem vorausschauendes Fahren gefragt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) empfiehlt bei rutschigen Streckenverhältnissen:

-    Abstand halten
-    Tempo reduzieren
-    frühzeitig und maßvoll bremsen
-    in Kurven - bei Schnee und Glätte - weder treten, noch bremsen
-    auf Glatteis möglichst nicht lenken, besser ausrollen - statt bremsen
-    etwas Luft aus den Reifen lassen, denn mehr Reibung verringert die Wegrutschgefahr

Sollten Radwege nicht gestreut oder geräumt sein, entfällt die Benutzungspflicht. Der ADFC NRW rät Radfahrenden in dem Fall auf der Fahrbahn zu fahren. Auf Gehwege dürfen Radfahrer nicht ausweichen.
Autofahrer sollten ihre Fahrweise auf schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Fahrbahnen einstellen. Statt des vorgeschriebenen 1,5 m Abstands sollten Autofahrer aus Sicherheitsgründen besser 2 m Abstand beim Überholen von Radfahrern halten.

Abgefahrene Reifen wechseln
Wichtig ist, im Winter Reifen mit abgefahrenem Profil auszutauschen und breite Reifen einer dünnen Variante vorzuziehen. Manche Hersteller bieten auch spezielle Winterreifen an, die durch eine besondere Gummimischung mehr Grip garantieren sollen. Noch mehr Kontrolle bei Eis und Schnee bieten Reifen mit Spikes. Die Metallstifte, die sich seitlich im Mantel befinden, haben jedoch den Nachteil, dass sie bei eisfreier Fahrbahn das Rad langsamer machen. Wer sich bei Schnee und Eis unsicher fühlt, kann zudem den Sattel ein paar Zentimeter niedriger stellen für eine bessere Balance. Nicht zuletzt sollten Radler*innen im Winter statt auf Klick-Pedale lieber auf klassische Pedale setzen.

Bei Dämmerung Licht einschalten
In der dunklen Jahreszeit ist gute Sichtbarkeit für Radfahrer*innen ein Muss. Unabhängig davon, ob Scheinwerfer und Rücklicht von einem Dynamo, von Batterie oder einem Akku betrieben werden – die Beleuchtung muss einwandfrei funktionieren und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Gesetzlich vorgeschrieben sind ein Frontscheinwerfer mit großem weißen Reflektor, ein Rücklicht und ein großer roter Reflektor hinten, nach vorne und hinten wirkende gelbe Reflektoren an den Pedalen, durchgehende Reflexstreifen an den Reifen oder je zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad. Der ADFC NRW rät, das Fahrradlicht schon bei Dämmerung einzuschalten, die in der dunklen Jahreszeit bereits früh eintritt. Außerdem empfiehlt der Fahrradclub eine möglichst wartungsfreie Lichttechnik wie den Nabendynamo, ein LED-Rücklicht und LED-Frontscheinwerfer jeweils mit Standlicht. Blinkende Beleuchtung ist am Fahrrad übrigens nicht zugelassen.

Helle Kleidung mit zusätzlichen Reflektoren
Auch helle Kleidung und zusätzliche Reflektoren an Jacke, Hose oder Helm erhöhen die Sichtbarkeit von Radler*innen. Zwiebel-Look, wasserfeste Schuhe und warme Socken helfen, den Körper bei Kälte und Fahrtwind warm zu halten. Das gilt insbesondere auch für Pedelec-Fahrer*innen. An die Hände gehören Fingerhandschuhe, am besten atmungsaktive und wasserdichte Radhandschuhe speziell für den Winter. Wenn es richtig kalt wird, sollten keine freien Hautstellen hervorblitzen.

Pedelec-Akkus vor Kälte schützen
Im Winter sollten Fahrräder und besonders Pedelecs trocken und geschützt stehen, z.B. im Keller, Hausflur oder unter einer Schutzhülle. Wer den Akku des Pedelecs über Nacht mit ins Haus nimmt, sorgt dafür, dass die Batterie nicht durch Kälte beschädigt wird. Zusätzlichen Schutz bieten an kalten Tagen auch Neopren-Hüllen für den Akku.

Fahrradpflege
Sobald auf der Fahrbahn Salz gestreut wird, besteht Rostgefahr. Deshalb: Salz regelmäßig vom Fahrradrahmen wischen und die Kette häufiger reinigen und mit speziellem Kettenöl für nasse Bedingungen einölen. Ein Tipp: Ein kleines Enteisungsspray in der Tasche öffnet zugefrorene Fahrradschlösser nach einem langen Arbeitstag.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit fast 42.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/radfahrtipps-bei-schnee-was-radfahrende-beachten-sollten

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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