RVP-Stellungnahme

Arbeitskreis Radverkehrspolitik © CC0

Radverkehrsförderung in Aachen – Bilanz 2021

Das Jahr 2021 ist nun Geschichte und von daher ist Zeit zurückzuschauen, um zu prüfen, ob und wie Politik und Verwaltung den Radverkehr in der Stadt Aachen im vergangenen Jahr sichtbar verbessert haben.

Pressemitteilung des ADFC Aachen:
Radverkehrsförderung in Aachen – Bilanz 2021

Im Folgenden werden die wesentlichen Radverkehrsprojekte der Stadt im Hinblick auf ihren Umsetzungsstand betrachtet und ein Ausblick auf das Jahr 2022 gegeben.

Rad-Vorrang-Routen

Hierbei wird zwischen vier unterschiedlichen Umsetzungs- und Planungsphasen differenziert:

  1. Bereits umgesetzte Abschnitte entsprechend der vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards für Radwege auf Basis des Radentscheides (einheitliche Gestaltung in roter Farbe, mit griffigem Material bei geringem Rollwiderstand sowie eindeutiger und unterbrechungsfreier Führung für eine sichere, komfortable und zügige Befahrung mit allen Typen von Fahrrädern)
  2. Im Bau bzw. in Umsetzung befindliche Radwege mit Qualitätsmängeln (z. B. fehlende Rotmarkierung), realisierbar bis Ende 2. Quartal 2022 entsprechend den Kriterien unter Punkt 1
  3. Von der Politik im Mobilitätsausschuss beschlossene Abschnitte in unterschiedlichen Planungsstadien (Vorplanung, Planungsbeschluss oder Bau-/Ausführungsbeschluss)
  4. Bisher von der Verwaltung nicht planerisch bearbeitete Abschnitte.

 

Rad-Vorrang-Route Eilendorf (6,7 km, siehe Anlage 2, Seite 1):

▪ Förderzeitraum 2017 bis 2019  
▪ realisiert entsprechend Radentscheid-Standards:12 %⇒ 38 % weitestgehend realisiert
▪ im Bau bzw. in Umsetzung mit Qualitätsmängeln:26 %
▪ politische Beschlüsse im Mobilitätsausschuss:42 %⇒ 62 % noch nicht realisiert
▪ keine Planung der Verwaltung bekannt:20 %

 

Rad-Vorrang-Route Campus Melaten (2,3 km, siehe Anlage 2, Seite 2):

▪ Förderzeitraum 2017 bis 2019  
▪ realisiert entsprechend Radentscheid-Standards:0 %⇒ 49 % weitestgehend realisiert
▪ im Bau bzw. in Umsetzung mit Qualitätsmängeln:49 %
▪ politische Beschlüsse im Mobilitätsausschuss:0 %⇒ 51 % noch nicht realisiert
▪ keine Planung der Verwaltung bekannt:51 %

 

Rad-Vorrang-Route Brand (7,3 km, siehe Anlage 2, Seite 3):

▪ Förderzeitraum Juli 2019 bis Juli 2022  
▪ realisiert entsprechend Radentscheid-Standards:23 %⇒ 52 % weitestgehend realisiert
▪ im Bau bzw. in Umsetzung mit Qualitätsmängeln:29 %
▪ politische Beschlüsse im Mobilitätsausschuss:35 %⇒ 48 % noch nicht realisiert
▪ keine Planung der Verwaltung bekannt:13 %

Fazit RVR (siehe Anlage 3):

Bis jetzt ist keine Route vollständig auf mehr als 50 % der Länge umgesetzt, obwohl die Planungen bereits seit dem Jahr 2015 in der Verwaltung bearbeitet werden. Aus Sicht von Marvin Krings (1. Vorsitzender) ist auffällig, dass: „insbesondere die bisher gefährlichen und konfliktträchtigen Abschnitte der RVR fehlen. Somit können die Ziele des Projektes – mehr Menschen auf das Rad zu locken – aus Sicht des ADFC bis jetzt leider nicht erfüllt werden“.

Überregionale Radwege

Bahntrassenradweg Aachen-Jülich (30 km):

  • Förderzeitraum Juli 2014 bis Juli 2016
  • Eröffnung des Aachener Teilstücks erst im Sommer 2021
  • Radweg endet derzeit am Außenring
  • weiterhin fehlt eine sichere Anbindung an die Innenstadt

 

Radschnellweg Euregio RS4 (Aachen/Herzogenrath/Heerlen 12 km):

  • Planungsbeginn 2013
  • derzeit nicht absehbar, wann Realisierung erfolgt
  • derzeit laufen umweltfachliche Untersuchungen für das Linienbestimmungsverfahren
  • nach Abschluss des Linienbestimmungsverfahren in 2022, kann erst ab 2023 die konkrete Planung beginnen

 

Radweg Aachen-Stolberg (3 km):

  • Förderzeitraum Juli 2019 bis Juli 2022
  • erste Abschnitte sollen auf Stolberger Stadtgebiet in 2022 umgesetzt werden
  • Routenführung erfolgt aufgrund Widerstands des Naturschutzbeirates nicht entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse, sondern an einer stark befahrenen Landesstraße mit steilerem Streckenverlauf
  • die Anbindung an den Vennbahnradweg oder RVR Eilendorf in Aachen ist noch nicht geklärt

 

Verbreiterung Vennbahnradweg (13 km):

  • Förderzeitraum Juli 2019 bis Juli 2022
  • eine durchgängige Verbreiterung und Sanierung sind von der Stadt nicht mehr geplant
  • im Jahr 2022 sollen kurze Teilabschnitte von wenigen hundert Meter Länge verbreitert werden
  • Naturschutzbeirat blockiert Planung
  • nun wird die höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln hierüber entscheiden

 

Fazit überregionale Radwege:

Der Stand der Umsetzung hinkt bei allen Projekten den ursprünglichen Zeitplänen massiv hinterher. Martin Christfreund bedauert, dass: „aufgrund fehlender Anbindungen an das Aachener Stadtgebiet die Radwege Aachen-Jülich wie auch Aachen-Stolberg das Umsteigerpotenzial vom KFZ auf das Rad nicht ausschöpfen können.“

 

Radentscheid Aachen:

  • Umsetzung von 7 Zielen innerhalb der nächsten 8 Jahre nach Beschluss im November 2019
  • Ziel 1: es liegt noch kein gesamtstädtisches Radwegekonzept vor
  • Ziel 2: noch keine große Kreuzung ist sicher umgestaltet
  • Ziel 3: kein Radweg an Hauptstraßen ist gebaut worden
  • Ziel 4: Geh- und Radwege werden nicht durchgängig und einheitlich gestaltet
  • Ziel 5: zahlreiche Fahrradbügel wurden aufgestellt, aber weniger als jährlich erforderlich
  • Ziel 6: Mängelportal ist nicht verfügbar
  • Ziel 7: einzelne Verwaltungsvorlagen ignorieren weiterhin die Ziele des Radentscheides

 

Fazit Radentscheid:

Benedikt Haumer befürchtet, dass: „auch beim Radentscheid die sieben Qualitäts- und Mengenziele von Politik und Verwaltung nicht im angesetzten Zeitraum erfüllt werden.“
 

Fazit zur Radverkehrsförderung in Aachen im Jahr 2021:

In der politischen Diskussion wird die Notwendigkeit für eine Verkehrswende von vielen Beteiligten mittlerweile als erforderlich angesehen. Leider scheint die Umsetzung in Aachen immer noch schwierig zu sein. Von Politik und Verwaltung wird eine umfassende Förderung des Radverkehrs seit vielen Jahren versprochen. Leider ist diese für viele Menschen noch immer nicht sicht- und erlebbar, sondern beschränkt sich auf Absichtserklärungen im Konjunktiv. Wir hoffen, dass im Jahr 2022 endlich mehr passiert und werden die Diskussionen zu einzelnen Projekten weiterhin intensiv und fachkundig begleiten.

Weitere Hintergrundinformationen zu den einzelnen Projekten können Sie der ausführlichen Stellungnahme des ADFC Aachen zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen befinden sich in der zum Download angebotenen PDF-Datei.

https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/radverkehrsfoerderung-in-aachen-bilanz-2021

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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