Die »Luftpumpe« Ausgabe 1 / 2021 ist erschienen

 

Am 1. September ist die »Luftpumpe«, die Aachener Zeitschrift für ADFC-Mitglieder erschienen. Die Online-Version kann hier heruntergeladen werden.

 

Stark verkleinerte Fassung des Titelseite der Luftpumpe 2021/01
Luftpumpe 2021/01 © ADFC Aachen

Das Vorwort zum Appetit anregen:

Liebe Leser*innen, Radfahrer*innen, ADFC-Mitglieder,

im Juli 2021 wütete ein schweres Hochwasser, das nach bisherigem Stand fast 200 Menschen das Leben genommen und noch vielen mehr das Leben erheblich erschwert hat.

Auch bei uns in der Städteregion Aachen und im Kreis Düren sind die Folgen mancherorts verheerend. Im Tagebau Inden ist ein Arbeiter gestorben, als die Inde in den Tagebau floss. Diverse Orte, wie die Innenstädte von Eschweiler und Stolberg, sind schwer verwüstet und die entstandenen Schäden kaum zu beziffern. Wir wünschen den Betroffenen viel Kraft.

Es hilft aber nur bedingt weiter, nur an das verloren Gegangene zu denken. Wir sollten nun versuchen, die wenigen Chancen, die sich uns bieten, zu nutzen, und beim Wiederaufbau die Planungsfehler der Vergangenheit zu vermeiden. Dazu ist es nötig, den Planenden genau auf die Finger zu schauen, damit nicht für die nächsten Jahrzehnte wieder eine fahrradfeindliche Infrastruktur hergestellt wird.

Es gibt aber zum Glück auch gute Entwicklungen. Wir sind im Aachener Nordkreis, also Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen, deutlich aktiver geworden: In der letzten Ausgabe schrieben wir an dieser Stelle von einem engagierten Einzelkämpfer in Alsdorf. Um diesen hat sich nun eine neue Ortsgruppe gesellt, die sich in allen vier Gemeinden für besserer Radinfrastruktur einsetzt. Von diesen Aktivitäten handelt ein großer Teil dieser Ausgabe.

Auch in Aachen gibt es Fortschritte. So befindet sich zurzeit die Rad-Vorrang-Route Brand in der Umsetzung. Dabei wird auch die von uns seit einiger Zeit geforderte Roteinfärbung von Fahrradstraßen umgesetzt, so dass deren Status und Netzbedeutung sofort klar ersichtlich ist. Auch die seit den 1990er-Jahren angedachte Netzdurchtrennung für den Autoverkehr am Templergraben wurde umgesetzt – bisher befristet, aber wir hoffen, dass dies dauerhaft so bleiben wird. Die Aufenthaltsqualität ist jedenfalls trotz einiger rücksichtsloser Autofahrer*innen, die dort illegal durchfahren, bereits erheblich gestiegen. So findet beispielsweise freitags der studentische Biergarten am Templergraben statt, der regelmäßig hunderte Studierende anlockt, die ihren Campus Mitte vom Autoverkehr zurückerobern. Als kleine Verschönerungsmaßnahme steht dort zurzeit die Wanderbaumallee, zu der auch ein Baum des ADFC Aachen gehört.

In dieser Ausgabe finden sich auch einige Artikel über Verkehrsregeln, die bekanntlich für den Radverkehr leider in Deutschland besonders kompliziert sind. Mancherorts müsste man an jeder zweiten Kreuzung einen Rechtsbeistand anrufen, aber das ist natürlich eher unpraktisch. Mit dieser Luftpumpe gibt es wenigstens ein paar Tipps zum Nachschlagen in den Pausen – bitte nicht mitten auf der Kreuzung auspacken.

Schließlich gibt es noch einige organisatorische Dinge zu berichten. Durch die COVID-19-Pandemie haben wir gelernt, unsere Besprechungen online abzuhalten. Nun, da die Lage sich hoffentlich verbessert und immer mehr Menschen gegen diese Krankheit geimpft sind, finden unsere Sitzung hybrid, also gleichzeitig online und in der Geschäftsstelle statt. Dabei kann in der Geschäftsstelle der 2020 verlegte neue Laminatboden bewundert werden, der außerdem weniger Stolperfallen aufweist als der alte Teppich.

Viel Spaß beim Lesen!

Marvin Krings

 

https://aachen.adfc.de/veroeffentlichung/luftpumpe-2021-01

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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