Radfahrende mit Beachflags bei der ADFC-Sternfahrt Berlin

ADFC-Sternfahrt Berlin zum Auftakt der Kampagne Radvolution © ADFC | Deckbar

Von der Radvolution angetrieben: Die 6. Radnacht Aachen im Bass-Takt!

Sound, Rhythmus und bunte Räder: Ein beeindruckendes Schauspiel für alle Altersgruppen

Am Samstag, den 23. September 2023, wird die Stadt Aachen mehr als nur das Klingen von Fahrradglocken hören. Ab 20 Uhr wird der Templergraben zum Ausgangspunkt einer musikalischen Radvolution. Die 6. Aachener Radnacht lädt dazu ein, ein Zeichen für die Zukunft der Mobilität zu setzen. Der ADFC Aachen/Düren, Radentscheid Aachen und Uni.Urban.Mobil. haben sich zusammengeschlossen, um die Radvolution in die Herzen der Stadt zu bringen.

Das Hauptanliegen dieser Nacht ist die Radvolution – eine Kampagne, die für eine radfreundliche Zukunft steht. Ben Jansen erklärt: “Es geht darum, das Fahrrad als nachhaltiges Fortbewegungsmittel der Zukunft zu zelebrieren und eine Veränderung in der aktuellen Straßenverkehrsordnung herbeizuführen. Denn ein gutes und modernes Straßenverkehrsrecht ist der Schlüssel zu lebensfreundlichen Städten und mehr Platz fürs Rad.”

Für den passenden Soundtrack der Radnacht sorgt in diesem Jahr ein eigens organisiertes Soundkollektiv. Sie werden mithilfe von Lastenrädern den nötigen Bass durch die Straßen Aachens transportieren.

Der ADFC-Vorsitzende, Ben Jansen, hat eine klare Botschaft für alle Generationen in Aachen. An die jüngeren Menschen appelliert er: „Jugendliche und Studierende, erhebt eure Stimme, macht euch laut und setzt ein Zeichen für eine bessere, fahrradfreundliche Zukunft!“ Doch auch die älteren Generationen dürfen nicht zurückbleiben. „An alle Eltern, Großeltern und engagierte Bürger*innen: Eure Erfahrung, euer Wissen und eure Unterstützung sind unerlässlich, um diesen Wandel zu gestalten. Gemeinsam können wir unsere Stadt in eine fahrradfreundliche Gemeinschaft verwandeln, in der jede Generation sicher und mit Freude Radfahren kann.“

Die Teilnehmer*innen werden gebeten ihre Räder bunt mit Lichtern und eigenen Forderungen zu schmücken. Der ADFC wird selber auch einige Forderungspapiere auf der Demo verteilen.

Ein Treffen ist bereits ab 19:45 Uhr am Templergraben, auf Höhe des SuperC, geplant. Nach einer kurzen Begrüßung rollt die Radnacht mit einer Route von rund 20 km durch Aachen und kreist dabei unter anderem zweimal um den Europaplatz. Die gesamte Demo wird voraussichtlich zwei Stunden dauern, mit einem Abschluss ohne Endkundgebung am SuperC.

Mehr über die Radnacht und die Route erfahren, ist auf der Website möglich: radnacht-aachen.de. Es ist an der Zeit, gemeinsam Geschichte zu schreiben. Werde Teil der Radvolution bei und setze dich für ein modernes Straßenverkehrsrecht ein! Werdet Teil der Radvolution unter radvolution.de

Zum ADFC:

Der ADFC Aachen/Düren ist mit über 1.800 Mitgliedern der größte Lobbyverband für den Radverkehr in der Städteregion Aachen und dem Kreis Düren. Er setzt sich politisch für die Interessen des Radverkehrs, anderer nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer*innen und des ÖPNVs ein. Mit der neuen Kampagne "Radvolution" strebt er bundesweit Veränderungen im Straßenverkehrsrecht an und fördert eine Verkehrswende mit dem Fahrrad im Mittelpunkt. In Aachen unterstützt er aktiv die Ziele und Umsetzung des Radentscheid.

Zum Radentscheid Aachen:

Die Forderungen des Radentscheid Aachen wurden 2019 als einer der größten Radentscheide Deutschlands mit ca. 38.000 Unterschriften vom Rat der Stadt Aachen übernommen. Dies erfolgte mit einer überwältigenden Mehrheit, welche die Stadt Aachen zur Erfüllung der sieben Ziele verpflichtete.

Zu Uni.Urban.Mobil.:

Die studentische Eigeninitiative Uni.Urban.Mobil. wurde aus dem Radentscheid heraus gegründet und hat seitdem einige Veränderungen in Aachen vorangetrieben. Der Verein setzte sich unter anderem für den autofreien Templergraben ein und fordert eine lebenswerte Stadt, was unter anderem eine gerechte Neuaufteilung der urbanen Verkehrsräume erforderlich macht.


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https://aachen.adfc.de/pressemitteilung/6-radnacht-aachen

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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