Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt. Es sind zwei Poller und Warnbaken aufgestellt

Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt © ADFC Aachen/Düren e.V.

ADFC kritisiert Pläne zur Umgestaltung am Neumarkt und kündigt Demo an

Demonstration am 22.11. um 17 Uhr! Treffpunkt: Neumarkt in der Bismarckstraße

Der ADFC Aachen/Düren begrüßt die Gesamtplanung zur Gestaltung der Bismarckstraße. Dort verlaufen die wichtigen Radvorrangrouten zwischen dem Elisenbrunnen und Brand bzw. Eilendorf. Bereits heute nutzen etwa 2.000 Radfahrende täglich die Bismarckstraße - Tendenz steigend. Der ADFC freut sich über viele kleine Details, die zu einer technisch guten und ausführlichen Ausführungsplanung beigetragen haben.

Allerdings äußert der ADFC starke Bedenken gegen die vorgesehene Gestaltung der Bismarckstraße auf Höhe des Neumarkts. Die Verwaltung möchte an dieser Stelle eine "Mischfläche" einrichten und diese mit einem Schachbrettmuster pflastern, so wie man es an der Bushaltestelle Ehrenmal in der Ludwigsallee vorfinden kann.

"Die vorgeschlagene Gestaltung der Fahrbahn am Neumarkt steht im klaren Widerspruch zu den im Radentscheid festgelegten Zielen. Sie gefährdet die Sicherheit und den Komfort der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden", kritisiert Ben Jansen, Vorsitzender des ADFC Aachen/Düren und weiter: "Die Planung ignoriert wichtige technische Standards und den politischen Beschluss zum Radhauptnetz. Sie führt zu einer unklaren Verkehrsführung, die Konflikte provoziert.”

“Am Neumarkt fordern wir eine durchgängige, asphaltierte und und rot eingefärbte Fahrradstraße, um eine sichere und intuitive Nutzung zu gewährleisten", so Jansen. Als Kompromiss schlägt der ADFC die Einrichtung eines Zebrastreifens vor.

In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte konnte der ADFC zuletzt einen Teilerfolg feiern, denn die Verwaltung möchte nun bis zum Mobilitätsausschuss am 23.11. zwei weitere Varianten zum Neumarkt ausarbeiten und in einer zusätzlichen Vorlage präsentieren. Der ADFC nimmt dies zum Anlass, sein Anliegen auf die Straße tragen und für eine klare und intuitive Lösung am Neumarkt zu werben. Der ADFC ruft deshalb zu einer Demonstration am 22.11. um 17 Uhr am Neumarkt mit dem Motto “Fahrradstraße Bismarckstraße auch am Neumarkt!” auf.

Nachtrag: Unsere Forderung scheint vielfach missverstanden zu werden. Deswegen möchten wir hier einige Fakten klarstellen. Der Neumarkt ist bereits seit Juni 2022 autofrei und dies wollen wir auch nicht bestreiten. Die "Mischfläche", von welcher wir sprechen, wird dennoch Vorrang für den Radverkehr haben, wird dies aber nicht eindeutig zeigen. Der ADFC setzt sich deshalb für eine bevorrechtigte Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr ein, sodass der Radverkehr bei über die Fahrbahn querendem Fußverkehr wartepflichtig wäre. Somit wäre auch die Benutzung dieser Fläche aus Sicht des ADFC intuitiver.

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Stellungnahme des ADFC:

https://aachen.adfc.de/artikel/bismarckstrasse-ausfuehrungsbeschluss

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Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt. Es sind zwei Poller und Warnbaken aufgestellt

Bismarckstraße am Neumarkt

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Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt, zu sehen sind auch Sitzmöbel für Außengastronomie. Zudem befinden sich im Hintergrund Warnbaken und Poller

Bismarckstraße am Neumarkt

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Foto von Ben Jansen

Ben Jansen

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Häufige Fragen und Antworten

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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