Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt. Es sind zwei Poller und Warnbaken aufgestellt

Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt © ADFC Aachen/Düren e.V.

ADFC kritisiert Pläne zur Umgestaltung am Neumarkt und kündigt Demo an

Demonstration am 22.11. um 17 Uhr! Treffpunkt: Neumarkt in der Bismarckstraße

Der ADFC Aachen/Düren begrüßt die Gesamtplanung zur Gestaltung der Bismarckstraße. Dort verlaufen die wichtigen Radvorrangrouten zwischen dem Elisenbrunnen und Brand bzw. Eilendorf. Bereits heute nutzen etwa 2.000 Radfahrende täglich die Bismarckstraße - Tendenz steigend. Der ADFC freut sich über viele kleine Details, die zu einer technisch guten und ausführlichen Ausführungsplanung beigetragen haben.

Allerdings äußert der ADFC starke Bedenken gegen die vorgesehene Gestaltung der Bismarckstraße auf Höhe des Neumarkts. Die Verwaltung möchte an dieser Stelle eine "Mischfläche" einrichten und diese mit einem Schachbrettmuster pflastern, so wie man es an der Bushaltestelle Ehrenmal in der Ludwigsallee vorfinden kann.

"Die vorgeschlagene Gestaltung der Fahrbahn am Neumarkt steht im klaren Widerspruch zu den im Radentscheid festgelegten Zielen. Sie gefährdet die Sicherheit und den Komfort der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden", kritisiert Ben Jansen, Vorsitzender des ADFC Aachen/Düren und weiter: "Die Planung ignoriert wichtige technische Standards und den politischen Beschluss zum Radhauptnetz. Sie führt zu einer unklaren Verkehrsführung, die Konflikte provoziert.”

“Am Neumarkt fordern wir eine durchgängige, asphaltierte und und rot eingefärbte Fahrradstraße, um eine sichere und intuitive Nutzung zu gewährleisten", so Jansen. Als Kompromiss schlägt der ADFC die Einrichtung eines Zebrastreifens vor.

In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte konnte der ADFC zuletzt einen Teilerfolg feiern, denn die Verwaltung möchte nun bis zum Mobilitätsausschuss am 23.11. zwei weitere Varianten zum Neumarkt ausarbeiten und in einer zusätzlichen Vorlage präsentieren. Der ADFC nimmt dies zum Anlass, sein Anliegen auf die Straße tragen und für eine klare und intuitive Lösung am Neumarkt zu werben. Der ADFC ruft deshalb zu einer Demonstration am 22.11. um 17 Uhr am Neumarkt mit dem Motto “Fahrradstraße Bismarckstraße auch am Neumarkt!” auf.

Nachtrag: Unsere Forderung scheint vielfach missverstanden zu werden. Deswegen möchten wir hier einige Fakten klarstellen. Der Neumarkt ist bereits seit Juni 2022 autofrei und dies wollen wir auch nicht bestreiten. Die "Mischfläche", von welcher wir sprechen, wird dennoch Vorrang für den Radverkehr haben, wird dies aber nicht eindeutig zeigen. Der ADFC setzt sich deshalb für eine bevorrechtigte Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr ein, sodass der Radverkehr bei über die Fahrbahn querendem Fußverkehr wartepflichtig wäre. Somit wäre auch die Benutzung dieser Fläche aus Sicht des ADFC intuitiver.

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Stellungnahme des ADFC:

https://aachen.adfc.de/artikel/bismarckstrasse-ausfuehrungsbeschluss

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Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt. Es sind zwei Poller und Warnbaken aufgestellt

Bismarckstraße am Neumarkt

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Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt, zu sehen sind auch Sitzmöbel für Außengastronomie. Zudem befinden sich im Hintergrund Warnbaken und Poller

Bismarckstraße am Neumarkt

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Foto von Ben Jansen

Ben Jansen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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