Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt. Es sind zwei Poller und Warnbaken aufgestellt

Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt © ADFC Aachen/Düren e.V.

Die Bismarckstraße und der Neumarkt

In der Bismarckstraße soll ein Ausführungsbeschluss gefällt werden - mit einem entscheidenden Manko am Neumarkt.

Die Stellungnahme von ADFC Aachen/Düren und der Projektwerkstatt "Fahrradfreundliches Brand" begrüßt die Veröffentlichung eines Plans zum Ausbau der Bismarckstraße in Aachen als Fahrradstraße. Die Bismarckstraße liegt auf den Radvorrangrouten Eilendorf und Brand im Frankenberger Viertel.
Der ADFC lobt die Planung für ihre umfassende Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden, einschließlich Anwohnenden, Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Nutzer*innen des Kfz-Verkehrs. Sie stellt eine klare Zuordnung der Verkehrs- und Aufenthaltsflächen für die verschiedenen Nutzergruppen dar.

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft jedoch den Bereich am Neumarkt, wo nach den Plänen der Verwaltung eine platzartige Fläche entstehen soll. Hier fehlt nach Ansicht des ADFC die klare Struktur, die in anderen Teilen der Planung vorhanden ist. Dies führt zu Konflikten mit bisherigen Zielen der Verwaltung, politischen Beschlüssen, neuen Erkenntnissen der Unfallforschung und technischen Regelwerken, was die Sicherheit und den Komfort für alle Nutzergruppen beeinträchtigt.

Spezifische Probleme beinhalten:

  • Die geplante Pflasteroberfläche und Mischfläche am Neumarkt entsprechen nicht den im September 2018 beschlossenen Standards für Fahrradstraßen.
  • Die Umwandlung der Fahrbahn am Neumarkt in einen Platz mit Fußgängerzonencharakter widerspricht dem Ziel, sichere und komfortable Routen für Fahrradpendler*innen und Schüler*innen zu schaffen.
  • Die Planung am Neumarkt steht im Widerspruch zu den im November 2019 beschlossenen Zielen des Radentscheids, die eine einheitliche Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur fordern.
  • Die geplante Mischfläche am Neumarkt verstößt gegen die technischen Vorgaben der H-RSV von 2021, die grundsätzlich eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr vorsehen.

Der ADFC schlägt vor, die Bismarckstraße als durchgängig rot eingefärbte, asphaltierte Fahrradstraße zu gestalten, wobei am Neumarkt eine Fahrbahnbreite von 4,5 Metern vorgesehen ist. Ein zentraler Zebrastreifen soll in Höhe der Hausnummer 109 die sichere und bevorrechtigte Querung für den Fußverkehr ermöglichen. Außerhalb dieses Bereichs sollen Querungsstellen mit Ausnahme des bestehenden Fußgängerüberwegs der Fahrbahn untergeordnet bleiben.

Update! 12.11.23

Am Neumarkt soll laut Stadt Aachen auf der Fahrbahn ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (entweder Tempo 10 oder T20) mit einem Pflaster im Schachbrettmuster (vgl. Bushaltestelle Ehrenmal an der Ludwigsallee) entstehen.
Wir sehen dies aus mehreren Gründen kritisch:

  • Das Schachbrettmuster suggeriert eine Mischverkehrsfläche, da ein Ausbau dieser Art bisher nur an der Bushaltestelle Ehrenmal geschehen ist.
  • An der Bushaltestelle befindet sich ein gemeinsamer Geh-/Radweg, der Fuß- und Radverkehr gleichberechtigt. 
  • Der Fußverkehr könnte hier denken, dass er an dieser Stelle gleichberechtigt wäre. Die Ausgestaltung suggeriert es ja.
  • Diese Führungsform ist nicht intuitiv und leicht verständlich, da der Fußverkehr oft gar nicht weiß, dass dort ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ist.

Fazit: Diese Führungsform ist nicht intuitiv und sorgt für Missverständnisse. Ohne klar erkennbare Vorrangregelungen wird es hier zu vielen Konflikten kommen.

In diesem Zusammenhang möchten wir erneut unseren Kompromissvorschlag mit Bevorrechtigung des Fußverkehrs unterstreichen, der bei einem Ausbau als asphaltierte Fahrbahn einen FGÜ zur bevorrechtigten Querung enthält. Dies würde aus unserer Sicht eine klarere und intuitivere Querungssituation schaffen, was in der aktuellen Planung unserer Ansicht nach definitiv nicht gegeben ist.

Weitere Details (das Update ist dort nicht drin!) stehen in der Stellungnahme.

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Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt. Es sind zwei Poller und Warnbaken aufgestellt

Bismarckstraße am Neumarkt

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Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt, zu sehen sind auch Sitzmöbel für Außengastronomie. Zudem befinden sich im Hintergrund Warnbaken und Poller

Bismarckstraße am Neumarkt

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    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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