Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Aachen/Düren e. V.

Foto einer Fahrradstraße mit roter Oberfläche und Verkehrsschild

Diese Fahrradstraße auf der neuen L223 zwischen Würselen und Herzogenrath ist für den Kraftverkehr freigegeben © Luc Hamers

Was ist eine Fahrradstraße?

In unserer Region entstehen immer mehr Fahrradstraßen. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass viele Verkehrsteilnehmer*innen nicht wissen, was das eigentlich ist.

Ich hatte dazu mal eine heiße Diskussion mit einem Auto fahrenden Anwohner in Herzogenrath. Daher werde ich in diesem Artikel die wesentlichen Eigenschaften der Fahrradstraße erklären.
  
Grundsätzlich ist eine Fahrradstraße eine Straße, auf der nur Radverkehr zugelassen ist, sowie auch „Elektrokleinstfahrzeuge“, also die kleinen Elektroroller. Anderer Fahrzeugverkehr ist verboten.

Normalerweise gibt es aber Zusatzschilder, die weitere Verkehrsarten zulassen. In dem obigen Bild zum Beispiel dürfen auch Motorräder und Pkw einfahren. Die Besonderheit an einer Fahrradstraße ist aber, dass der Radverkehr hier die wesentliche Verkehrsart ist, alle anderen müssen sich diesem unterordnen (wenn sie hier zugelassen sind). Dies bedeutet u. a. das Folgende:

  • Radfahrende dürfen zu zweit nebeneinander fahren, auch wenn sie dabei durch ihre geringere Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer*innen behindern. Autofahrende müssen dann also einfach dahinter bleiben.
  • Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden (das letzte gilt ja ohnehin immer und überall).
  • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der motorisierte Verkehr muss die Geschwindigkeit aber wegen des vorherigen Punktes sogar weiter reduzieren, wenn das nötig ist.
  • Die Fahrradstraße hat keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht. Es gilt also im Prinzip rechts-vor-links – es sei denn, es ist anders geregelt.
  • Wenn nicht anders ausgeschildert, dürfen Pkw und Motorräder auf einer Fahrradstraße parken.

Seit der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 gibt es auch sogenannte Fahrradzonen. Hier sind die Regeln die gleichen wie auch bei den Fahrradstraßen, aber dann eben nicht nur für eine Straße, sondern für einen ganzen Bereich.
  
Luc Hamers

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