
Ludwigsallee frisch vom Laub geräumt © ADFC Aachen/Ben Jansen
Klare und sichere Radverkehrsführung erhalten
Gemeinsame Stellungnahme für eine klare, sichere und durchgängige Radverkehrsführung in Aachen.
Gemeinsame Stellungnahme von ADFC Aachen, Radentscheid Aachen und der Projektwerkstatt „fahrradfreundliches Brand“ zur geplanten Änderung bei der Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen
Die Stadt Aachen möchte künftig auf die vollflächige Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen verzichten und rote Flächen im Wesentlichen auf Bereiche mit erhöhtem Konfliktpotenzial konzentrieren.
Für ADFC Aachen, Radentscheid Aachen und die Projektwerkstatt „fahrradfreundliches Brand“ bleibt dabei der entscheidende Maßstab das Ziel 4 des Radentscheids: Radverkehrsanlagen sollen durchgängig und einheitlich gestaltet sowie eindeutig und unterbrechungsfrei geführt werden. Die deutliche Absetzung der Radfahrflächen durch rote Farbe ist dabei ausdrücklich Bestandteil dieses Ziels.
Die Verwaltung sieht in ihrem Vorschlag keine Abkehr vom Radentscheid. Die Änderung stelle die „grundsätzliche Zielsetzung“ nicht infrage, sondern sei eine „Konkretisierung der Ausführungsstandards“. Aus unserer Sicht greift diese Einordnung zu kurz: Die rote Absetzung ist kein bloßes nachträglich entwickeltes Ausführungsdetail, sondern eine konkrete Anforderung von Ziel 4 – ebenso wie die bauliche Trennung von Geh- und Radwegen sowie die eindeutige und unterbrechungsfreie Führung. Auch die Verwaltung selbst stellt fest, dass die vollflächige Roteinfärbung Wahrnehmbarkeit und Wiedererkennbarkeit erhöht und Radverkehrsanlagen dadurch von allen Verkehrsteilnehmenden eindeutig erkannt werden.
Dabei entstehen Konflikte nicht nur an Kreuzungen und Einmündungen. Auch Grundstückszufahrten, Bereiche mit regelmäßigem Falschparken, Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr sowie Radverkehrsanlagen entlang von Kfz-Parkständen sind besonders zu berücksichtigen. Dort führen Parkplatzsuche, Ein- und Ausparkvorgänge, öffnende Fahrzeugtüren und querende Personen regelmäßig zu Konflikten. Eine eindeutige Gestaltung hilft allen Verkehrsteilnehmenden, den Straßenraum auf den ersten Blick richtig zu erfassen.
Unsere gemeinsame Stellungnahme
Der Radentscheid Aachen verfolgt ein einfaches Ziel: Menschen jeden Alters sollen sicher und attraktiv mit dem Fahrrad durch Aachen unterwegs sein können. Deshalb fordert Ziel 4 eine durchgängige und einheitliche Gestaltung sowie eine eindeutige und unterbrechungsfreie Führung.
Diesem Ziel folgend, hat die Stadt Aachen hervorragende Radwege etwa an der Ludwigsallee und am Brander Wall geschaffen. Diese sind objektiv wie subjektiv sicherer als vor dem Radentscheid gebaute Radwege (z. B. Trierer Straße in Brand), auch deshalb, weil sie intuitiv vom restlichen Straßenraum unterscheidbar sind. Die eindeutige visuelle Zuordnung führt dazu, dass sich sowohl Rad- als auch Autofahrende nachweislich besser an Verkehrsregeln halten. Vollflächige Einfärbungen erhöhen die psychologische Hemmschwelle für Autofahrende, verbotswidrig auf dem Radstreifen zu halten oder zu parken. „Konfliktflächen“ sind schließlich nicht nur Kreuzungen und Einmündungen, sondern auch Grundstückszufahrten und Radwege, die ordnungswidrig beparkt oder mit Gehwegen verwechselt werden.
Ähnlich ist der Kontrast z. B. zwischen Karlsgraben und Templergraben: Unsere Erfahrungen in Aachen zeigen, dass nicht rot gestaltete Fahrradstraßen von Radfahrenden als weniger sicher wahrgenommen werden und dass Kfz-Fahrende auf vollflächig rot gestalteten Fahrradstraßen deutlich mehr Rücksicht nehmen. Die Gestaltung trägt dazu bei, dass der besondere Charakter einer Fahrradstraße nicht nur beschildert, sondern im Straßenraum unmittelbar erkennbar und erlebbar wird. Gerade bei Fahrradstraßen halten wir die vollflächige Roteinfärbung deshalb weiterhin für wichtig.
Wir empfehlen deshalb, den Verwaltungsvorschlag in dieser Form abzulehnen. Er widerspricht Radentscheid-Ziel 4 und ist deshalb nicht nur für Rad-, sondern auch Kfz-Fahrende und zu Fuß Gehende nachteilhaft. Kostensenkungen dürfen auch bei angespannter Haushaltslage nicht zu Lasten der Sicherheit gehen. Ein Verzicht auf Rotmarkierungen aus Kostengründen ist allenfalls bei Streckenverläufen hinnehmbar, auf denen der Radverkehr vom Kfz- wie vom Fußverkehr abgesetzt und baulich getrennt ist.
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