Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Aachen/Düren e. V.

Oppenhoffalle

Offener Brief des ADFC zur Situation auf der Oppenhoffallee

Ein offener Brief an Oberbürgermeister Dr. Michael Ziemons zur Situation an der Oppenhoffallee.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Ziemons, 

wir freuen uns, dass Sie sich des Themas Verkehrssicherheit für Radfahrende auf der Oppenhoffallee (vgl. Artikel in der Aachener Zeitung vom 9.05.2026) annehmen.Wir sehen mit Ihnen als Oberbürgermeister nun die Zeit gekommen, dass die Stadt ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung nachkommt. 

Nach mittlerweile mehreren bekannten Vorfällen, zahlreichen Beschwerden, direkten Hinweisen auf die Gefahrenlage, einem Gespräch des ADFC mit der Straßenverkehrsbehörde im Dezember 2024 und einem Pressetermin im April 2025 ist es aus unserer Sicht nicht länger vertretbar, dass die Stadt Aachen keine Lösung für die untragbare Situation herbeigeführt hat. 

Die Verkehrsführung auf der Oppenhoffallee ist aktuell dysfunktional, was sich in Unfällen und täglichen Regelverstößen manifestiert. Radfahrende werden auf der Oppenhoffallee regelmäßig durch zu enge und unzulässige Überholvorgänge gefährdet. 

Besonders problematisch ist dabei, dass Betroffene inzwischen sogar mit Gegenanzeigen wegen angeblicher Nötigung konfrontiert werden, wenn sie aus Selbstschutz einen ausreichenden Abstand zu parkenden Fahrzeugen einhalten und deshalb nicht ganz rechts auf dem Schutzstreifen fahren. Radfahrende, die dort weiter links fahren, handeln jedoch nicht willkürlich oder behindernd. Sie halten vielmehr den erforderlichen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen ein und vermeiden, in gefährliche Überholsituationen gedrängt zu werden. Schutzstreifen heben den vorgeschriebenen Überholabstand bzw. das Überholverbot nicht auf und begründen keine Pflicht, im Türöffnungsbereich parkender Fahrzeuge zu fahren. Wer Radfahrende innerorts mit einem Kraftfahrzeug überholt, muss mindestens 1,5 m Seitenabstand einhalten; zudem gilt auf der Oppenhoffallee Zeichen 277.1, sodass mehrspurige Kraftfahrzeuge Radfahrende dort ohnehin nicht überholen dürfen [1]. 

Damit entsteht eine absurde Situation: Menschen, die sich an Sicherheitsanforderungen halten, geraten selbst unter juristischen Druck, während die eigentliche Ursache – eine seit Jahren bekannte und gefährliche Infrastruktur – unverändert bestehen bleibt. 

Die Problematik ist der Stadt Aachen seit Jahren bekannt. Bereits 2022 [2]  räumte die Verwaltung im Austausch mit dem ADFC Aachen ausdrücklich ein, dass Sicherheitstrennstreifen zur Vermeidung von Dooring-Unfällen erforderlich sind und in Aachen weiterhin zahlreiche Bestandsanlagen ohne ausreichenden Sicherheitsraum bestehen. Gleichzeitig wurde angekündigt, bekannte Gefahrenstellen prioritär zu betrachten und Sicherheitstrennstreifen sukzessive nachzurüsten. 

Auch im Austausch mit der Bezirksregierung Köln wurde deutlich, dass die Sicherheitsdefizite auf der Oppenhoffallee bekannt sind und kurzfristige Maßnahmen grundsätzlich möglich wären. 

Die gute Nachricht ist: Es gibt kurzfristige Lösungsmöglichkeiten, die Sie sofort und kostengünstig, d.h. auch unter der aktuell angespannten Haushaltslage, durchsetzen könnten. Unsere Forderungen und Lösungsansätze zur sofortigen Verbesserung der Verkehrssicherheit sind eindeutig: 

  1. Demarkierung bzw. Unkenntlichmachung des Schutzstreifens
  2. Markierung einer Piktogrammkette mit dem Sinnbild Radfahrer im Abstand von 25 Metern in der Fahrbahnmitte 

Die einzig kurzfristig umsetzbare und verbleibende Alternative zu den o.g. Forderungen wäre aus unserer Sicht eine sofortige Streichung von unzähligen Parkplätzen auf der jeweils rechts des Schutzstreifens liegenden Seite. Uns ist bewusst, dass sich hierfür momentan aufgrund der naheliegenden Großbaustelle schwerlich eine politische Mehrheit finden würde. Umso gravierender ist es, dass selbst einfache, kostengünstige und kurzfristig umsetzbare Sofortmaßnahmen trotz jahrelanger Warnungen bis heute nicht umgesetzt wurden. Eine Rücknahme des für alle Beteiligten höchst unbefriedigenden Überholverbots ist jedoch erst mit einer Wegnahme je einer Parkplatzreihe pro Fahrtrichtung realisierbar. 

Auch die derzeitigeHaushaltssperre der Stadt Aachen ist kein Hinderungsgrund, notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit umzusetzen. Wenn bereits einfache und kostengünstige Sofortmaßnahmen wie neue Markierungen oder Piktogrammkettenüber Monate und Jahre nicht umgesetzt werden, drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass es nicht an finanziellen Möglichkeiten, sondern am politischen Willen zur Priorisierung von Verkehrssicherheit fehlt. Für eine sichere Verkehrsinfrastruktur in Aachen gibt es ohnehin noch enorm viel zu tun – umso wichtiger ist es, endlich dort anzufangen, wo die Gefahrenlage seit langem bekannt ist.

Der bestehende Schutzstreifen suggeriert Sicherheit, die faktisch nicht vorhanden ist – Radfahrende sollten ihn unter keinen Umständen benutzen. Der momentane Schutzstreifen stellt keinen sicheren Fahrbereich dar, sondern unterschreitet den notwendigen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen deutlich. 

Gerne laden wir Sie dazu ein, gemeinsam mit uns die Oppenhoffallee mit dem Fahrrad zu befahren, um sich erneut ein unmittelbares Bild der bestehenden Gefahrenlage und der täglichen Konfliktsituationen zu machen. Wir freuen uns, dass Sie sich dieser Gefahrenstelle annehmen wollen, und wir sind fest davon überzeugt, dass mit oben genannten einfachen Maßnahmen schneller Erfolg für alle Beteiligten erzielt werden kann.

[1] Vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 25.07.2018 – 12 LC 150/16 (Schutzstreifen regeln nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand beim Überholen); § 5 Abs. 4 StVO (Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts); Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, Zeichen 277.1 (Überholverbot gegenüber einspurigen Fahrzeugen) sowie § 2 Abs. 2 StVO („möglichst weit rechts“, nicht „äußerst rechts“)

[2] Vgl. Mailverkehr mit der damaligen Leiterin des damaligen Fachbereichs Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61), an den ADFC Aachen vom 30.09.2022 zur Nachrüstung von Sicherheitstrennstreifen und zur Vermeidung von Dooring-Unfällen auf Bestandsanlagen.

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