Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Aachen/Düren e. V.

Ein Fahrradfahrer fährt neben einem zugeparkten Radstreifen, während sich ein weiteres Kfz von hinten nähert

Stellungnahme von ADFC/ProRad Düren zur Veldener Straße © ADFC Aachen/Düren ProRad Düren

Stellungnahme von ADFC/ProRad Düren zur Veldener Straße

Im Namen der ADFC-Ortsgruppe/ProRad Düren erklären wir unsere ernste Besorgnis über die aktuelle Verkehrssituation an der Veldener Straße.

Der geschützte Radstreifen auf der Veldener Straße muss wieder für den Radverkehr freigegeben werden

Auf dem stadtauswärts führenden geschützten Radstreifen (GRS) wurde vor einigen Wochen hinter der Kreuzung Malteserstraße eine Pkw-Parkfläche (Anwohnerparken) ausgeschildert. Inzwischen wurde auch der zwischen Johanniter- und Malteserstraßeliegende Teil des GRS per Beschilderung als reine Pkw-Parkfläche deklariert. Diese Praxis entzieht Radfahrenden die ursprünglich geschaffene Schutzfläche und zwingt sie auf die Fahrbahn, die sie sich mit dem Pkw- und Lkw-Verkehr teilen müssen. Hier werden Radfahrende regelmäßig unter Missachtung des Mindestabstands (und des Tempolimits von 30 km/h) überholt, bedrängt und gefährdet.

Generell problematisch ist das Signal, das durch die Maßnahmen „gesendet“ wird: Sobald Parkdruck entsteht, wird sichere Radinfrastruktur offenbar als Erstes geopfert.

Dazu kommt: Wer Menschen ernsthaft zum Umstieg aufs Fahrrad bewegen will, darf geschützte Radwege nicht bei erster Gelegenheit wieder abschaffen. Solche Maßnahmen zerstören Vertrauen in eine glaubwürdige Verkehrswende und vermitteln den Eindruck, dass sichere Radinfrastruktur jederzeit verhandelbar ist.

Die aktuelle Situation ist aus unserer Sicht in mehrfacher Hinsicht nicht zu vertreten:

  • Sicherheit: Der GRS ist als geschützte/schützende Infrastruktur für Radfahrende (mit Fördermitteln und Förderzweck) angelegt worden, parkende Pkw und Lkw auf dieser Fläche heben die Sicherheit nicht nur vollständig auf, sie erhöhen das Risiko von Unfällen (Dooring, zu enges Überholen) sogar. Trotz der Dokumentation solch gefährlicher Situationen wurde der Bitte nach Aufstellen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Kfz) nicht entsprochen.
    Die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer wird dem Komfort des ruhenden Autoverkehrs untergeordnet. Das steht im Widerspruch zur Novelle der StVO 2013, in der definiert
    wird, dass Sicherheit vor Flüssigkeit des Verkehrs geht.
  • Dauer: Die aktuelle Regelung soll noch bis mindestens Ende 2026 bestehen bleiben, wird aber als „temporäre“ Maßnahme bezeichnet - während die Stadt aktuell alle Dürener Schülerinnen und Schüler zum SCHULRADELN sowie alle Dürenerinnen und Dürener zum STADTRADELN aufruft. Hierfür (und darüber hinaus) sollte Radfahrenden sichere Infrastruktur zur Verfügung gestellt und nicht entzogen werden.
  • Rettungswege: Vertreter der CDU hatten hinsichtlich des GRS argumentiert, Rettungsdienste
    würden durch diesen ausgebremst. Dieses Argument, das weder Polizei noch Feuerwehr bestätigen konnten, ist unseren Erachtens nur vorgeschoben bzw. sogar ein wichtiges Argument für
    den Erhalt des GRS. Denn der GRS wurde extra so breit angelegt, dass Einsatzfahrzeuge darauf fahren können. Radfahrende können den GRS - anders als Pkw/Lkw - bei einem Rettungseinsatz sofort räumen. Wenn die Schutzspur jedoch - wie nun bereits seit mehreren Wochen monatelang von parkenden Pkw blockiert wird, entfällt diese Ausweichmöglichkeit. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge wird durch parkende Pkw gefährdet, nicht durch den GRS.
  • Keine Alternativen vorhanden? In direkter Nähe zur Baustelle Malteserstraße befinden sich große (private) Parkflächen, die häufig ungenutzt sind (bspw. Besucher-Parkplatz Voith). Es fehlt daher eine nachvollziehbare Begründung, warum ausgerechnet der Geschützte Radstreifen dauerhaft als Anwohnerparkfläche dienen soll. Ferner stellt sich die Frage, weshalb in der von der Stadt durchgeführten „Abwägung aller betroffenen Verkehrsarten“ die Sicherheit für Radfahrende weniger wichtig ist, als die Parkplatz-Bedürfnisse (bzw. -Gewohnheiten) der Anwohnenden.

Unsere Forderungen

  • Kurzfristig: Die Stadt Düren beendet das Parken auf dem stadtauswärts führenden GRS schnellstmöglich. Das Parkverbot wird wieder hergestellt. Gegebenenfalls werden mobile Absperrungen und/oder temporäre Beschilderungen angebracht, bis alternative Pkw-Parkflächen gefunden wurden und der GRS als solcher wieder hergestellt wurde.
  • Durchsetzung: Ordnungsamt und Polizei kontrollieren die Einhaltung des Parkverbots. Regelwidriges Parken wird sanktioniert.
  • Alternative Flächen: Die Stadt prüft, ob die nahegelegenen Parkplätze und Flächen für Anwohner, Anlieger und Bewohner/Pflegedienste (Lebenshilfe) nutzbar gemacht werden können.
  • Prüfung Rettungsdienst: Zusammen mit der Fachexpertise von Polizei-Leitstelle und Feuerwehr prüft die Stadt Düren, ob und inwiefern die derzeitige Parkregelung die Einsatzfähigkeit beeinträchtigt.
  • Dialog und Transparenz: Als Vertreter der ADFC-Ortsgruppe Düren und der Bürgerinitiative ProRad Düren wünschen wir eine transparente Kommunikation mit der Verwaltung. Bitte informieren Sie uns kurzfristig über die Maßnahmen, die die Stadt Düren ergreifen wird.

Kontakt (für Rückfragen und gemeinsame Aktionen):

ADFC Ortsgruppe / ProRad Düren — Ansprechpartner auf Anfrage.
Email: info [at] adfc-dueren.de

Mit fahrradfreundlichen Grüßen

i.A. Jens Veith

Sprecher der ADFC-Ortsgruppe Düren im ADFC-Aachen/Düren

ProRad Arbeitsgemeinschaft Düren
eine Bürgerinitiative, 2015 gegründet
prorad-dn.de
Postanschrift: Binsfelder Straße 3, 52351 Düren
 

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