Gestaltungsvariante 2 "grüner Premiumfußweg" Krakaustraße

Gestaltungsvariante 2 "grüner Premiumfußweg" © Stadt Aachen

Stellungnahme zum Bürger*innendialog Krakaustraße (RVR Preuswald)

Die Krakaustraße soll eine Fahrradstraße werden. Der ADFC Aachen/Düren unterstützt dieses Vorhaben und hat noch einige Anmerkungen.

Wir sind begeistert von den Plänen, die Krakaustraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln und sehen darin einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung des Radverkehrs in Aachen. Um das volle Potential der Krakaustraße als Teil der Rad-Vorrang-Route Preuswald zu entfalten, haben wir einige konkrete Vorschläge und Anmerkungen, die wir hier teilen möchten.

Räumliche Orientierung

Räumlich befindet sich die Krakaustraße zwischen Mörgensstraße und Boxgraben. Über die östlicher liegende Mörgensstraße wird die Anbindung an den Grabenring in Form von Alexianer-, bzw. Löhergraben gewährleistet. Auf der westlichen Seite befindet sich nach der Überquerung des Boxgrabens die Südstraße, welche bis an die Reumontstraße angrenzt, welche wiederum die Mozartstraße anbindet.

Unser Vorsitzender Ben Jansen kommentiert folgendermaßen: 

Die Krakaustraße ist Teil einer wesentlichen Verbindungsachse des Radverkehrs. Es ist unabdingbar, diese Achse zu stärken und attraktiver zu gestalten. Ein erster entscheidender Schritt wäre eine eindeutige und durchgängige Gestaltung vom Grabenring bis hin zur Mozartstraße. Hierzu benötigt es einen Zeitplan für die weiteren Fahrradstraßen, welche im Zuge der Rad-Vorrang-Route Preuswald entstehen sollen.

 

Kurzfassung einiger Ideen

Der Straßenbereich auf Höhe des Last Exit könnte ideal genutzt werden, um Kfz-Schleichverkehre zu unterbinden. Darüber hinaus fordern wir eine Gehwegüberfahrt an der Einmündung der Hubertusstraße. Beim Liefern und Laden schlagen wir vor, die Liefer- und Ladezone von Variante 1 in Variante 2 zu übertragen und zusätzlich eine weitere Zone auf Höhe von Haus-Nr. 2 vorschlagen.

Aktuell laufende Bürger*innenbeteiligung

Die Bürger*innenbeteiligung läuft noch bis zum 23. Juni 2023.

Die zu diskutierenden Pläne können online, bzw. im Foyer des Verwaltungsgebäudes an der Lagerhausstraße 20 eingesehen werden: https://aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/strassenplanung_bau/Krakaustrasse/index.html

Eingaben dazu können per Mail an krakaustrasse [at] mail.aachen.de gemacht werden. Weiteres hier:

https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/pressemitteilungen/krakaustrasse_buergerdialog.html

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https://aachen.adfc.de/artikel/stellungnahme-zum-buergerinnendialog-krakaustrasse

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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