Turmstraße auf Höhe Claßenstraße mit Blickrichtung zum Pontwall

Turmstraße in Richtung Audimax © Ben Jansen | ADFC Aachen/Düren

Radinfrastruktur an der Turmstraße: Verkehrsverbände fordern bessere Umsetzung

Umsetzung von Radentscheid-Ziel 3 "Sichere Radwege an Hauptstraßen" lässt weiter auf sich warten.

Gemeinsame Stellungnahme von ADFC Aachen/Düren, Uni.Urban.Mobil. und VCD Aachen-Düren.

Vor dem Hintergrund, dass in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und des Mobilitätsausschusses über eine neue Querschnittsaufteilung nach Fertigstellung der Brücke Turmstraße beraten wird, setzen sich der ADFC Aachen/Düren, Uni.Urban.Mobil. und VCD Aachen-Düren für eine verbesserte Radverkehrsführung auf der Turmstraße bzw. Junkerstraße zwischen Pontwall und Maastrichter Straße ein.

"Die vorliegenden Pläne stellen bereits eine signifikante Verbesserung zum Status vor dem Brückenabriss dar", so Ben Jansen, Vorsitzender & Referent Radverkehrsplanung des ADFC Aachen/Düren. Er äußert sich weiter: „Wir begrüßen den Vorschlag, die Fertigstellung der Brücke Turmstraße für eine neue Querschnittsaufteilung auf der Brücke und in dessen Umfeld zu nutzen. Aber die aktuellen Planungen für Turmstraße und Junkerstraße schöpfen die Potenziale für einen sicheren Radverkehr nicht aus. Die Radinfrastruktur soll für alle da sein, nicht nur für die, die sich trauen.“

Ralf Oswald vom VCD Aachen-Düren weist auf die bereits fertiggestellten bzw. beschlossenen Radverkehrsmaßnahmen zwischen Maxstraße und Wüllnerstraße und die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben hin: „Mit der richtigen Planung könnten wir jetzt schon fast die Hälfte des Alleenrings fair aufteilen. Von den daraus entstehenden durchgängigen Verbindungen profitieren mit jedem weiteren Abschnitt immer mehr Menschen.“

In der Planung wird auf eine reine Markierungslösung gesetzt, welche die Möglichkeiten der Anpassung des Verkehrsraums begrenzt. „Wir sehen in diesem Straßenraum ein viel größeres Potenzial für den Radverkehr“, so Sebastian Lukas von Uni.Urban.Mobil. Er fügt hinzu: „Die Nähe zur Universität und zum Westbahnhof macht diese Straße bereits jetzt zu einem Hotspot für Radverkehr, der in den kommenden Jahren unter anderem durch den steigenden Radverkehrsanteil und den Campus West noch weiter an Bedeutung gewinnen wird. Die aktuellen Planungen greifen zu kurz."

Die Verkehrsverbände fordern zudem eine Überarbeitung der überbreiten Kfz-Fahrstreifen und plädieren dafür, die Anforderungen des Radentscheids stärker in den Vordergrund zu rücken. „Wir dürfen die Chance nicht verpassen, jetzt schon eine durchgängige Radachse zu schaffen, die gleichzeitig auch den Zielen des Radentscheids entspricht. Überbreite Kfz-Fahrstreifen können wir in der Form nur akzeptieren, wenn ein Radfahrstreifen eine angemessener Breite und einen baulichen Schutz hat, da ansonsten die Überholabstände zu Radfahrenden bei zwei nebeneinanderfahrenden Kfz nicht eingehalten werden können“, betonte Emanuel von Heel vom ADFC Aachen/Düren.

Der ÖPNV fährt in diesem Planungsbereich nur auf dem vergleichsweise kurzen Stück zwischen Pontwall und Claßenstraße, jedoch sollte auch dieser im Rahmen der politisch gewollten Busbeschleunigung eine stärkere Berücksichtigung erhalten.

Ein langfristiger Umbau wird in der Verwaltungsvorlage in Aussicht gestellt. Jedoch ist unklar, wann dieser geschehen wird. Die Verkehrsverbände fordern eine gute Zwischenlösung, damit der Fokus auf den Umbau weiterer Straßenräume gelegt werden kann.

Abschließend rufen ADFC, UUM und VCD dazu auf, bei zukünftigen Planungen mutiger zu sein und dem Radverkehr den Stellenwert zu geben, den er auch verdient. Der Radentscheid mit seinen sieben Zielen wurde 2019 genau deswegen von einer überwältigenden Mehrheit politisch beschlossen und zugleich von über 37.000 Aachener*innen unterschrieben.

Die Dateien in der Downloadbox beinhalten folgendes:

Die Stellungnahme beinhaltet eine grundsätzliche Betrachtung der Situation.

Im Anhang gehen wir auf einzelne Abschnitte ein und geben präzise Verbesserungsvorschläge.

Downloads

Turmstraße auf Höhe Claßenstraße mit Blickrichtung zum Pontwall

Turmstraße 1

Copyright: Ben Jansen | ADFC Aachen/Düren

4032x3024 px, (JPG, 3 MB)

Turmstraße auf Höhe Audimax in Richtung Claßenstraße

Turmstraße 2

Copyright: Ben Jansen | ADFC Aachen/Düren

4032x3024 px, (JPG, 4 MB)

Turmstraße hinter der Einmündung Maastrichter Straße, blick bergab

Turmstraße 3

Copyright: Ben Jansen | ADFC Aachen/Düren

4032x3024 px, (JPG, 5 MB)

Turmstraße zwischen Maastrichter Straße und Melatener Straße, Blick gegen die Fahrtrichtung

Turmstrasse 4

Copyright: Ben Jansen | ADFC Aachen/Düren

3024x4032 px, (JPG, 4 MB)

Blick auf die Turmstraße von der Maastrichter Straße aus, gegen die Fahrtrichtung

Turmstraße 5

Copyright: Ben Jansen | ADFC Aachen/Düren

4032x3024 px, (JPG, 5 MB)

Junkerstraße zwischen Königstraße und Brücke Turmstraße

Junkerstraße

Copyright: Ben Jansen | ADFC Aachen/Düren

4032x3024 px, (JPG, 5 MB)

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https://aachen.adfc.de/artikel/radinfrastruktur-an-der-turmstrasse-verkehrsverbaende-fordern-bessere-umsetzung

Häufige Fragen und Antworten

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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