Sichere und komfortable Radwege

Sichere und komfortable Radwege © ADFC Sachsen

ADFC zum Radschnellweg 4

Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §25 (3) VwVfG

Der ADFC Aachen/Düren bedankt sich für die umfangreichen Ausführungen zur Linienführung des Radschnellwegs 4 Euregio. Wir halten dieses Projekt für unverzichtbar: Zwi-schen Aachen und Herzogenrath (Kohlscheid) finden täglich 32.000 Fahrzeugbewegungen statt, die regelmäßig zur Überlastung der in Kohlscheid nicht erweiterbaren MIV-Infrastruktur führt. Wir gehen davon aus, dass mehrere tausend Pendler*innen täglich aufs Rad umsteigen werden.

Uns ist bewusst, dass für die Führung des Radschnellwegs außerhalb der Ortslagen Landschaftseingriffe und Flächenversiegelungen notwendig sind. Wir begrüßen es, dass im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie Schutz-, Ausgleichs- und Lebens-raumverbesserungsmaßnahmen eingeplant wurden. Wir sind der Überzeugung, dass das Projekt sich aufgrund der Verlagerungswirkung weg vom motorisierten Individualverkehr hin zum Fuß- und Radverkehr unter dem Strich klar positiv auf den Umwelt- und Klimaschutz auswirkt.

Der ADFC begrüßt nach umfangreicher Diskussion vollumfänglich die Vorzugsvariante zur Linienführung des Radschnellwegs von Straßen.NRW und der Städteregion Aachen. Sie stellt unter den gegebenen Voraussetzungen die beste Linienführung für den Radschnellweg dar und wird die meisten Pendler*innen aufs Rad locken. Das vorhandene Potenzial für einen Radschnellweg muss daher unbedingt genutzt werden.

Alle anderen Linienführungen ergeben aus unserer Sicht hingegen nur sehr wenig Sinn.

Im Nachfolgenden erläutern wir dies aus der Sicht ab Aachen in Fahrtrichtung Herzogenrath:

I.C.1 + .2

Eine alternative Routenführung über die Pontstraße bzw. Malteserstraße halten wir aus Sicht des Radverkehrs für ungeeignet. Diese Strecke eignet sich aus unserer Sicht zum einen aufgrund des starken Busverkehrs nicht, zum anderen ist dieser Block in der Auto-Poser-Szene extrem beliebt und zu den Abendzeiten hochfrequentiert – somit brandgefährlich für Radler*innen. Die Vorzugsvariante wird bereits heute von Studierenden hoch frequentiert.

I.A Führung über Henricistraße und Roermonder Straße (zwischen Henricistraße und Tittardsfeld)

Wir finden es richtig, dass die ursprüngliche Variante I.A verworfen wurde. Auch wir halten eine Führung über die Henricistraße für völlig ungeeignet, nicht nur wegen des Schwerlastverkehrs, sondern auch weil es ein Schleichweg ist, um mit dem Pkw Staus auf der Roermonder Straße auszuweichen. Aufgrund der Bedeutung für das Industriegebiet hätten wir hier keine Möglichkeit gesehen, wie man Schleichverkehre sinnvoll hätte unterbinden können.

Ebenso stimmen wir zu, dass eine Führung auf der Roermonder Straße in Laurensberg nicht mit den Standards für Radschnellwege des Landes NRW vereinbar ist. Die starke Steigung ab der Schlossparkstraße stadtauswärts macht diese Route zum Pendeln sehr unattraktiv. Wegen der hohen Unfallgefahr durch starke Geschwindigkeitsunterschiede am Gefälle sollte man hier keinen Beidrichtungsradweg einrichten. Somit wären zwei Einrichtungsradwege à 3,00 m notwendig, die dort allerdings nicht realisierbar sind. Zudem stellt die Unterführung unter der Bahn eine gefährliche Engstelle dar.

I.C.3 + I.C.4

Diese Variante gefährdet aus unserer Sicht die direkte Routenführung und würde so auch nicht für eine Landesstraße angewandt werden.

Ri. II

Hierfür müsste zusätzlich an der Roermonder Straße eine Wegeanbindung für die RVR Horbacher Straße geschaffen werden. Zusätzlich fehlt in dieser Variante die umwegfreie Anbindung an die
Berensberger Straße und an die Horbacher Straße.

Ri. I

Eine direkte Bahnsteiganbindung bietet keinen Mehrwert für den Fahrradpendelverkehr, der diesen Bahnsteig nutzen könnte, da dann wahrscheinlich der Platz für angemessene Fahrradabstellanlagen fehlt. Zusätzlich dazu müssten hierfür Teile von Gebäuden abgerissen werden und für den Radverkehr wäre die Ortsmitte unerreichbar. Eine adäquate Radverkehrsanlage inklusive einer Querungsmöglichkeit für den Radschnellweg müsste an der Roermonder Straße dennoch gebaut werden. Ausreichend Parkplätze zur dortigen Erreichbarkeit per MIV stehen aus unserer Sicht z.B. in der Straße „Rathausplatz“ zur Verfügung.

II.A.2 + .3 + .4 + .5 + .6

Diese Verbindung würde den Radschnellweg am Ortsrand von Kohlscheid-Bank führen und somit eine deutlich geringere Anzahl Menschen an den Radschnellweg anbinden als die Vorzugsvariante, welche mitten durch Kohlscheid führt.

II.B Führung über die Roermonder Straße in Kohlscheid

Wir stimmen zu, dass die Roermonder Straße in Kohlscheid keine tragbare Alternative darstellt, da dieser Straßenzug bereits heute chronisch überlastet ist. Die wenigen vorhandenen Grünflächen müssten bei einem Ausbau zum Radschnellweg größtenteils entfallen, es würde nur ein grauer, stark versiegelter Straßenraum verbleiben.

II.C.3 + .5

Während diese Verbindungen aufgrund der kürzeren Distanz verlockend wirken, spielen hier die LSAs bei .3 bzw. bei .5 eine deutlich größere Rolle. Besonders an der Kreuzung Roermonder Straße/Kircheichstraße bietet die Kreuzung aktuell bereits aufgrund der Überlastung durch Kfz minimale Querungszeiten und damit auch lange Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr. Dass in der Vorzugsvariante dank einer Unterführung keine Wartezeiten anfallen, macht die längere Distanz wett.

III.A Führung entlang der Neustraße/Nieuwstraat, EBC und der Aachener Straße

Diese planerisch bereits verworfene Variante wurde zuletzt von Gegner*innen des Radschnellwegprojekts in der Tagespresse erneut angesprochen. Wir als ADFC wollen klar Stellung gegen diesen Variantenvorschlag beziehen. Die Neustraße/Nieuwstraat eignet sich aufgrund von über 80 Zufahrten und Einmündungen nicht für einen Radschnellweg. Nach unserem Verständnis würden die Förderbedingungen hier zwei Einrichtungsradwege mit je 3,00 m Breite erfordern, was den Wegfall etlicher Parkplätze und fast aller Grünflächen zur Folge hätte. Zugleich müsste man die Führung des Radschnellweg Euregio fortan auch in den Niederlanden politisch legitimieren. Ohnehin eignet sich aber die Weiterführung in der Aachener Straße aufgrund der starken Steigung nicht für die Führung eines Radschnellwegs.

Führung bis hinter den Bahnhof Herzogenrath

Mit einer Fortsetzung des RS4 über den Bahnhof Herzogenrath hinaus bietet sich für die Zukunft eine Möglichkeit der Anbindung des Herzogenrather Ortsteils Merkstein, der Nachbarkommune Übach-Palenberg und auch dem niederländischen Eygelshoven.

Wir bitten darum, die Planung anhand der Vorzugsvariante fortzuführen, damit zügig die Umsetzungsphase beginnen kann. Der ADFC Aachen/Düren steht zur Begleitung der nächsten Leistungsphasen bis zur baulichen Umsetzung zur Verfügung.

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https://aachen.adfc.de/artikel/adfc-zum-radschnellweg-4-foeb

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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