Blick auf die Kreuzung Rombachstraße/Wolferskaul

Rombachstraße an der Kreuzung mit dem Wolferskaul © Ben Jansen

Stellungnahme zur Rombachstraße auf der RVR Brand

Verbände begrüßen Beidrichtungsradweg auf der Rombachstraße, gemeinsame Stellungnahme von ADFC und ffBrand

Am Mittwoch, den 14. Juni wird in der Bezirksvertretung Aachen-Brand über eine Vorlage zu einem Beidrichtungsradweg auf der Rombachstraße beraten (Vorlage: FB 61/0671/WP18). Die Vertreter*innen vom ADFC Aachen/Düren und der Projektwerkstatt “fahrradfreundliches Brand” begrüßen ausdrücklich Variante 1, da diese den politisch beschlossenen Vorrang der Rad-Vorrang-Route beinhaltet.

Daniel Herding von der Projektwerkstatt "Fahrradfreundliches Brand" äußerte sich zur vorgelegten Planung: "Wir sehen in der durchgängigen Variante 1 einen gelungenen Lückenschluss in der Rad-Vorrang-Route Brand. Es ist erfreulich, dass zahlreiche Hinweise aus der Bürger*innenbeteiligung berücksichtigt und entsprechende Lösungen in den neuen Plänen integriert wurden.”

Ben Jansen, Vorsitzender des ADFC Aachen/Düren, betonte die Wichtigkeit einer durchgängigen Führung für die Wahrnehmung der RVR Brand: "Eine kontinuierliche Route ist entscheidend, damit die RVR Brand auf ganzer Länge als attraktive, komfortable und sichere Option für Radfahrer*innen wahrgenommen wird. Nur wenn diese Faktoren erfüllt werden, steigen mehr Menschen aufs Rad um.”

Trotz der generellen Zustimmung gibt es auch Kritik. So äußerte sich Herding skeptisch zu Variante 2: "Diese Variante gewährleistet nicht den politisch beschlossenen Vorrang des Radverkehrs. Viele könnten aufgrund von Unklarheiten im Streckenverlauf oder ungünstigen Vorfahrtsregelungen die Fahrbahn bevorzugen."

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Blick stadteinwärts in die Rombachstraße. Auf der linken Seite befindet sich die Einmündung Schagenstraße

Rombachstraße an der Kreuzung Schagenstraße

Copyright: Ben Jansen, ADFC Aachen/Düren

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Blick auf die Rombachstraße stadteinwärts, von links und rechts kommend befindet sich die Einmündung des Vennbahnwegs

Rombachstraße an der Vennbahnquerung

Copyright: Ben Jansen, ADFC Aachen/Düren

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Blick auf die Kreuzung Rombachstraße/Wolferskaul

Rombachstraße Ecke Wolferskaul

Copyright: Ben Jansen

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https://aachen.adfc.de/artikel/stellungnahme-zur-rombachstrasse-auf-der-rvr-brand

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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