Die Sicht auf den Grünen Weg bergab in Richtung Außenring

Die Sicht auf den Grünen Weg bergab in Richtung Außenring © Ben Jansen | ADFC Aachen/Düren e.V.

Radinfrastruktur am Grünen Weg?

Der Grüne Weg in Aachen steht vor einer großen Veränderung. Erstmals soll es dort eigenständige Radinfrastruktur geben. Der ADFC hat sich deswegen zur Bürger*innenbeteiligung der Stadt Aachen geäußert.

Ein fahrradfreundlicher Grüner Weg spielt eine zentrale Rolle in der Mobilitätswende. Ziel des 2025 anstehenden Umbaus ist es, eine effiziente und sichere Radverbindung zwischen dem beliebten Bahntrassenradweg von Aachen über Würselen und Alsdorf nach Jülich und der Aachener Innenstadt zu schaffen. Dies soll nicht nur die Mobilität für Radfahrer*innen verbessern, sondern auch zur Reduzierung des automobilen Stadtverkehrs und zur Förderung umweltfreundlicher Transportmittel beitragen.

Bislang sieht der Grüne Weg nämlich trist und kaputt aus, links und rechts reihen sich parkende Autos.

Aber was wird denn jetzt genau geschehen?

Grundsätzlich sollen erstmals Radwege entlang des Grünen Wegs angelegt werden, größtenteils 1,50 m breit mit einem Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m. Dies entspricht folglich dem absoluten Mindestmaß für einen Radweg im Seitenraum - breiter geht es am Grünen Weg auch nicht.

Zwei Planungsvarianten stellt die Stadtverwaltung zur Diskussion:
Die erste Variante plant den Grünen Weg zwischen Lukasstraße und den Gasballons als Einbahnstraße. Die eigenständigen Radwege verlaufen in dieser Variante fast auf gesamter Länge durchgängig.
Die zweite Variante behält hingegen den Autoverkehr im o.g. Abschnitt in beiden Richtungen bei und kombiniert auf diesem aber auch die Geh- und Radwege. Diese Variante wird wegen der Mischung des Radverkehrs mit dem Fußverkehr voraussichtlich zu Konflikten führen. Die Breite der Geh- und Radwege in diesem Abschnitt liegt unterhalb den Mindestmaßen der VwV StVO.

Die Verlängerung des Bahntrassenradwegs zum Nordbahnhof

Weiterhin wird besonders von Gegner*innen der Radwege am Grünen Weg eine Verlängerung des Bahntrassenradwegs über eine alte Bahntrasse bis zum alten Nordbahnhof an der Jülicher Straße immer wieder nach vorne geholt, um zu vermeiden, dass am Grünen Weg Radwege entstehen. Der ADFC Aachen/Düren betont, dass dieser Radweg zwar gebaut werden sollte, aber auf keinenFall ein Ersatz für Radinfrastruktur am Grünen Weg darstellen darf. Die Umsetzung der Verlängerung des Bahntrassenradwegs könnte voraussichtlich erst Anfang der 2030er Jahre in Verbindung mit der Regiotram realisiert werden, was den Grünen Weg vorerst weiterhin als (schlechte) Verlängerung des Bahntrassenradwegs belassen würde.

Bloß keine Schutzstreifen

Eine durchgängige gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr auf den Nebenanlagen zur Bewahrung der Parkplätze oder eine Schutzstreifenlösung (bereits 2014 vorgeschlagen) lehnen wir aufgrund von massiven Sicherheitsbedenken strikt ab. Besonders der hohe Anteil des Schwerverkehrs stellt für den Radverkehr eine große Gefahr dar.

Verkehrssicherheit geht vor!

Ein wichtiges Anliegen des ADFC ist die Sicherheit der Radfahrer*innen. Deshalb schlagen wir eine Kombination beider vorgeschlagener Varianten vor, um die Vorteile beider Ansätze zu nutzen und mögliche Nachteile aus Sicht des Radverkehrs zu minimieren.

Der ADFC empfiehlt für die Radwege rot durchgefärbten Asphalt, der sowohl für eine angenehme Fahrt sorgt als auch visuell ansprechend ist. Eine Pflasterung der Radwege wie in den ursprünglichen Plänen angedacht, wird vom ADFC entschieden abgelehnt.

Mindestmaße einhalten

Zusätzlich betont der ADFC die Wichtigkeit von Barrierefreiheit und der Einhaltung der Mindeststandards für Radwege, wie ausreichende Breiten für Überholmanöver und eine barrierefreie Infrastruktur. Am Grünen Weg müssen jedoch alle Nutzer*innengruppen Kompromisse eingehen, da die Bedingungen für breite(re) Radwege dort schlichtweg aufgrund des Platzmangels nicht realisierbar sind. Der Radverkehr ist diesen Kompromiss mit den in der Planung vorgesehenen schmalen Radwegen bereits eingegangen.

alle Themen anzeigen

Verwandte Themen

Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt. Es sind zwei Poller und Warnbaken aufgestellt

Die Bismarckstraße und der Neumarkt

In der Bismarckstraße soll ein Ausführungsbeschluss gefällt werden - mit einem entscheidenden Manko am Neumarkt.

Fahrrad Seitenansicht Illustration

Kaiserstraße in Würselen

Bürgeranregung zur Verkehrssicherheit in der Würselener Kaiserstraße

Der für Autos gesperrte Templergraben

Sperrung des Templergrabens

Der autofreie Templergraben stellt in seiner Form als Netzunterbrechung ein wichtiges Element in der Innenstadtmobilität…

Lochnerstraße aus Sicht des Grabenrings

ADFC-Stellungnahme: Bürger*innenbeteiligung Lochnerstraße

Die Lochnerstraße soll zur Fahrradstraße werden. Der ADFC spricht sich dafür aus und setzt sich für weitergehende…

Kante auf dem neuen roten Radfahrstreifen Turmstraße beim Verschenk in die Nebenanlage

Kante an der Turmstraße: Sofortiges Handeln erforderlich

An der Turmstraße wurde im Abschnitt zwischen Professor-Pirlet-Straße und Maastrichter Straße das erste Teilstück…

Gestaltungsvariante 2 "grüner Premiumfußweg" Krakaustraße

Stellungnahme zum Bürger*innendialog Krakaustraße (RVR Preuswald)

Die Krakaustraße soll eine Fahrradstraße werden. Der ADFC Aachen/Düren unterstützt dieses Vorhaben und hat noch einige…

Turmstraße auf Höhe Claßenstraße mit Blickrichtung zum Pontwall

Radinfrastruktur an der Turmstraße: Verkehrsverbände fordern bessere Umsetzung

Umsetzung von Radentscheid-Ziel 3 "Sichere Radwege an Hauptstraßen" lässt weiter auf sich warten.

Gemeinsame…

Blick auf die Kreuzung Rombachstraße/Wolferskaul

Stellungnahme zur Rombachstraße auf der RVR Brand

Verbände begrüßen Beidrichtungsradweg auf der Rombachstraße, gemeinsame Stellungnahme von ADFC und ffBrand

Sichere und komfortable Radwege

ADFC zum Radschnellweg 4

Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §25 (3) VwVfG

https://aachen.adfc.de/artikel/radinfrastruktur-am-gruenen-weg

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt