Sicht von einem Radweg auf eine Straße in Aachen, der bald neu markiert werden soll und zugunsten des Radverkehrs besser aufgeteilt werden soll.

Untere Ludwigsallee aus Sicht des neuen Radwegs kurz vor der Kreuzung Lousbergstraße © Ben Jansen

Stellungnahme 1. BA Ludwigsallee von ADFC und VCD

Mehr Sicherheit und Platz fürs Rad auf dem Abschnitt zwischen Lousbergstraße und Ponttor. Forderung besserer baulicher Trennung

Wir begrüßen, dass im Rahmen des vom Rat beschlossenen Radentscheids entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der vorliegenden Situation geprüft wurden und somit entsprechend in diese Vorlage eingeflossen sind.

Freier Rechtsabbieger

Freie Rechtsabbieger, wie sie hier zu finden sind, dürfen bereits seit einiger Zeit nicht mehr neu gebaut werden. In Köln werden diese momentan auch in größerer Masse zurückgebaut. Unser Verständnis davon ist in dieser Situation, dass man diesen momentan nicht zurückbauen kann. Aus diesem Grund muss dieser dennoch massiv entschärft werden, siehe dazu auch Tabelle 15 in der ERA

ERA 2010 - Tabelle 15: Entwurfselemente an Knotenpunkten mit LSA .
Hier: Geradeausfahren - Verzicht auf freie Rechtsabbieger für den Kraftfahrzeugverkehr

Wir bitten zu prüfen, ob in diesem Ausnahmefall zusätzlich zur reinen Markierungsmaßnahme hier der Bordstein an der Gehwegnase zurückgesetzt werden kann. Dadurch kann der Radfahrstreifen verbreitert werden und zusätzlich einen baulichen Schutz zum Kfz-Fahrstreifen erhalten. Dies würde ein zu frühes Befahren des Radfahrstreifens verhindern. Bereits heute achten Autofahrer*innen nicht auf Radler*innen, wenn sie dort abbiegen. Ein großes Problem dabei ist auch die Missachtung von durchgezogenen Linien.

Zudem sollte nach dem Beispiel des freien Rechtsabbiegers an der Heinrichsallee auch eine Rechtsabbiegespur des Radstreifens entstehen. Diesem Beispiel sollte man auch an der Ludwigsallee folgen.

Engstelle vor dem Ponttor

Im Abschnitt kurz vor dem Ponttor wird der Radfahrstreifen besonders eng und verläuft zwischen einer überbreiten Fahrbahn auf der linken Seite und dem freien Rechtsabbieger auf der rechten Seite. Hier sind sehr enge Abstände zwischen dem Radverkehr und den Kfz von beiden Seiten zu erwarten. Wir sprechen uns daher ausdrücklich an dieser Stelle für eine Installation der Klemmfixe auf dem linken Breitstrich, für eine durchgehende bauliche Trennung, aus. Somit verhindert man ein illegales Befahren und zu geringe Überholabstände, sollte es an der Ampel mal enger werden.

Außerdem plädieren wir dafür, den mit Flexpollern geschützten Bereich zwischen freiem Rechtsabbieger und Radfahrstreifen deutlich früher (ca. 30-40 m) beginnen zu lassen, als bisher in der Planung vorgesehen. Dies würde die zu erwartende Geschwindigkeit von Kfz, die über den Radfahrstreifen in den Rechtsabbieger wechseln, deutlich reduzieren und damit die Gefahrensituation für geradeaus Radelnde an dieser Stelle klar verringern.

Zusätzliche Anmerkungen

Zudem sprechen wir uns für eine Aufstellfläche mit einer Tiefe von 7.00 m aus, wie sie bereits schräg gegenüber am Pontwall vorzufinden ist. Sonst kann man mit dem Rad die Position vor der linken Geradeausspur nur in sehr schrägem Winkel erreichen. Wir wünschen uns, dass dies zukünftig auch der Regelfall wird und an allen weiteren relevanten Stellen mit mehreren Spuren angewandt wird. Wir schlagen vor, dass man auch die durchgehende Führung der Radfahrstreifen über den Kreuzungsbereich hinweg am Ponttor mitplant, um hier auch Ziel 4 des Radentscheids weitergehend gerecht zu werden.

Radentscheid Ziel 4: “Neue oder zu sanierende Radfahrflächen sind – auch in Kreuzungsbereichen – deutlich durch rote Farbe (z.B. farbiger Asphalt) vom übrigen Straßenraum abgesetzt.”

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https://aachen.adfc.de/artikel/stellungnahme-zur-neumarkierung-ludwigsallee-von-adfc-und-vcd

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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