Sicht von einem Radweg auf eine Straße in Aachen, der bald neu markiert werden soll und zugunsten des Radverkehrs besser aufgeteilt werden soll.

Untere Ludwigsallee aus Sicht des neuen Radwegs kurz vor der Kreuzung Lousbergstraße © Ben Jansen

Stellungnahme 1. BA Ludwigsallee von ADFC und VCD

 

Mehr Sicherheit und Platz fürs Rad auf dem Abschnitt zwischen Lousbergstraße und Ponttor. Forderung besserer baulicher Trennung

 

Wir begrüßen, dass im Rahmen des vom Rat beschlossenen Radentscheids entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der vorliegenden Situation geprüft wurden und somit entsprechend in diese Vorlage eingeflossen sind.

Freier Rechtsabbieger

Freie Rechtsabbieger, wie sie hier zu finden sind, dürfen bereits seit einiger Zeit nicht mehr neu gebaut werden. In Köln werden diese momentan auch in größerer Masse zurückgebaut. Unser Verständnis davon ist in dieser Situation, dass man diesen momentan nicht zurückbauen kann. Aus diesem Grund muss dieser dennoch massiv entschärft werden, siehe dazu auch Tabelle 15 in der ERA

ERA 2010 - Tabelle 15: Entwurfselemente an Knotenpunkten mit LSA .
Hier: Geradeausfahren - Verzicht auf freie Rechtsabbieger für den Kraftfahrzeugverkehr

Wir bitten zu prüfen, ob in diesem Ausnahmefall zusätzlich zur reinen Markierungsmaßnahme hier der Bordstein an der Gehwegnase zurückgesetzt werden kann. Dadurch kann der Radfahrstreifen verbreitert werden und zusätzlich einen baulichen Schutz zum Kfz-Fahrstreifen erhalten. Dies würde ein zu frühes Befahren des Radfahrstreifens verhindern. Bereits heute achten Autofahrer*innen nicht auf Radler*innen, wenn sie dort abbiegen. Ein großes Problem dabei ist auch die Missachtung von durchgezogenen Linien.

Zudem sollte nach dem Beispiel des freien Rechtsabbiegers an der Heinrichsallee auch eine Rechtsabbiegespur des Radstreifens entstehen. Diesem Beispiel sollte man auch an der Ludwigsallee folgen.

Engstelle vor dem Ponttor

Im Abschnitt kurz vor dem Ponttor wird der Radfahrstreifen besonders eng und verläuft zwischen einer überbreiten Fahrbahn auf der linken Seite und dem freien Rechtsabbieger auf der rechten Seite. Hier sind sehr enge Abstände zwischen dem Radverkehr und den Kfz von beiden Seiten zu erwarten. Wir sprechen uns daher ausdrücklich an dieser Stelle für eine Installation der Klemmfixe auf dem linken Breitstrich, für eine durchgehende bauliche Trennung, aus. Somit verhindert man ein illegales Befahren und zu geringe Überholabstände, sollte es an der Ampel mal enger werden.

Außerdem plädieren wir dafür, den mit Flexpollern geschützten Bereich zwischen freiem Rechtsabbieger und Radfahrstreifen deutlich früher (ca. 30-40 m) beginnen zu lassen, als bisher in der Planung vorgesehen. Dies würde die zu erwartende Geschwindigkeit von Kfz, die über den Radfahrstreifen in den Rechtsabbieger wechseln, deutlich reduzieren und damit die Gefahrensituation für geradeaus Radelnde an dieser Stelle klar verringern.

Zusätzliche Anmerkungen

Zudem sprechen wir uns für eine Aufstellfläche mit einer Tiefe von 7.00 m aus, wie sie bereits schräg gegenüber am Pontwall vorzufinden ist. Sonst kann man mit dem Rad die Position vor der linken Geradeausspur nur in sehr schrägem Winkel erreichen. Wir wünschen uns, dass dies zukünftig auch der Regelfall wird und an allen weiteren relevanten Stellen mit mehreren Spuren angewandt wird. Wir schlagen vor, dass man auch die durchgehende Führung der Radfahrstreifen über den Kreuzungsbereich hinweg am Ponttor mitplant, um hier auch Ziel 4 des Radentscheids weitergehend gerecht zu werden.

Radentscheid Ziel 4: “Neue oder zu sanierende Radfahrflächen sind – auch in Kreuzungsbereichen – deutlich durch rote Farbe (z.B. farbiger Asphalt) vom übrigen Straßenraum abgesetzt.”

 

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Häufige Fragen und Antworten

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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