Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Aachen/Düren e. V.

Sinnvoller Kompromiss für eine schmale Hauptstraße

Die Freunder Landstraße in Brand ist Teil des Aachener Radhauptnetzes. Eine Machbarkeitsstudie zeigt Möglichkeiten zur Neuaufteilung der Verkehrsfläche auf. Angesichts des beengten Straßenraums sieht der ADFC darin einen sinnvollen Kompromiss.

Das Thema Freunder Landstraße - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (FB 68/0227/WP18) wird am 02.07.2025 in der Bezirksvertretung Brand und am 10.07.2025 im Mobilitätsausschuss des Aachener Stadtrats beraten. Die Freunder Landstraße ist Teil des Radhauptnetzes der Stadt Aachen und erfüllt eine zentrale Verbindungsfunktion für den Radverkehr. Damit kommt ihr eine besondere Bedeutung für eine sichere, durchgängige und komfortable Radverkehrsführung zu.

Die nun vorliegenden Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen deutlich, dass eine ideale Lösung aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse nicht umsetzbar ist. Dennoch ist es sehr zu begrüßen, dass mit dem in der Studie favorisierten Ansatz ein tragfähiger und sinnvoller Kompromiss gefunden wurde.

Gemäß der Eignungstabelle der Führungsformen im Radhauptnetz sind die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Varianten V1a und V3 unter engen Rahmenbedingungen als Ausnahme vertretbar. Die räumliche Enge der Freunder Landstraße rechtfertigt in diesem Fall eine solche Ausnahme – insbesondere, da andere Führungsformen wie Mischverkehr bei Tempo 50 in der Eignungstabelle eindeutig als ungeeignet eingestuft werden. Es ist daher folgerichtig, die Variante 5 nicht weiterzuverfolgen.

Positiv hervorzuheben ist die Bereitschaft, bisher für Parkstände genutzte Fläche zugunsten einer sicheren Radinfrastruktur umzuwidmen. Dies entspricht dem Ziel, dem Radverkehr auf Hauptverbindungen ausreichend Raum und Sicherheit zu geben. Die konsequente Anwendung der Kriterien des Radhauptnetzes ist dabei unerlässlich und wird ausdrücklich begrüßt.

Wir weisen dringend darauf hin, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage nicht mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie übereinstimmt. Die Verwaltung schlägt eine „Vorplanung auf Grundlage der Variante 1 (gemeinsame Geh- und Radwege) und Variante 3 (Schutzstreifen)“ vor. Die Machbarkeitsstudie sagt jedoch: „Variante 1 ist im Abschnitt 3 nicht z empfehlen, da der ankommende Zweirichtungsradweg dazu führen würde, dass die meisten Radfahrenden regelwidrig entegegen der Fhrtrichtung unterwegs wären, ein komfortabler Wechsel ist am Knoten Birkenstraße kaum zu realisieren“ (sic!) und weiter: „Für Abschnitt 3 sollte eine Querschnittsaufteilung nach Variante 1a gewählt werden.“

Darum schlagen wir vor, den Beschluss folgendermaßen anzupassen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Erarbeitung der Vorplanung auf Grundlage der Variante 1a (gemeinsame Geh- und Radwege, Südseite: 2-Richtungs-Betrieb, Nordseite: 1-Richtungs-Betrieb) und Variante 3 (Schutzstreifen) sowie mit der Durchführung einer Bürger*Innenbeteiligung zu beauftragen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung der Vorplanung auf Grundlage der Variante 1a (gemeinsame Geh- und Radwege, Südseite: 2-Richtungs-Betrieb, Nordseite: 1-Richtungs-Betrieb) und Variante 3 (Schutzstreifen) sowie mit der Durchführung einer Bürger*Innenbeteiligung.

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