Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Aachen/Düren e. V.

Radschnellweg RS1 - Ausbauende Mülheim

Radschnellweg RS1 - Ausbauende Mülheim © Philipp Böhme

Standards für Radschnellverbindungen

Radschnellwege sollen ein schnelles Vorrankommen zwischen und innerhalb den Städten ermöglichen. Sie sind damit eine Ergänzung zum bestehenden Radwegenetz und müssen aufgrund des hohen Nutzer*innenpotenzials hohe Standards erfüllen.

Regelwerke und Leitfaden

Generell werden Radverkehrsanlagen in Deutschland nach den Richtlinien und Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entworfen und betrieben. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) beschreiben die Mindeststandards für Radverkehrsanlagen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eigene Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen entwickelt, die teilweise über die Anforderungen der ERA hinausgehen und sich in weiten Teilen mit den FGSV „Hinweisen zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten“ (H RSV) decken.

Qualitätsstandards

Radschnellverbindungen kommen überall dort in Frage, wo mit hohen Radverkehrsaufkommen (> 2000 Radfahrende/Tag) gerechnet wird. Entsprechend ist ein hoher Qualitätsanspruch an Radschnellverbindungen unerlässlich:

  • Wenige Zeitverluste durch Warten und Anhalten, durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 20 km/h.
  • Mindestbreite im Begegnungsverkehr > 4 Meter.
  • Mindestbreite bei Einrichtungswegen > 3 Meter.
  • Getrennte Fußwege für mehr Verkehrssicherheit. 
  • Zuverlässiger Betriebs- und Winterdienst.
  • Innerorts durchgehende Beleuchtung, außerorts in bestimmten Fällen. 
  • Betriebs- und Notfallfahrzeuge können die Wege durchgehend befahren.

Das landesweite Radvorrangnetz sieht drei Ausbaustufen vor. In Abhängigkeit des Radverkehrspotenzials soll sich das Radvorrangnetz wie folgt zusammensetzen:

RadschnellverbindungenRadvorrangroutenSonstige Radverkehrsverbindungen
Zielgruppe:
Alltagsradverkehr (Pendelnde, Berufs- und Ausbildungsverkehr)
Zielgruppe:
Alltagsverkehr
Zielgruppe:
Alltags- und Freizeitverkehr
Einsatzbereich:
Verbindung mit > 2000 Radfahrenden pro Tag
Einsatzbereich:
Verbdinungen mit 500 - 2000 Radfahrenden pro Tag
Einsatzbereich:
Verbindungen mit (über)regionaler Verbindungsfunktion im Sinne eines Netzzusammenhangs. 

  

Entwurfstandards

In Anghängigkeit der Anforderungen an die Qualität der Radschnellverbindungen, sind die folgenden Entwurfstandards zu befolgen:

  • Trassierung mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von mindestens 30 km/h
  • Zeitverluste durch Anhalten und Warten höchstens 15 Sekunden außerorts und 30 Sekunden innerorts je Kilometer
  • Direkte, umwegfreie Linienführung
  • Knotenpunkte mit möglichst bevorrechtigter Führung des Radverkehrs
  • Weitgehende Separation von Kfz-Verkehr
  • Separation von Fußgängerverkehr durch begleitende Gehwege
  • Hohe Belagsqualität in Asphalt oder in begründeten Ausnahmen in Pflaster ohne Fase
  • Freihalten von Einbauten in der RSV
  • Längsneigungen sollten 3 % nicht überschreiten, max. sind 6 % zugelassen
  • Keine Bordsteine quer zur RSV
  • Bei Auf- und Abfahrten sind Höhendifferenzen durch den Einsatz von Nullabsenkungen auszugleichen.
  • Stetige Gradientenführung
  • Barrierefreie Gestaltung der Gehwegbereiche und
  • Querungen nach dem Leitfaden Barrierefreiheit des Landesbetriebs Straßenbau NRW

Führungsformen

Entsprechen den Qualitäts- und Entwurfstandards kommen verschiedene Führungsformen in Frage. In Abhängigkeit der Örtlichkeiten ist abzuwägen welche Führungsform an welcher Stelle zum Einsatz kommt. Die FGSV Schriften sehen vor, dass maximal auf 10 % der Gesamtstrecke einer Radschnellverbindung ein Unterkriterium nicht eingehalten wird.   

Zugelassene Führungsformen sind:

  • Eigenständig geführte Radschnellverbindung im Zweirichtungsverkehr.
  • Straßenbegleitende Radschnellverbindung im Zweirichtungsverkehr.
  • Straßenbegleitende Radschnellverbindung im Einrichtungsverkehr.
  • Straßenbegleitende Radschnellverbindung als Radfahrstreifen im Einrichtungsverkehr.
  • Radschnellverbindung als Fahrradstraße.

Nicht zugelassene Führungsformen für Radschnellverbindungen sind:

  • Gemeinsame Geh- und Radwege
  • Gehwege oder Fußgängerzonen mit zugelassenem Radverkehr (Schrittgeschwindigkeit für Radverkehr)
  • Verkehrsberuhigte Bereiche (Schrittgeschwindigkeit für Radverkehr)
  • Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche (in der Regel Tempo 20)
  • Tempo-30-Zone
  • Fahrradzone
  • Schutzstreifen

Weitere ausführliche Ausführungen zur Gestaltung von Fahrradstraßen sind im Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb von Radschnellverbindungen in NRW zu entnehmen. Diese beziehen sich beispielsweise auf Maßnahmen zur Unterbindung von unerwünschtem Durchgangsverkehr und der Ausgestaltung von Knotenpunkten (Kreuzungen, Kreisverkehre, Querungen und Einmündungen). 

alle Themen anzeigen

Werde teil der RadVolution!

Die Verkehrspolitik hat schon lange einen Platten: Lärm, Abgase, verstopfte Straßen – und zu wenig Platz für Menschen und fürs Fahrrad. Straßenraum heißt in Deutschland vor allem Autoraum. Aber jetzt stellen wir die Weichen für die Zukunft: Das Fahrrad muss endlich ins Zentrum der Verkehrspolitik rücken, denn ohne Fahrrad können wir die Verkehrswende nicht schaffen. Wir brauchen mehr Platz und ein mutiges, neues Straßenverkehrsrecht. Keine faulen Kompromisse!

Viva la RADvolution!
Im Gesetz. Und auf der Straße.
Verkehrswende jetzt!

 

 

 

Und das muss passieren für die RadVolution!

Verwandte Themen

Radfahren in der Stadt, Ampelstart von oben

Grünpfeil für den Radverkehr am Aachener Grabenring möglich

ADFC-Stellungnahme zum Bürgerforum: Ö4.2 FB 68/0104/WP18 Grünpfeil für den Radverkehr - Bürgerantrag vom 11.03.2022

Brunnenanlage Junge schiebt Kuh in Aachen-Eilendorf von Wolfgang Binding aus dem Jahr 1988

Mobilitätskonzept Eilendorf

In der Bezirksvertretung Eilendorf wird am 30.10.2024 ein Mobilitätskonzept für den Stadtteil beraten. Zu diesem Thema…

Turmstraße auf Höhe Claßenstraße mit Blickrichtung zum Pontwall

Radinfrastruktur an der Turmstraße: Verkehrsverbände fordern bessere Umsetzung

Umsetzung von Radentscheid-Ziel 3 "Sichere Radwege an Hauptstraßen" lässt weiter auf sich warten.

Gemeinsame…

Sicht von einem Radweg auf eine Straße in Aachen, der bald neu markiert werden soll und zugunsten des Radverkehrs besser aufgeteilt werden soll.

Stellungnahme 1. BA Ludwigsallee von ADFC und VCD

Mehr Sicherheit und Platz fürs Rad auf dem Abschnitt zwischen Lousbergstraße und Ponttor. Forderung besserer baulicher…

Von Leitschwellen geschützter Radweg an der Saarstraße

Stellungnahme zur Verstetigung der Protected Bike Lane in der Saarstraße

Politik berät im August über Austausch und Erneuerung der Leitschwellen in der Saarstraße.

Gespräche mit der Stadt Würselen über Verbesserungen für den Radverkehr

In einem fast 3-stündigen Termin mit der Stadtverwaltung Würselen haben wir eine lange Liste von Maßnahmen…

Die Bismarckstraße auf Höhe des Modalfilters am Neumarkt. Es sind zwei Poller und Warnbaken aufgestellt

Die Bismarckstraße und der Neumarkt

In der Bismarckstraße soll ein Ausführungsbeschluss gefällt werden - mit einem entscheidenden Manko am Neumarkt.

Radverkehr nur Verkehrsmittel zweiter Klasse?

Bei der Erneuerung der Busspuren am Aachener Bushof soll der Radverkehr umgeleitet werden. Stadtauswärts soll der…

Radweg auf der Ludwigsallee, nur ein schmaler Streifen bleibt.

ADFC-Statement zu Laubräumung und Winterdienst in Aachen

Der ADFC hat eine Presseanfrage der Aachener Zeitung zur Räumung von Laub und Schnee auf Radwegen erhalten und diese…

https://aachen.adfc.de/artikel/standards-und-planungshinweise-fuer-radschnellverbindungen-2

Bleiben Sie in Kontakt