Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Aachen/Düren e. V.

Radschnellweg RS1 - Ausbauende Mülheim

Radschnellweg RS1 - Ausbauende Mülheim © Philipp Böhme

Standards für Radschnellverbindungen

Radschnellwege sollen ein schnelles Vorrankommen zwischen und innerhalb den Städten ermöglichen. Sie sind damit eine Ergänzung zum bestehenden Radwegenetz und müssen aufgrund des hohen Nutzer*innenpotenzials hohe Standards erfüllen.

Regelwerke und Leitfaden

Generell werden Radverkehrsanlagen in Deutschland nach den Richtlinien und Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entworfen und betrieben. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) beschreiben die Mindeststandards für Radverkehrsanlagen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eigene Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen entwickelt, die teilweise über die Anforderungen der ERA hinausgehen und sich in weiten Teilen mit den FGSV „Hinweisen zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten“ (H RSV) decken.

Qualitätsstandards

Radschnellverbindungen kommen überall dort in Frage, wo mit hohen Radverkehrsaufkommen (> 2000 Radfahrende/Tag) gerechnet wird. Entsprechend ist ein hoher Qualitätsanspruch an Radschnellverbindungen unerlässlich:

  • Wenige Zeitverluste durch Warten und Anhalten, durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 20 km/h.
  • Mindestbreite im Begegnungsverkehr > 4 Meter.
  • Mindestbreite bei Einrichtungswegen > 3 Meter.
  • Getrennte Fußwege für mehr Verkehrssicherheit.
  • Zuverlässiger Betriebs- und Winterdienst.
  • Innerorts durchgehende Beleuchtung, außerorts in bestimmten Fällen.
  • Betriebs- und Notfallfahrzeuge können die Wege durchgehend befahren.

Das landesweite Radvorrangnetz sieht drei Ausbaustufen vor. In Abhängigkeit des Radverkehrspotenzials soll sich das Radvorrangnetz wie folgt zusammensetzen:

RadschnellverbindungenRadvorrangroutenSonstige Radverkehrsverbindungen
Zielgruppe:
Alltagsradverkehr (Pendelnde, Berufs- und Ausbildungsverkehr)
Zielgruppe:
Alltagsverkehr
Zielgruppe:
Alltags- und Freizeitverkehr
Einsatzbereich:
Verbindung mit > 2000 Radfahrenden pro Tag
Einsatzbereich:
Verbdinungen mit 500 - 2000 Radfahrenden pro Tag
Einsatzbereich:
Verbindungen mit (über)regionaler Verbindungsfunktion im Sinne eines Netzzusammenhangs. 

  

Entwurfstandards

In Anghängigkeit der Anforderungen an die Qualität der Radschnellverbindungen, sind die folgenden Entwurfstandards zu befolgen:

  • Trassierung mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von mindestens 30 km/h
  • Zeitverluste durch Anhalten und Warten höchstens 15 Sekunden außerorts und 30 Sekunden innerorts je Kilometer
  • Direkte, umwegfreie Linienführung
  • Knotenpunkte mit möglichst bevorrechtigter Führung des Radverkehrs
  • Weitgehende Separation von Kfz-Verkehr
  • Separation von Fußgängerverkehr durch begleitende Gehwege
  • Hohe Belagsqualität in Asphalt oder in begründeten Ausnahmen in Pflaster ohne Fase
  • Freihalten von Einbauten in der RSV
  • Längsneigungen sollten 3 % nicht überschreiten, max. sind 6 % zugelassen
  • Keine Bordsteine quer zur RSV
  • Bei Auf- und Abfahrten sind Höhendifferenzen durch den Einsatz von Nullabsenkungen auszugleichen.
  • Stetige Gradientenführung
  • Barrierefreie Gestaltung der Gehwegbereiche und
  • Querungen nach dem Leitfaden Barrierefreiheit des Landesbetriebs Straßenbau NRW

Führungsformen

Entsprechen den Qualitäts- und Entwurfstandards kommen verschiedene Führungsformen in Frage. In Abhängigkeit der Örtlichkeiten ist abzuwägen welche Führungsform an welcher Stelle zum Einsatz kommt. Die FGSV Schriften sehen vor, dass maximal auf 10 % der Gesamtstrecke einer Radschnellverbindung ein Unterkriterium nicht eingehalten wird.   

Zugelassene Führungsformen sind:

  • Eigenständig geführte Radschnellverbindung im Zweirichtungsverkehr.
  • Straßenbegleitende Radschnellverbindung im Zweirichtungsverkehr.
  • Straßenbegleitende Radschnellverbindung im Einrichtungsverkehr.
  • Straßenbegleitende Radschnellverbindung als Radfahrstreifen im Einrichtungsverkehr.
  • Radschnellverbindung als Fahrradstraße.

Nicht zugelassene Führungsformen für Radschnellverbindungen sind:

  • Gemeinsame Geh- und Radwege
  • Gehwege oder Fußgängerzonen mit zugelassenem Radverkehr (Schrittgeschwindigkeit für Radverkehr)
  • Verkehrsberuhigte Bereiche (Schrittgeschwindigkeit für Radverkehr)
  • Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche (in der Regel Tempo 20)
  • Tempo-30-Zone
  • Fahrradzone
  • Schutzstreifen

Weitere ausführliche Ausführungen zur Gestaltung von Fahrradstraßen sind im Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb von Radschnellverbindungen in NRW zu entnehmen. Diese beziehen sich beispielsweise auf Maßnahmen zur Unterbindung von unerwünschtem Durchgangsverkehr und der Ausgestaltung von Knotenpunkten (Kreuzungen, Kreisverkehre, Querungen und Einmündungen). 

alle Themen anzeigen

Werde teil der RadVolution!

Die Verkehrspolitik hat schon lange einen Platten: Lärm, Abgase, verstopfte Straßen – und zu wenig Platz für Menschen und fürs Fahrrad. Straßenraum heißt in Deutschland vor allem Autoraum. Aber jetzt stellen wir die Weichen für die Zukunft: Das Fahrrad muss endlich ins Zentrum der Verkehrspolitik rücken, denn ohne Fahrrad können wir die Verkehrswende nicht schaffen. Wir brauchen mehr Platz und ein mutiges, neues Straßenverkehrsrecht. Keine faulen Kompromisse!

Viva la RADvolution!
Im Gesetz. Und auf der Straße.
Verkehrswende jetzt!

 

 

 

Und das muss passieren für die RadVolution!

Verwandte Themen

ADFC Fahrradklima-Test: Wie ist das Radfahren in deiner Stadt?

Alle zwei Jahre fragt der ADFC Radfahrende nach den Bedingungen des Radfahrens in den Städten und Gemeinden vor Ort. Bei…

Sichere und komfortable Radwege

ADFC zum Radschnellweg 4

Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §25 (3) VwVfG

Mehr Priorität für den Winterdienst auf Radwegen erforderlich

Aus rechtlichen und aus verkehrspolitischen Gründen ist ein zeitnaher und verlässlicher Winterdienst geboten. Nur durch…

RijnWaalpad_-_Radschnellweg_Arnhem-Nijmegen

Bereits umgesetzte Radschnellwege – weltweit und in Deutschland

Ganz neu ist die Idee mit den Radschnellwegen nicht. Bereits im Jahr 1900 verband ein Radschnellweg die US-Städte Los…

Radschnellweg_in_Bremen_Philipp_Boehme

Radschnellverbindung: von der Idee zur Umsetzung

Grundsätzlich kommen überall dort Radschnellverbindungen in Frage, wo hohe Potenziale (>= 2000 Radfahrende pro Tag)…

getrennter-geh-und-radweg-radschnellweg-qualitatsstandard_Philip Böhme

Dossier: Radschnellverbindungen in NRW

Radschnellwege werden in den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens einen wesentlichen Beitrag leisten, damit insbesondere…

Kind auf dem Weg zur Schule

Gemeinsame Pressemeldung von ADFC und ProRad Düren

Wir erwarten von der zukünftigen Ratsmehrheit, dass sie ihr Denken und Handeln auf eine sozial gerechte, ökologische und…

Der Status Quo der Lochnerstraße. Beidseitig sind Kfz geparkt, wodurch nur wenig freie Fahrbahnbreite bleibt.

ADFC-Stellungnahme zum Planungsbeschluss Lochnerstraße

Teil der Rad-Vorrang-Route Vaals und Premiumfußweg Westpark (Vorlage FB 68/0215/WP18).

Der ADFC begrüßt die vorgelegte…

Offener Brief: Verkehrspolitik braucht klare Konzepte

Offener Brief des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Aachen an CDU Oberbürgermeisterkandidat Michael Ziemons,…

https://aachen.adfc.de/artikel/standards-und-planungshinweise-fuer-radschnellverbindungen-2

Bleiben Sie in Kontakt